Kann mir einer bei der Beantwortung der Frage helfen. Im www habe ich leider nichts konkretes hierzu gefunden.
Kann ein Vermieter in seiner Nebekostenabrechnung Kosten für eine Fußbodenheizung ansetzen obwohl diese vom Mieter weder steuerbar noch ein bzw. ausschaltbar ist? Darüber hinaus ist die Fußbodenheizung im Mietvertrag nicht genannt.
Im Mietvertrag steht nichts von einer Fußbodenheizung.
Bisher wurde sie auch nicht abgerechnet.
Der Vermieter hat bei Einzug auch nicht davon gesprochen, sondern nur gesagt, daß im Bad ein warmes Rohr durch läuft.
Jetzt, nach 5 Jahren „deklariert“ er dieses Rohr wohl als Fußbodenheizung - wie gesagt, aus der Mietwohnung heraus weder abstellbar noch steuerbar - und rechnet dies in den Nebenkosten ab.
Abschaltbar ist das ganz lt. Vermieter auch außerhalb der Wohung nicht. Warum hat er nicht gesagt. Tja und das heißt für mich, daß es wohl wirklich nur ein nicht gedämmtes Wasserrohr ist.
Dafür möchte er jetzt Geld sehen.
Coxxy
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