Verlorender Schlüssel durch Dritten
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jan 2009
Hallo zusammen,
ich habe hier schon viel über das Thema des "verlorenden Schlüssel" für eine Mietwohnung gelesen. Jedoch habe ich keinen Artikel gefunden der folgendes Problem beantwortet.
Was passiert, wenn ein dritte Person den Schlüssel zu einer Mietwohung verliert. Es ist ja gang und gebe, dass man bei Urlaub etc. einen Schlüssel an eine Vertrauensperson gibt. Und wie wird der Sachverhalt beeinflusst, wenn man keine schriftlichen Dokumente über diesen Vorgang hat.
Trägt hier die Haftpflicht des Dritten die Kosten oder meine Haftpflicht? Weil hier handelt es sich ja nicht um eigenes verschulden oder etwa doch?
Lieben Dank für die tollen Antworten.
Patrick
