hallo, habe ein paar fragen zur eigenheimzulage. was ist wenn jemand seit einigen jahren eigenheimzulage für wohnung x bezieht und währenddessen geschäftlich für zum beispiel ein halbes jahr in einer anderen stadt leben muss, sodass er sich eine andere wohnung y nehmen/mieten muss; sprich er kann die wohnung x in der zeit nicht nutzen, was ja bedingung ist für eigenheimzulage.
- frage: darf er für ein halbes jahr die wohnung nicht nutzen und trotzdem für die zeit ehz beziehen?
- darf er die wohnung x für den zeitraum von 6 monaten dann vermieten wenn er das geld braucht für die miete der wohnung y und er nach der zeit wieder in der wohnung x wohnt? angenommen er muss unbedingt geschäftlich in eine andere stadt.
gruss milan
