Kündigungsfrist bei Nachwuchs

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jan 2009

Angenommen der Mieter bekommt ein Kind und die jetzige Wohnung wird dadurch zu klein. Der Vermieter hätte eine größere leerstehende Wohnung will diese aber nicht dem Mieter geben, da diese einen Kinderhass haben. Wie lange ist die Kündigungsfrist wenn im Mietvertrag steht:
Mietbeginn 01.04.00 Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Monate wenn nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird.

Wenn also der Mieter heute 12.01. kündigt, wann endet der Mietvertrag, besteht evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Familienzuwachs?

Dankeschön!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kündigungsfrist bei Nachwuchs

    Hallo Angenommen der Mieter bekommt ein Kind und die jetzige Wohnung
    wird dadurch zu klein. Der Vermieter hätte eine größere
    leerstehende Wohnung will diese aber nicht dem Mieter geben,
    da diese einen Kinderhass haben.
    Dazu kann man Ihn auch nicht zwingen ;) Wie lange ist die
    Kündigungsfrist wenn im Mietvertrag steht:
    Mietbeginn 01.04.00 Das Mietverhältnis verlängert sich um 3
    Monate wenn nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird.
    Hier stellt sich erst mal die Frage, ob es ein Zeitmietvertrag oder ein unbefristeter Vertrag ist
    Wenn also der Mieter heute 12.01. kündigt, wann endet der
    Mietvertrag,
    bei unbefristeten Vertrag am 30.04.09 besteht evtl. ein außerordentliches
    Kündigungsrecht wegen Familienzuwachs?
    nöh, höchstens bei Zeitmietverträgen
    Dankeschön!
    büdde

    Wallflower

    • Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Kündigungsfrist bei Nachwuchs

      Danke Wallflower Dazu kann man Ihn auch nicht zwingen ;)

      Das stimmt, wenn allerdings der Vermieter das bereits im Dezember wusste und er einen jetzt bis heute hingehalten hat ob man die Wohnung bekommt oder nicht, gilt dann trotzdem die 3 monatige Frist? Oder kann man evtl. bewirken das das Mietverhältnis zum 01.04. endet?

      Gruß, Doris

      • Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Kündigungsfrist bei Nachwuchs

        Hallo!

        Warum nicht? Der alte Mietvertrag hätte doch so oder so gekündigt werden müssen. Für die andere Wohnung hätte es doch sowieso einen neuen Vertrag gegeben.

        Da eine Schwangerschaft i.d.R. 9 Monate dauert, ist es doch rechtzeitg absehbar, wann ein Umzug ansteht. Abgesehen davon wird das Baby in den ersten Wochen noch nicht viel Bewegungsfreiraum benötigen. Da kommt es auf einen Monat mehr oder weniger doch gar nicht an.

        Und ob ein Vermieter einer jungen Familie seine größere Wohnung vermieten möchte, hängt doch nicht nur davon ab, ob er Kinder mag. Tatsächlich ist es doch so, dass durch die Geburt nicht nur die Familie größer, sondern oft auch das Einkommen kleiner wird. Dazu kommt die Wirtschaftskrise.... Vielleicht befürchtet er auch nur, dass die Mutter eine Auszeit nimmt und der Vater evtl. arbeitslos wird oder weniger verdient (z.B. wegen wegfallender Überstunden) und es zu Mietrückständen kommen kann.

        Viele Grüße

        Anne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kündigungsfrist bei Nachwuchs

        Hallo Doris,

        ob ein VM einen hinhält oder nicht, darum kümmert sich das Gesetz nicht. Und die gesetzliche Kündigungsfrist bedeutet: Kündigen bis zum dritten Werktag eines Monats (Samstag mit eingerechnet) und dann 3 Monate zum Monatsende. Hier: 30.04.

        Um alles "wasserdicht" zu machen, hätte man in diesem Fall evtl. vorsorglich kündigen sollen/können. Aber wer tut das schon ohne einen Wohnungsersatz zu haben.

        Wenn der VM so kinderunwillig ist, könnte man ja evtl. zu einer Vereinbarung kommen, dass man eher auszieht. Miteinander reden muss man dann halt.

        Rein rechtlich ist jedenfalls nix zu machen.

        Gruß
        Nita

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