Miete für nie genutzte Wohnung

Hallo Ihr Lieben!

Habe da nochmal folgende Frage:

Gehen wir davon aus, Herr A. und Frau B. mieten eine Wohnung und unterschreiben gemeinsam den Mietvertrag.

Nun trennen sich die beiden vor Beginn des Mietverhältnisses. Die Wohnung wird weder durch ihn, noch durch sie bezogen. Das MIetverhältnis wird durch die beiden gekündigt, allerdings 1 Tag zu spät, sodass zumindest lt. Aussage des Vermieters 4 Warmmieten beahlt werden müssen.

Leider, leider ist Herr A. derjenige der arbeiten geht und pfändbares Einkommen hat, somit zahlt er nun den Betrag in Höhe von 3000,- EUR in monatl. Raten zu je 300,- EUR ab.

Ist dieses alles überhaupt rechtens, oder ist es ggf. so, dass Herr A. zumindest die gezahlten Nebenkosten (200,- EUr / Monat) zurückerhalten muss? Oder erhält er auch nur anteilig etwas zurück, weil Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, etc. sowieso gezahlt werden müssen?!

Freue mich über Antwort!

Liebe Grüße,
Phlippo!

Hallo,

es ist ein Mietvertrag zustande gekommen, der auch bedient werden muß inkl Kündigungsfristen.

Man kann allenfalls mit dem VM eventuell eine Aufhebung aushandeln, so er denn bereit dazu wäre.
Ein Anspruch besteht nicht.

Da Beide den MV unterschrieben haben haften beide gesamtschuldnerisch, also jeder für alles.

Ist dieses alles überhaupt rechtens,

Ja.

Oder erhält er auch nur anteilig
etwas zurück, weil Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, etc.
sowieso gezahlt werden müssen?!

Ja, aber dafür fallen ja Wasser/Strom/Heizung kaum (nicht) ins Gewicht. Eine Endabrechnung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes wird vermutlich dennoch erfolgen, denn die Wohnung war ja vermietet, demnach liegt kein Leerstand vor. Zuviel bezahlte Beträge werden wieder ausbezahlt.

Gruß
Maja

somit zahlt er nun den Betrag in Höhe von 3000,- EUR in monatl. Raten zu je 300,- EUR ab.

Hallo,
ein gnaediger Vermieter, wenn er keine Zinsen verlangt.
Gruss Helmut