Hallo zusammen,
mal angenommen Mieter A hat sich seine Betriebskostenabrechnung genauer angeschaut und sich gewundert, dass ihm der Vermieter die Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Hausratsversicherung in der Jahresaufstellung in Rechnung stellt. Ist das so rechtens, bzw. Teil der sogenannten Nebenkosten?
Vielen Dank für Euere Antworten.
Gruß
Pablo
Hallo zusammen,
Moin,
Betriebskosten sind vom Vermieter zu zahlen, da sie Bestandteil der Miete sind. Dem Vermieter steht es jedoch offen die Zahlung der Betriebskosten neben der Miete auf den Mieter abzuwälzen. Es gilt allerdings nur das als abgewälzt, was explizit im Mietvertrag aufgeführt ist.
Betriebskosten sind: http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html
Ich bin, im Gegensatz zu einzelnen anderen hier im Forum der Auffassung, dass ein Verweis auf die II.BV ausreicht um sämtliche möglichen Nebenkosten erfasst zu haben.
vnA
Hallo,
es gibt eien Liste von Betriebskosten, die der Vermieter vom Mieter fordern darf, sofern es im Mietvertrag vorgesehen ist. Die Hausratversicherung gehoert nicht dazu.
Gruss Helmut