Kabelfernsehen

Hallo liebe Leute,

nehmen wir mal an, da gäbe es ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Das Haus wechselt den Besitzer, der neue Besitzer sieht bald ein und behält den alten Mieter in der ELW.
Jetzt hat das Haus einen Kabefernsehenanschluß, den sich der bisherige Besitzer und der Mieter geteilt haben. Der hälftige Beitrag für´s Kabelfernsehen wurden von beiden Parteien gezahlt und fließt beim Mieter mit in die NK.
Der neue Besitzer hat nun eine SAT-Schüssel und ist nicht gewillt, einen Kabelanschluß zu halten.

  • Sollte der Mieter auf den Kabelanschluß beharren, muss der Vermieter weiter den hälftigen Beitrag zahlen? Wenn nein, muss die Änderung im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden?
  • Muss sich der Vermieter finanziell beteiligen, wenn der Mieter wegen der neuen Situation SAT umstellen möchte?

Vielen Dank für die Antworten schon vorab.

VG Carmen

Hallo,

  • Sollte der Mieter auf den Kabelanschluß beharren, muss der
    Vermieter weiter den hälftigen Beitrag zahlen?

Wenn das so im MV vereinbart und anscheinend der Fall ist, ME ja.

Wenn nein, muss
die Änderung im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden?

Es gilt, was im Vertrag vereinbart ist. Kauf bricht nicht Miete. Die bestehenden Verträge sind auch für den neuen Eigentümer bindend.

  • Muss sich der Vermieter finanziell beteiligen, wenn der
    Mieter wegen der neuen Situation SAT umstellen möchte?

Da ja ein Kabelanschluss da ist nein.

Man bedenke aber, dass es für ELW in einem 1-Familienhaus besondere Kündigungsfristen gibt. http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

TM