BK-Abrechnung 'Haushaltsnahe Dienstleistungen'

Meiner Meinung nach, sind die Vermieter neuerdings verpflichtet, die „haushaltsnahen Dienstleistungen“ (Wegreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Hauswart usw.) bei der NK-BK-Abrechnung SEPERAT auszuweisen.
Diese können ja - wie schon im letzten Jahr - bei dem Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt bis zu einer gewissen Höchstgrenze VOLL abgesetzt werden.
Mein Vermieter hat dies bei der letzten Abrechnung NICHT gemacht.

Kennt sich jemand von Euch hier aus?

Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten.

Auch kein Hallo,

Meiner Meinung nach, sind die Vermieter neuerdings
verpflichtet, die „haushaltsnahen Dienstleistungen“
(Wegreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Hauswart usw.) bei
der NK-BK-Abrechnung SEPERAT auszuweisen.

Aha. Und wie kommst Du zu dieser Meinung?

Diese können ja - wie schon im letzten Jahr - bei dem
Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der
Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt bis zu einer
gewissen Höchstgrenze VOLL abgesetzt werden.

Sehe ich nicht so: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

S.J.