Mieter 'verschollen'

Hallo,

mal angenommen folgendes passiert:
Mieter zahlt nicht mehr - also wird er gemahnt.
Brief kommt zurück, mit der Bemerkung des Postboten das der Brief nicht zugestellt werden konnte, da Adressat nicht bekannt.
Darauf überprüft man es, es steht ein ganz neuer und unbekannter Name am Briefkasen.

Wie sollte man in dem Fall vorgehen, eins vielleicht vor weg genommen, eine Untervermietugn ist selbstverstädnlich vertraglich nur nach Zustimmung erlaubt.

Grüße
unbekannter-no1

Hallo,

Darauf überprüft man es, es steht ein ganz neuer und
unbekannter Name am Briefkasen.

Und warum prüft man dann nicht weiter und schaut, wer da nun in der eigenen Wohnung wohnt? Gibt es keine Nachbarn, die den neuen Bewohner vielleicht mal gesehen haben?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

wenn ein neuer Name am Klingelschild steht, kann man nicht mal klingeln, und schauen wer aufmacht? Kann man nicht einen an den Besetzer gerichteten Brief mit kurzer Frist zur Kontaktaufnahme unter der Tür durchstecken? Kann man nicht einen Schlüsseldienst rufen um sich Zugang zu verschaffen? Kann man dabei nicht die Polizei dazuholen, um den Besetzer vor die Tür setzen zu lassen? Es liegt und lag ja nie ein Besitzrecht vor.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Hallo,

eventuell hat der Mieter geheiratet und einen neuen Namen angenommen. Nur so ne Idee. Ist zwar unwahrscheinlich könnte aber sein.

Als Vermieter sollte man einfach mal klingeln und nachsehen wer denn in der Wohnung wohnt. Falls nicht aufgemacht wird, könnte man die Polizei rufen.

Gruß

Samira

Hallo,

Kann man nicht
einen Schlüsseldienst rufen um sich Zugang zu verschaffen?
Kann man dabei nicht die Polizei dazuholen, um den Besetzer
vor die Tür setzen zu lassen? Es liegt und lag ja nie ein
Besitzrecht vor.

Demnach darf ein Vermieter ohne Beschluss, aber in Begleitung der Polizei die Whg. öffnen?
Die Tatsache, dass ein anderer Name am Klingelschild oder Briefkasten ist, reicht also dafür aus.

Auf Grund welcher Rechtslage wäre das dann in so einem Fall gestattet?
Wie nennt man das, wenn ein unberechtigter mein Eigentum in Besitz nimmt?

TM

Hallo,

richtig, theoretisch wäre eine Heirat denkbar für einen Namenswechsel, wobei üblicher Weise der Mann den Namen behält. Aber entfernt man dann gleich den „alten“ Namen? Also mir scheint es eher unwahrscheinlich…

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ja, interessante Situation… Natürlich wird man anklingeln können, am WE bietet es sich jetzt ja auch gut an. Aber wenn die Situation sie ist, wie sie scheint, ist nicht davon auszugehen das geöffnet wird.
Problem ist, ein besteht ein Vertragsverhältnis mit Person X, und jetzt ist Perosn Y da. Um person X fristlos zu kündigen muss man aber die Kündigung zustellen - und das geht ja nicht weil er von der Post nicht ermittelt werden kann.
Person Y ist aber definitv ohne Vertragsverhältnis demnach ja m.E. sofort von der Polizei zu entfernen und ein Hausverbot zu erteilen…

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Demnach darf ein Vermieter ohne Beschluss, aber in Begleitung
der Polizei die Whg. öffnen?

Wenn es so offensichtlich ist, dass hier nicht mehr der Berechtigte wohnt, sondern jemand anderes ohne Zustimmung des Eigentümers den Besitz übernommen hat, ja.

Die Tatsache, dass ein anderer Name am Klingelschild oder
Briefkasten ist, reicht also dafür aus.

