Kaution einbehalten -> Heizkosten nachzahlung

Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend eure Hilfe.

Die Kaution wurde 2008 nach 3 Monate nach Auszug nur teilweise ausgezahlt (mittlerweile sind nochmals 2 Monate vergangen.und jetzt kommt eine Jahresabrechnung von 2007 das noch 150€ nachgezahlt werden müssen.

Dieser Betrag ist aber niedriger als der der von der Kaution einbehalten wurde.

Ist das zulässig. Bzw. kann ein Vermieter ohne Grund einen Teil der Kaution einbehalten.

Muss die Kaution mit den offenen Forderungen verrechnet werden ?

Muss ein Nachweiß erbracht werden wie hoch die Kaution verszinst wurde ? In diesem Fall waren es gerade mal 0,45% und die Kaution wurde 5 Monate später angelegt als sie gezahlt wurde.

Besten Dank für Eure Hilfe.

hallo,

Die Kaution wurde 2008 nach 3 Monate nach Auszug nur teilweise
ausgezahlt (mittlerweile sind nochmals 2 Monate vergangen.und
jetzt kommt eine Jahresabrechnung von 2007 das noch 150€
nachgezahlt werden müssen.
Dieser Betrag ist aber niedriger als der der von der Kaution
einbehalten wurde.

Dann befriedigt der VM seine Forderungen und muß den Rest auszahlen.

Ist das zulässig. Bzw. kann ein Vermieter ohne Grund einen
Teil der Kaution einbehalten.

Hm, er hatte doch einen Grund, die Endabrechnung…wenn alle Forderungen (Nachzahlung, Aufwände f. Schönheitsreparaturen falls etwas zu beanstanden war…) abgedeckt sind, hat der VM den Rest natürlich auszuzahlen.

Muss die Kaution mit den offenen Forderungen verrechnet werden?

Würde denn der Mieter die Kosten freiwillig extra begleichen?

Der VM hat ein Anrecht darauf seine Forderungen dem Mieter gegenüber zu begleichen. Für die Nachzahlung der Betriebskosten ist er schließlich für den Mieter beim Lieferanten/Versorger in Vorkasse getreten.
Dazu -unter anderem- ist die Kaution ja da*.

Muss ein Nachweiß erbracht werden wie hoch die Kaution
verszinst wurde ?

Der Mieter kann einen Nachweis anforden, von sich aus muß der VM nicht aktiv werden.
Welches Insitut, Kontonummer, welche Anlage…
Es obliegt ohnehin dem Mieter zu kontrollieren ob und wie der VM die Mietsicherheit angelegt hat. Wenn der VM die Kaution nämlich nicht ordnungsgemäß anlegt und es zB zu einem Insolvenzverfahren kommt, fällt die Kaution des Mieters in die Insolvenzmasse und er muß seinen Anspruch wie alle anderen Gläubiger auch anmelden…und landet dann irgendwo in einer mehr oder weniger langen Liste.
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1674
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=1926
Ich hatte noch einen schöneren Link finde den aber gerade nicht wieder.

In diesem Fall waren es gerade mal 0,45% und

Sieht nach normalem Zinssatz für ein Sparbuch aus
Vergleich: (hab mal 1000€ eingetragen)
http://dynamisch.vergleich.de/bg/scms/termingeld/lis…

die Kaution wurde 5 Monate später angelegt als sie gezahlt
wurde.

In solchen Fällen ist der VM für den Zeitraum schadenersatzpflichtig.

*Die Mietkaution:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html

Gruß
Maja

In die Wohnung wurde im Oktober 2007 eingezogen
und im August 2008 ausgezogen.

Die Nebenkostenabrechnung kam jetzt aber nur für 2007.
Bis wann muss die Abrechnung für 2008 erfolgen ?

Können die vom Vermieter verlangen 150€ trotzdem mit den einbehaltenen 250€ der Kaution verrechnet werden ?
Oder kann der Vermieter das solange einbehalten bis die Nebenkostenabrechnung von 2008 fertiggestellt ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In die Wohnung wurde im Oktober 2007 eingezogen
und im August 2008 ausgezogen.
Die Nebenkostenabrechnung kam jetzt aber nur für 2007.
Bis wann muss die Abrechnung für 2008 erfolgen ?

Hängt vom Abrechnungszeitraum ab…
Vereinbarungen über Betriebskostenabrechnung §556 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Können die vom Vermieter verlangen 150€ trotzdem mit den
einbehaltenen 250€ der Kaution verrechnet werden ?
Oder kann der Vermieter das solange einbehalten bis die
Nebenkostenabrechnung von 2008 fertiggestellt ist.

Sicher, dass der Satz so richtig ist?

Wenn noch Forderungen durch die Endabrechnung ausstehen kann
der VM den Rest so lange einbehalten.
Reicht der Rest der einbehaltenen Kaution dann nicht aus weitere offene Ausstände zu begleichen, muß der Mieter den verbliebenen Teil nachzahlen.
Lies mal den zweiten Teil zum Thema Mietkaution die ich schon
verlinkt hatte…da steht das drin.

Hier nochmal:
Teil1
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
Teil2
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html