Fenster zugemauert

Gibt es ein Mietminderungsrecht für ein nachträglich zugemauertes Fenster, und wenn ja, in welcher Höhe ?
Danke für eine Antwort.

Hallo!

Gibt es ein Mietminderungsrecht für ein nachträglich
zugemauertes Fenster, und wenn ja, in welcher Höhe ?

Ganz sicher. Irgendwo zw. 5 und 95%, abhängig davon, ab eines von 20 Fenstern oder vielleicht das einzige Fenster zugemauert wurde.

Gruß, Jan

Nachfrage
Hallo erst einmal,

wurde ein Fenster in einer Wohnung nach dem Beginn des Mietvertrags ohne der Zustimmung des Mieters durch den Vermieter zugemauert???

Christian

Berlin 1961?

Gibt es ein Mietminderungsrecht für ein nachträglich
zugemauertes Fenster, und wenn ja, in welcher Höhe ?
Danke für eine Antwort.

Auch kein Hallo,

sollte sich die Frage auf eine Mietwohnung im Ostteil Berlins an der damaligen Sektorengrenze beziehen, bei der im August 1961 ein oder mehrere Fenster Richtung Westen zugemauert wurden, dürfte der Anspruch verjährt sein.

Zu gut deutsch: Dumme Frage -> dumme Antwort!

Gruß

S.J.

Hallo Jan, recht herzlichen Dank für Deine Antwort.
Es ist nur das einzige Fenster im Zimmer und wurde ohne Zustimmung nachträglich zugemauert.
Gruß
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es ein Mietminderungsrecht für ein nachträglich
zugemauertes Fenster, und wenn ja, in welcher Höhe ?
Danke für eine Antwort.

Auch kein Hallo,

sollte sich die Frage auf eine Mietwohnung im Ostteil Berlins
an der damaligen Sektorengrenze beziehen, bei der im August
1961 ein oder mehrere Fenster Richtung Westen zugemauert
wurden, dürfte der Anspruch verjährt sein.

Zu gut deutsch: Dumme Frage -> dumme Antwort!

Gruß:
S.J.

Hallo S.J.,
entschuldige für fehlendes Hallo.
Es gibt keine dummen Fragen, nur… altes Sprichwort.
Man könnte auch höflicher antworten, trotzdem danke für die Mühe.
Gruß
Peter

Hallo Christian,

wie Du beschrieben hast, ist der Sachverhalt.
Danke für Deine Mühe.
Gruß
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dem Mieter ist dringend zu empfehlen sich fachlich beraten zu lassen (Mietrschutz/Anwalt).
Das ist ein so spezieller hypotetischer Fall, dass man da kaum eine andere Empfehlung abgeben kann.
Deshalb und weil Mietminderungen immer individuell ausgearbeitet werden müssen keinesfalls selbst ohne rechtlichen Beistand dieses Werkzeug anwenden.

Aus welchem Grund sollte denn der VM das Fenster zugemauert haben und um welche Art Zimmer soll es sich handeln? Bad? Abstellkammer?

Hallo,

Es ist nur das einzige Fenster im Zimmer und wurde ohne
Zustimmung nachträglich zugemauert.

Was mich bei Fragen wie deinen immer wieder interessiert, ist, warum Mietminderung? Willst du mit dem Mangel leben und freust dich nur, dass du deshalb weniger Miete zahlst? Oder willst du mit der Mietminderung etwas erreichen (nämlich, dass das Fenster „entmauert“ wird)?
Wenn letzteres, dann ist es zwar gut zu wissen, dass man eine Mietminderung geltend machen kann (allerdings bräuchte man halt, siehe oben, mehr Informationen, um das genau zu bestimmen; und aus diesem Grund gibt es sehr wohl dumme Fragen, oder solche, die mit den Informationen einfach nicht zu beantworten sind), um so dem Vermieter damit zu „drohen“. Aber erstmal geht es doch um Mängelabstellung. Und damit geht es um Kommunikation.
Denn dass ein Vermieter einfach aus Böswilligkeit ein Fenster zumauert, glaube ich nun mal nicht (ohne Vorgeschichte). Mit anderen Worten: reden. Vielleicht gibt es einen Grund. Wenn der Mieter den Grund nicht akzeptiert, kann man nach Lösungen suchen, vielleicht anders mit dem vom Vermieter gesehenen Problem umzugehen.

Gruß
Elke