Mietvertag ohne Unterschrift gültig?!?

Ich würde gern wissen, ob ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig ist?
Der Sachverhalt ist der, dass Interesse an einer Wohnung als Nachmieter von Herr B. bekundet wurde, als es zur Unterschrift des Mietvertrageskommen sollte stand dort eine höhere Miete drin als mündlich dem Vormieter Herr A. mitgeteilt wurde. Daraufhin wurde geredet und der Mietvertrag wurde geändert, und sollte am Wochenende angesehen und bei Zusage unterschrieben werden.Den Montag darauf hat er dem Bearbeiter mittegeteilt, dass er die Wohnung nicht nehmen kann und hat die nicht unterschriebenen Mietverträge hingegeben. Darauf wurde nur gesagt, das der Mietvertrag ja auf den 1.1. datiert sei und Herr B. die Miete für Januar zahlen muss und das Herr B. 3Monate Kündigungsfrist hat ode einen Nachmieterbringt!?? Ich bin der Annahme das dies so nicht sein kann, da ja kein Vertrag zustande gekommen ist oder?
Wie seht ihr das oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht!!!

Ich würde gern wissen, ob ein Mietvertrag ohne Unterschrift
gültig ist?

Für längere Zeit als ein Jahr gilt die Schriftformerfordernis.

Ansonsten ist mir unklar, ob die Wohnung bereits bezogen wurde.

Interesse an einer Wohnung …bekundet wurde,
als es zur Unterschrift des Mietvertrageskommen sollte
der Mietvertrag wurde geändert,
und sollte am Wochenende angesehen und bei Zusage
unterschrieben werden.

Ich bin der Annahme das dies so nicht sein kann, da ja kein
Vertrag zustande gekommen ist oder?

Wenn die Wohnung noch nicht bezogen wurde, und kein Vertrag unterschrieben wurde, ist auch kein Vertrag zu Stande gekommen.

Ist die Wohnung bereits bezogen, ist auch ein Vertrag zu Stande gekommen.

Der jetzige Mieter ist zur Einhaltung der Küfri verpflichtet. Einen gesetzlichen Anspruch einen Nachmieter zu stellen hat er nicht. Ein solches Recht mus vertraglich vereinbart sein.

TM

Danke erstmal für die Antwort.
Also die Wohnung wurde nicht bezogen, nur renoviert für die Übergabe. Dem Mitarbeiter wurde gesagt das nur noch das Renovierungszeug (paar Eimer und Leitern) rauszuholen sind (was innerhalb von 30min erledigt gewesen wär), worauf kam das eine komplette Abnahme nötig wäre?

JS

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Hallo,

ich erlaube mir mal, dir einen Tipp zum richtigen zitieren zu geben.
Aus den Antworten löscht man alles weg, auf das man keinen Bezug nimmt.
Also nicht alles stehen lassen.

Leider habe ich diverse Verständnisprobleme.

Dem Mitarbeiter

Also dem jetzigen Noch-Mieter B.?

wurde gesagt das nur noch das
Renovierungszeug (paar Eimer und Leitern) rauszuholen sind
(was innerhalb von 30min erledigt gewesen wär),

Wenn ich es richtig verstanden habe, verhältr es sich wie folgt:

Die Kündigungsfrist des B. ist noch nicht abgelaufen, die Wohnung aber bereits geräumt.
Die als Nachmieter vorgesehene Person A. hat ja anscheinend abgesagt und die Whg. doch nicht zum vereinbarten Termin 1.1.09 angemietet.
Demnach ist die Whg. noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist im Besitz des B.

worauf kam das
eine komplette Abnahme nötig wäre?

Eine Abnahme ist grundsätzlich empfehlenswert und auch ein Übergabeprotokoll anzufertigen und Zeugen und Fotoapparat dabei zu haben.

Da die Kündigungsfrist aber ja noch nicht abgelaufen ist, und B. auch noch Miete zahlen muss, ist er natürlich auch nicht verpflichtet, die Wohnung jetzt schon zu übergeben. Erst zum Ablauf der Vertragbeendigung muss er die Schlüssel und die Wohnung herausgeben.

Wenn der Vermieter daran interssiert ist, die Wohnung schon früher übergeben zu bekommen, so ist das eine gute Verhandlungsbasis für B., sich durch Übergabe von der Kündigungsfrist entbinden zu lassen und den Vertrag im Gegenseitigen einvernehmen aufzulöäsen.

Kurz, Schlüssel gegen Kohle, oder warten bis Mieter zur Herausgabe der Whg. verpflichtet ist :wink:

TM