wie ist es zu sehen, wenn ein pünktlich abgschicktes Einschreiben mit Rückschein ( Mietvertragskündigung ) zuerst nachweislich von der Post an eine falsche Adresse geliefert wurde, irgend jemand diesen Brief geöffnet und als falsch zugestellt wieder weiter geschickt, der Postbote diesen Brief dann richtig zustellen wollte und der Adressat diesen Brief dann mit dem Hinweis" Den nehm ich nicht an; der ist beschädigt (geöffnet)" verweigert.
Gilt dieser trotzdem fristgerechte Zustellversuch als für die Kündigung fristgerecht und wäre somit die Kündigung der Wohnung als angenommen zu sehen, oder kann die Verweigerung des versehentlich durch den 1.Falschempfänger geöffneten Brief als nicht rechtzeitig zugegangen angesehen werden?
grundsätzlich gilt, dass eine empfangsbedürtigen Willenserklärung erst als zugestellt gilt, wenn sie in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist.
Im Herrschaftlichen Bereich wäre es ja gewesen; die Annahme ist ja mit einer Begründung ( Brief ist geöffnet)verweigert worden; jedoch hätte der Adressat ja Kenntnis vom Inhalt nehmen können. Somit hätte ich keinen Grund zur Besorgnis, oder?
Im Herrschaftlichen Bereich wäre es ja gewesen; die Annahme
ist ja mit einer Begründung ( Brief ist geöffnet)verweigert
worden; jedoch hätte der Adressat ja Kenntnis vom Inhalt
nehmen können. Somit hätte ich keinen Grund zur Besorgnis,
oder?
Eine Annahmeverweigerung ist ein beliebter Trick eben keine unangenehme Mitteilung zu bekommen, zB duch Nichtabholung. Die Beschädigung ist bei der Annahmeverweigerung unerheblich.
Wenn es wirklich sicher ankommen soll ist eine Zusendung mit Boten mit Empfangsschein oder auch den Boten als Zeuge, der einen Einwurfvermerk unterschrieben Rücksenden sollte.
Auch ein Selbsteinwurf mit unabhänigen, dh kein Verwanter etc., Zeugen mit Abzeichnung des Eintütens der Botschaft in den Briefumschlag und Einwurf in den Briefkasten mit ort, Datum und Uhrzeit und Betreffvermerk gilt als robuste Zusellung. Die Zeugenerklärung als Kopie miteinwerfen, damit der Empfänger weis dass hier nicht getrickst werden sollte, dass kann sonst für den Tickser teuer werden.
Im Herrschaftlichen Bereich wäre es ja gewesen; die Annahme
ist ja mit einer Begründung ( Brief ist geöffnet)verweigert
worden; jedoch hätte der Adressat ja Kenntnis vom Inhalt
nehmen können.
Somit hätte ich keinen Grund zur Besorgnis,
oder?
Diese Frage wird gelöscht werden. Es geht hier ja nicht um dich