Verlorender Schlüssel durch Dritten
(Autor: Ј u ѕ t P, 12.1.2009 10:47 Uhr)
Hallo zusammen,
ich habe hier schon viel über das Thema des "verlorenden Schlüssel" für eine Mietwohnung gelesen. Jedoch habe ich keinen Artikel gefunden der folgendes Problem beantwortet.
Was passiert, wenn ein dritte Person den Schlüssel zu einer Mietwohung verliert. Es ist ja gang und gebe, dass man bei Urlaub etc. einen Schlüssel an eine Vertrauensperson gibt. Und wie wird der Sachverhalt beeinflusst, wenn man keine schriftlichen Dokumente über diesen Vorgang hat.
Trägt hier die Haftpflicht des Dritten die Kosten oder meine Haftpflicht? Weil hier handelt es sich ja nicht um eigenes verschulden oder etwa doch?
Lieben Dank für die tollen Antworten.
Patrick
ich habe hier schon viel über das Thema des "verlorenden Schlüssel" für eine Mietwohnung gelesen. Jedoch habe ich keinen Artikel gefunden der folgendes Problem beantwortet.
Was passiert, wenn ein dritte Person den Schlüssel zu einer Mietwohung verliert. Es ist ja gang und gebe, dass man bei Urlaub etc. einen Schlüssel an eine Vertrauensperson gibt. Und wie wird der Sachverhalt beeinflusst, wenn man keine schriftlichen Dokumente über diesen Vorgang hat.
Trägt hier die Haftpflicht des Dritten die Kosten oder meine Haftpflicht? Weil hier handelt es sich ja nicht um eigenes verschulden oder etwa doch?
Lieben Dank für die tollen Antworten.
Patrick
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Re: Verlorender Schlüssel durch Dritten
(Autor: М a ј а, 12.1.2009 12:27 Uhr)
Hallo,
Wenn Schloss und Schlüssel dem Vermieter gehören, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter, denn dieser haftet auch für Dritte, die an/in der Wohnung etwas verbaseln.
Wäre es das Schloss des Mieters müßten Mieter und Dritter das unter sich ausmachen, da eine Haftpflichtversicherung idR für geliehene Dinge nicht aufkommt.
Gruß
Maja
Wenn Schloss und Schlüssel dem Vermieter gehören, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter, denn dieser haftet auch für Dritte, die an/in der Wohnung etwas verbaseln.
Wäre es das Schloss des Mieters müßten Mieter und Dritter das unter sich ausmachen, da eine Haftpflichtversicherung idR für geliehene Dinge nicht aufkommt.
Gruß
Maja
Re^2: Verlorender Schlüssel durch Dritten
(Autor: Ј u ѕ t Р, 12.1.2009 12:42 Uhr)
Hallo Maja,
vielen Dank für die Antwort. Mit an der Wohnung meinst du einfach, dass die Dritte Person den Schüsse einfach verliert richtig?
Patrick
vielen Dank für die Antwort. Mit an der Wohnung meinst du einfach, dass die Dritte Person den Schüsse einfach verliert richtig?
Patrick
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Re^3: genau owt
(Autor: Μ а ј а, 12.1.2009 12:52 Uhr)
nix
Re^2: Verlorender Schlüssel durch Dritten
(Autor: t h е r o o k, 12.1.2009 22:32 Uhr)
Maja,
Doch wohl eher nicht, oder?
Ich meine, die meisten Haftpflichtversicherer decken auch z. B. Dienstschlüsselverlust ab, also wenn ich den Schlüssel von meiner Firma verliere. Das wäre doch jetzt irgendwie paradox.
Viele Grüße
Andreas
Wäre es das Schloss des Mieters müßten Mieter und Dritter das
unter sich ausmachen, da eine Haftpflichtversicherung idR für
geliehene Dinge nicht aufkommt.
wenn ich Dir den Schlüssel von meiner Wohnung überlasse, damit Du meine Blumen gießt ist dann der Schlüssel eine "geliehene Sache" im Rahmen der Haftpflichtversicherung? unter sich ausmachen, da eine Haftpflichtversicherung idR für
geliehene Dinge nicht aufkommt.
Doch wohl eher nicht, oder?
Ich meine, die meisten Haftpflichtversicherer decken auch z. B. Dienstschlüsselverlust ab, also wenn ich den Schlüssel von meiner Firma verliere. Das wäre doch jetzt irgendwie paradox.
Viele Grüße
Andreas
Re^3: Verlorender Schlüssel durch Dritten
(Autor: М a ј a, 13.1.2009 07:26 Uhr)
Hallo,
nach Deinen Einwänden: Es scheint da was Schlüssel angeht tatsächlich gesonderte Handhabungen zu geben...
eine Option "Verlust (fremder) Schlüssel" gibt es als Schlüsselrisiko/Schlüsselverlustrisiko sowohl für den privaten Bereich, als auch den gewerblichen, die jeweils zusätzlich vereinbart sein müssen, ansonsten deckt die Versicherung diesen Schlüsselverlust idR nicht ab.
http://www.versicherung-vergleiche.de...
Inwieweit man das evtl. auch als Schaden durch eine Gefälligkeitshandlung einstufen könnte, vorausgesetzt das Schloss gehört dem Mieter, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Aber selbst dieses Zusatzpaket muß im Vertrag der Haftpflichtversicherung vereinbart worden sein.
Gruß
Maja
nach Deinen Einwänden: Es scheint da was Schlüssel angeht tatsächlich gesonderte Handhabungen zu geben...
eine Option "Verlust (fremder) Schlüssel" gibt es als Schlüsselrisiko/Schlüsselverlustrisiko sowohl für den privaten Bereich, als auch den gewerblichen, die jeweils zusätzlich vereinbart sein müssen, ansonsten deckt die Versicherung diesen Schlüsselverlust idR nicht ab.
http://www.versicherung-vergleiche.de...
Inwieweit man das evtl. auch als Schaden durch eine Gefälligkeitshandlung einstufen könnte, vorausgesetzt das Schloss gehört dem Mieter, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Aber selbst dieses Zusatzpaket muß im Vertrag der Haftpflichtversicherung vereinbart worden sein.
Gruß
Maja
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