Schwierige Frage zu Wärmezähler

Hallo Experten,

wir wissen nicht mehr weiter. Folgender (theoretischer) Fall: es handelt sich um ein 4-Familienhaus. Drei baugleiche Häuser sind nebeneinander gebaut, getrennt durch einen kleinen Garten. Die zentrale Gasheizung befindet sich im Haus 1 und die Häuser 2 und 3 werden durch Leitungen entsprechend mit Wärem versorgt. Familie B. wohnt im Haus 3. Für jedes Haus gibt es an der Heizung einen extra Wäremzähler.

Das Haus wurde vor 1 Jahr gebaut und neu bezogen.

Es gibt keine Verdunstungsröhrchen, sondern in jeder Wohnung einen zentralen Wäremezähler (so heißt das glaube ich).

Letzte Woche wurde abgelesen und bei Familie B stellte sich heraus, dass der Wärmezähler defekt ist. Daher wurde die Berechnung wie folgt durchgeführt. Da in dem Haus 4 Familien wohnen von denen bei 3 der Verbrauch durch den Wärmezähler bekannt ist, kann der Verbrauch der 4 Familie berechnet werden: Gesamtverbrauch (Messung an der zentralen Heizung in Haus 1) - Summe Wohnung 1-3 im Hause 3 = Verbrauch der Wohnung 4.

Die Frage ist, ob das praktisch so stimmt. Denn die Wärme muss doch vom vorderen Haus in die Wohnung 4 gepumpt werden. Gibt es da nicht irgendwelche Wäremverluste? Oder ist es legal so abzurechnen?

Erfahrungwerte gibt es keine, da es eine neue Wohnung ist.

Danke für die Hilfe,

Konrad.

Moin, Konrad,

Gibt es da nicht irgendwelche Wäremverluste?

natürlich gibt es die.

Oder ist es legal so abzurechnen?

Wer soll die Verluste denn bezahlen - der Vermieter?

Wenn nicht abgelesen werden kann, muss der Vermieter schätzen, das steht so in der Heizkostenverordnung. Das Rechenverfahren ist nicht zu beanstanden, es sei denn, die Mieter hätten ein besseres.

Gruß Ralf

Moin, Konrad,

Hallo Ralf und danke für die Antwort.

Wer soll die Verluste denn bezahlen - der Vermieter?

Nein, gerne möchte die Familie B die Kosten bezahlen die Frage ist nur wie wird abgerechnet.

Wenn nicht abgelesen werden kann, muss der Vermieter schätzen,
das steht so in der Heizkostenverordnung. Das Rechenverfahren
ist nicht zu beanstanden, es sei denn, die Mieter hätten ein
besseres.

Doch das geschilderte Rechenverfahre ist zu beanstanden. Das habe ich inzwischen in der Verordnung nachgelesen.Gemäßt Heizkostenverordnung muss anderes gerechnet werden und zwar per Schätzung. Es sei denn die Wohmnfläche der nicht messbaren Wohnung mach mehr als 25% der GEsatmwohnfläche des Hauses aus.

So verstehe ich es zumindest. Wollte aber hier im Forum eine Bestätigung.

Hi Ralf, danke für den Link.

Du hast Recht, es muss geschätzt werden. Aber im konkreten Fall geht das auch mit den Zählern nicht, denn die „fehlende“ Wohnnung mit dem defekten Zähler hat mehr als 25% der Gesamtfläche (hatte ich vorher nicht erwähnt) und es greift Abschnitt 2. Es wird also der gesamte Verbrauch an der Heizung bestimmt und durch die gesamte qm Zahl geteilt. Jeder bezahlt pro qm am Ende gleich viel. So wurde mir das zumindest erklärt.

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