Vermieten bei beziehen von eigenheimzulage

hallo, habe ein paar fragen zur eigenheimzulage. was ist wenn jemand seit einigen jahren eigenheimzulage für wohnung x bezieht und währenddessen geschäftlich für zum beispiel ein halbes jahr in einer anderen stadt leben muss, sodass er sich eine andere wohnung y nehmen/mieten muss; sprich er kann die wohnung x in der zeit nicht nutzen, was ja bedingung ist für eigenheimzulage.

  1. frage: darf er für ein halbes jahr die wohnung nicht nutzen und trotzdem für die zeit ehz beziehen?
  2. darf er die wohnung x für den zeitraum von 6 monaten dann vermieten wenn er das geld braucht für die miete der wohnung y und er nach der zeit wieder in der wohnung x wohnt? angenommen er muss unbedingt geschäftlich in eine andere stadt.

gruss milan

Hallo,

für den Bezug von Eigenheimzulage reicht es aus, die Wohnung für einen Tag im Jahr selbst zu nutzen. Den Rest des Jahres kann Sie vermietet werden.
Wenn eine eintägige Nutzung natürlich mehrere Jahre hintereinander vorkommt, könnte das schon komisch ausschauen :wink:
Bei einem halben Jahr wirds aber kaum Probleme geben.

Gruß,
Markus