Ob dies alleine reichen würde, lassen wir mal dahingestellt. Im konkreten Fall kommt aber dazu, dass sich der tatsächliche Mieter nicht mehr meldet, und somit alles dafür spricht, dass hier ein Dritter ohne Zustimmung und Besitzrecht die Wohnung übernommen hat.

Auf Grund welcher Rechtslage wäre das dann in so einem Fall
gestattet?
Wie nennt man das, wenn ein unberechtigter mein Eigentum in
Besitz nimmt?

Da kann man ganz einfach über den § 123 StGB, Hausfriedensbruch, gehen. Anklingeln, wenn - unter den offensichtlichen oben geschildert Umständen - nicht aufgemacht wird, aufmachen, und wenn dabei ein Nichtberechtigter angetroffen wird, den notfalls eben mit Polizeigewalt rauswerfen lassen.

Gruß vom Wiz

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Sicherlich wird man das prüfen, nur die Konstellation ist eigen. Denn Person X, mit dem das Vertragsverhältnis besteht, ist nicht erreichbar. Da keine Post zusgestellt werden kann auch schlecht kündbar. Person Y ist unbekannt und hat keinen Anspruch auf die Wohnung da kein Vertragsverhältnis besteht.

Grüße

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Moin Wiz,

Da kann man ganz einfach über den § 123 StGB,
Hausfriedensbruch, gehen.

Auch dann, wenn Y gegebenenfalls ohne das Wissen des VM einen Untermietvertrag mit X abgschlossen hätte?

Danke und Gruß
Maja

Hallo,

Kann man nicht einen an
den Besetzer gerichteten Brief mit kurzer Frist zur
Kontaktaufnahme unter der Tür durchstecken?

Um person X fristlos zu kündigen
muss man aber die Kündigung zustellen - und das geht ja nicht
weil er von der Post nicht ermittelt werden kann.

ich glaube darum meinte Wiz ja, den Brief im Beisein von Zeugen unter der Tür durchzustecken.

Da die Wohnung ja noch offiziell X gehört, gilt diese Kü dann (vermutlich) als zugestellt, da sie ja in seinen Machtbereich gelangt ist.

Ansonsten würde mich interessieren, ob man auch als Privatperson eine öffentliche Zustellung bewirken kann, und falls ja, wie man das macht.
Ich hoffe einer unserer Experten hat Lust mich da schlau zu machen.

TM

Hi,

es könnte ja auch der unbekannte betrogen/verarscht worden sein… Könnte doch durchaus sein, dass er mit dem eigentlichen Mieter sowas ähnliches wie einen Mietvertrag gemacht hat und sogar an den Miete bezahlt :wink:

mfg

Hi,

es könnte ja auch der unbekannte betrogen/verarscht worden
sein… Könnte doch durchaus sein, dass er mit dem
eigentlichen Mieter sowas ähnliches wie einen Mietvertrag
gemacht hat und sogar an den Miete bezahlt :wink:

das macht für den Eigentümer, sprich VM aber keinen Unterschied, denn dann liegt unerlaubte Untervermietung vor, die ebenfalls zur fristlosen Kü berechtigt.

Komplizierter wird es, wenn es nahe Angehörige des M sind. Dann besteht keine Genehmigungspflicht. (allerdings nur lt. LG-Urteil) http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_50.htm

Dann muss der VM eine Räumungsklage gegen die jetzigen Bewohner der Whg. stellen, da dann ja kein Hausfriedensbruch vorliegt.

So zumindest meine laienhafte Einschätzung.

TM

Meine Überlegung wäre in die Richtung gegangen, dass man den Unbekannten darüber aufklärt, was hier läuft und dann mit dem einen richtigen Mietvertrag macht, falls der Unbekannte seriös wirkt… Nur so eine Überlegung. Der müsste in dem Fall über den eigentlichen Mieter und dessen Verbleiben bescheid wissen.

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Auch dann, wenn Y gegebenenfalls ohne das Wissen des VM einen
Untermietvertrag mit X abgschlossen hätte?

