Guten Morgen,
Angenommen ein Vermieter hat vor 8 Jahren einen neuen Heizkessel eingebaut, da die alte Therme häufige Ausfälle hatte und kurz vorm Aufgeben war. Fünf Jahre später wurde das Haus geklinkert und gedämmt. Diese Arbeiten sind aber noch nicht ganz abgeschlossen. In den Küchen der beiden EG Wohnungen sollen Terrassentüren noch rein ( Es sind zwei Haushälften mit je zwei Wohnungen).
Nun mal angenommen, der Mieter der einen EG Wohnung hat eine Mietminderung aufgrund Geruchsbelästigung vom Nachbarn gemacht. Daraufhin kommt nun der Vermieter mit einer Mieterhöhung von 20% wegen der oben genannten Modernisierung. Im Schreiben steht als Betreff „Bezüglich Ihrer Mietminderung“.
Könnte der Vermieter den seit 8 Jahren laufenden Kessel noch als Modernisierung geltend machen?
Könnte die Dämmung komplett als Modernisierung durchgehen? Das Haus wurde um 1930 rum gebaut.
Kann ein Vermieter die Erhöhung wegen Modernisierung nur auf einen einzigen Mieter anwenden?
Kann er im Zuge der Mietminderung überhaupt erhöhen?
Modernisierungen können zu Mieterhöhungen führen, indem die Kosten der Maßnahmen auf 10 Jahre (oder waren’s 9?) umgelegt werden. Dazu müssen die Maßnahmen aber vorher angekündigt und die zu erwartende Erhöhung angegeben werden. Im Nachhinein geht da nichts mehr.
Die Kosten können anteilig auf die Mieter umgelegt werden.
Kann er im Zuge der Mietminderung überhaupt erhöhen?
Das kann er, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ob nun gerade eine Mietminderung läuft oder nicht.
Hallo Ralf,
vielen dank für Deine Antwort.
Was heist vorher angekündigt werden? Vor der Modernisierung?
Wenn ja in welcher Form?
Wenn es nur eine Mündliche Ankündigung gab und auch gesagt wurde, das keine Erhöhung erfolgt.
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Was heist vorher angekündigt werden? Vor der Modernisierung?
natürlich.
Wenn ja in welcher Form?
Schriftlich mit Angabe der geplanten Erhöhung.
Wenn es nur eine Mündliche Ankündigung gab und auch gesagt
wurde, das keine Erhöhung erfolgt.
Das ist nach 8 Jahren nicht mehr wichtig, der Vermieter hat die Erhöhung verschlafen. Jetzt gibt es nichts mehr, es sei denn, er sucht sich neue Mieter.
das mit den 20% Mieterhöhung infolge Modernisierung verwirrt mich etwas…die 20% hören sich eher nach Kappungsgrenze an: http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html
Die Mieterhöhung infolge Modernisierung wären 11% (der Kosten der Modernisierungsnmaßnahme)Mieterhöhung der Fall. http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Das ist nach 8 Jahren nicht mehr wichtig, der Vermieter hat
die Erhöhung verschlafen.
Ähm - da bleibt aber nach der Heizung noch die Isolierung und das Verklinkern sowie die Terassentüren. Man müsste also mal genau hinschauen, wieviel da wegen was erhöht werden soll.
Wobei aber immer gilt: es muss vorher angekündigt werden.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo drambeldier,
Angenommen der Vermieter hätte nicht schriftlich angekündigt? Nur Mündlich gesagt, das er das machen will.
Soweit ich das im Netzt raus gelesen habe, müsste dann für den Heizkessel die Instandhaltung rausgerechnet werden, sofern dieser nach 8 Jahren noch geltend gemacht werden kann.
Gibt es eigentlich sowas wie eine Verjährung?
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Hallo loederunner,
genau das wäre in diesem Fall das Problem. Auch habe ich gelesen, das er nur 11% für Modernisierung ansetzten könne und nicht 20%
Abgesehen davon, das die Richtige Form für das Schreiben nicht eingehalten wurde.
Was noch interessant wäre, wenn der Vermieter den Mietern im EG den Dachboden 2006 als Spielzimmer/Aufenthaltsraum ausgebaut hätte ( was ja auch als Modernisierung gilt)und die Mieter dafür auch miete zahlen. Kann er dann schon wieder Modernisierungs kosten geltend machen? Gilt nicht eine drei Jahres Frist?
Gruß Athlind
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Modernisierungen können zu Mieterhöhungen führen, indem die
Kosten der Maßnahmen auf 10 Jahre (oder waren’s 9?) umgelegt
werden. Dazu müssen die Maßnahmen aber vorher angekündigt und
die zu erwartende Erhöhung angegeben werden. Im Nachhinein
geht da nichts mehr.
Doch, auch Jahre Nachträglich kann sie verlagt werden. Nur tritt sie erst 9 Moante nach der Ankündiung in Kraft.
Was heist vorher angekündigt werden? Vor der Modernisierung?
natürlich.
Wenn ja in welcher Form?
Schriftlich mit Angabe der geplanten Erhöhung.
Wenn es nur eine Mündliche Ankündigung gab und auch gesagt
wurde, das keine Erhöhung erfolgt.
Das ist nach 8 Jahren nicht mehr wichtig, der Vermieter hat
die Erhöhung verschlafen. Jetzt gibt es nichts mehr, es sei
denn, er sucht sich neue Mieter.
inho kann innerhalb der Laufzeit von 10 Jahren noch eine Modernisierungsmassnahme angesetzt werden. Die verflossenen Jahre werden dann wohl nicht mehr berücksichtigt.
Also bei sofortiger schriftlicher nachreichung und einer Wartezeit von 9 Monaten sind das noch 15 Monate Mieterhöhung wegen Modernisierung.