Schaden an Kühlschranktür, Vermieter repariert

Nehmen wir mal an im Mietvertrag wurde eine Kleinreparaturklausel mit Unter- und Obergrenze (Untergrenze sind 80€) festgelegt. Nun gibt es eine kaputte Kühlschranktüre, bei der die Scharniere ausgeleiert sind. Der Mieter ist bereits ausgezogen, doch der Schaden kann ihm noch zugeordnet werden. Jetzt bestellt der Vermieter die Scharniere (Kosten sind 20€) und nimmt die Reparatur selbst vor, verlangt dann aber vom Mieter genau 80 € und sagt er hätte einen Kostenvoranschlag über 80€ eingeholt. Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Auch hallo,

nö, die Vorgehensweise ist nicht korrekt. Da hätte er den Mieter vorher vielleicht mal fragen sollen, ob er Scharniere anbringen kann und bereit wäre, das für 60,- € bei einer Kühlschranktür zu machen.

Gruß!

Horst

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Hallo,

Nun gibt es eine kaputte
Kühlschranktüre, bei der die Scharniere ausgeleiert sind.

nö, die Vorgehensweise ist nicht korrekt. Da hätte er den
Mieter vorher vielleicht mal fragen sollen, ob er Scharniere
anbringen kann und bereit wäre, das für 60,- € bei einer
Kühlschranktür zu machen.

da die Scharniere ausgeleiert sind, klingt das doch sehr nach Verschleiß, was ja mmN nicht dem Mieter zur Last gelegt werden kann.

TM

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