Jetzt mal ganz pragmatisch. Als Vermieter sollte man sich diese Gedanken in einer solchen Situation einfach nicht machen, und diese Zweifel auch mit niemand diskutieren. Da muss man einfach mal an seine eigenen Interessen denken, und alles dafür tun, diese auch durchzusetzen. Das es da ja vielleicht auch eine Möglichkeit geben könnte, die abseits aller Wahrscheinlichkeiten eine andere Sichtweise eröffnen würde, ist in so einer Situation nicht das Problem des Vermieters, und kann man dann klären, wenn es wirklich so gewesen sein sollte.

Gruß vom Wiz

Hallo,

hat der Vermieter mal beim Einwohnermeldeamt nachgefragt um die eventuell neue Adresse des Mieters herauszufinden?

Gruß

Samira

Hallo Wiz,

mal abgesehen, dass ich auch erstmal die ein oder andere Frage an denjenigen hinter der Tür gerichtet hätte…

Jetzt mal ganz pragmatisch. Als Vermieter sollte man sich
diese Gedanken in einer solchen Situation einfach nicht
machen, und diese Zweifel auch mit niemand diskutieren.

Dein Wort in Gottes Ohr.
Erfahrungsgemäß tauchen solche Verschollenen ganz urplötzlich wieder auf, wenn es ihnen an die Substanz geht, bzw sie ihre ureigensten (vermeintlichen) Rechte gefährdet sehen.
Dann schöpfen sie ihre Rechte bis zum letzten Tröpfchen aus und erweisen sich nicht selten rechtssicherer als ihr eigener Vermieter.
Es gibt viele, die genau auf diese Tour reiten und ob man jetzt so jemanden vor sich hat, oder jemanden der einfach nur keine Ahnung hat…gefährlich gefährlich.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2008/septemb…

muss man einfach mal an seine eigenen Interessen denken, und
alles dafür tun, diese auch durchzusetzen. Das es da ja
vielleicht auch eine Möglichkeit geben könnte, die abseits
aller Wahrscheinlichkeiten eine andere Sichtweise eröffnen
würde, ist in so einer Situation nicht das Problem des
Vermieters, und kann man dann klären, wenn es wirklich so
gewesen sein sollte.

Ja sicher hast Du da Recht. Das Problem ist nur, wenn der Vermieter falsch handelt, dann ist er hinterher der Dumme. Deshalb fände ichs durchaus angebracht möglichst viele Eventualitäten auszuloten, damit man weiß was man machen kann und um entsprechend kontern zu können.
Aber ehrlichgesagt an so eine Sache ginge ich ohne versierten Rechtsbeistand gar nicht ran…

Gruß
Maja

Hallo,

Auch dann, wenn Y gegebenenfalls ohne das Wissen des VM einen
Untermietvertrag mit X abgschlossen hätte?

Jetzt mal ganz pragmatisch. Als Vermieter sollte man sich
diese Gedanken in einer solchen Situation einfach nicht
machen, und diese Zweifel auch mit niemand diskutieren.

ist in so einer Situation nicht das Problem des
Vermieters, und kann man dann klären, wenn es wirklich so
gewesen sein sollte.

allerdings befinden wir uns hier in einem Disskussionforum, und da können ja durchaus weitergehende Fragen auftauchen, die die Diskussionsteilnehmer interessiert.

Und wenn dann ein Experte was dazu beitragen kann, hat man sein Wissen umfangreicher erweitern können.

Daher finde ich es schon schön, wenn eine Diskussion mal vom eigentlichen Ausgangsfall abschweift und weitere „Komplikationen“ oder Fallkonstrukte hinzukommen.

Sieht sicher nicht jeder so. Insbesondere wohl nicht der Fragesteller, da es verwirrend werden kann. Aber ein bisschen Verlust hat man immer, heißt es so schön *g*

Und zudem sind wir ja auch keine Rechtsberatungsforum, sondern ein Diskussions- und Wissenaustauschforum

TM