Kündigung priv. Mietwohng. durch Mieter

Liebe Mietrechtexperten,

soweit ich weiß hat sich kürzlich im Mietrecht etwas geändert, wonach Mieter u.U. kürzere Mietfristen einhalten mussten. Leider kann ich durch googlen nicht immer die Aktualität/das Datum bestimmter Artikel, Behauptungen nachvollziehen und von Laien habe ich bisher sehr unterschiedliche Meinungen, die mir nicht weiterhelfen erhalten. Vielleicht kann mir bitte hier jemand einen Hinweis oder Auskunft über den aktuellen Stand geben. Ich wäre sehr dankbar!

Wenn ein laufender Mietvertrag aus dem Jahr 1992 für ein privat genutztes Wohnobjekt die explizite Formulierung beinhaltet, dass sich für den Mieter die Kündigungsfrist nach 5, 8 und 10 Jahren jew. um 3 Monate zu den schon ohnehin standardmässigen 3 Monaten Kündigungsfrist verlängert, gilt das in dieser Form, weil es ein Vertrag vor xx.08.2001 ist? Nach meinem Verständnis, hieße das 12 Monate Kündigungsfrist?

Falls die obige Annahme überhaupt stimmt, gibt es „Härtefälle“, welche kürzere Kündigungsfristen für den Mieter erlauben? Umzug in eine andere Region wg. Arbeitsplatzwechsels, Familienzuwachs, Behinderung sind Gründe, die ich mir vorstellen könnte.

Welches Gesetz, welcher Paragraph ist nun nach heutigem Stand - Januar 2009 - gültig für die Regelung der Kündigungsfristen für Mieter privat genutzer Wohnungen?

Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße

Ama

§ 573c wahrscheinlich

soweit ich weiß hat sich kürzlich im Mietrecht etwas geändert,

2001 war das.

wonach Mieter u.U. kürzere Mietfristen einhalten mussten.

Können. Nicht müssen.

Leider kann ich durch googlen nicht immer die Aktualität/das

Sollte mit dem Suchtstichwort „BGB“ leicht auffindbar sein: http://bundesrecht.juris.de/bgb/

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html

Welches Gesetz, welcher Paragraph ist nun nach heutigem Stand

  • Januar 2009 - gültig für die Regelung der Kündigungsfristen
    für Mieter privat genutzer Wohnungen?

Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

jemand einen Hinweis oder Auskunft über den aktuellen Stand
geben. Ich wäre sehr dankbar!

Die Verweise am Ende der Seite auch lesen.

Wenn ein laufender Mietvertrag aus dem Jahr 1992

Ein sog. „Altmietvertrag“.

Gruß

Stefan

Hallo Ama,

schau hier einmal in die FAQs (Häufige Fragen). Die FAQ 1238 beantwortet dir wahrscheinlich alle oder zumindest die meisten deiner Fragen.

Mit dem verlinken bin ich nicht so gut, aber dus schaffst es ja sicher auch selbst.

Gruß
Nita

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html

Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Ein sog. „Altmietvertrag“.

Vielen Dank, Stefan. Wenn ich &573c richtig verstehe, gilt dann die 3-monatige Kündigungsfrist für Mieter, bei ordentlicher Kündigung auch für sog. Altmietverträge, da ich hier keinen Hinweis auf Ausnahmeregelungen für Verträge vor XX.XX.2001 finde. Und die Erhöhung der Frist um jew. 3 Monate nach entspr. Mietzeiträumen gilt wohl nur für den Vermieter. Richtig?

Danke nochmal und liebe Grüße

Ama

Off-Topic: verlinken
Huhu!

Das Verlinken geht automatisch, wenn Du Dich an die vorgegebene Syntax hältst. Dann schreibt man FAQ:1238 und hat’s.