Hi,
Heizen ist nämlich
(genau wie alles andere, außer Miete zahlen) an und für sich
Vermietersache,
Hmm, so wie es dasteht soll also der VM ständig die Heizungsventile bedienen, die Anlage an und abschalten und wenn er schon mal in der Wohnung ist auch noch Lüften??? Stromrechnungen, Telfonfestnetzrechnungen etc. alles VM-Sache??? Bitte bei Google nachsitzen! Hier mangelt es am Grundverständis bzw Grundwissen.
und viele Vermieter wissen aus Erfahrung, dass
nicht alles, was sie mit Mietern vereinbaren, auch wirksam
ist.
Leider greift der Staat mit Gesetzen und Verordnungen nachträglich in bereits geschlossenen Mietverträge ein und verändert diese nachträglich. Das hat mit den aktuellen Mietverträgen wenig zu tun, weil überall sonst Vertragsfreiheit gibt, auch im nachhinein. Nur meist bei Mietverträgen leider nicht. Das wissen die VM.
In Musterverträgen kann es vorkommen, dass überholte Regelungen nicht mehr zulässig sind. Ein streichn wäre unnötig, weil diese nicht wirksam wären. Das weiss der VM auch.
Klappt da aber nicht, weil es ja - wie Du gehört hast -
rechtlich zulässig ist, daß der Vertrag zwischen Mieter und
Versorger geschlossen wird.
Dankeschön. Noch nicht ganz klar ist mir, was passiert, wenn
die Mieterin die Wohnung wie vereinbart anmietet, den
Versorgungsvertrag dann aber (warum auch immer) doch nicht
schließt. Vielleicht hat sie keine Lust, sich damit zu
befassen.
Sollte sie aber, wenn keine Warmmmiete vereinbart wurde, es könnte uU kalt werden.
btw kann ach mit einen Stromradiator geheizt werden, es ist ja nur eine Preisfrage, noch ist Gas billiger als Strom. Üblicherweise wird der Wohnraum mit Stromanlage vermietet, aber ohne Stromversorger.
Der Versorger wird seine Forderungen (zu Recht) an
den Vermieter (Grundstückseigentümer) richten.
Der Versorger wird seine Forderungen an seinen Vertragspartner richten. Alles andere würde zu recht keinen Erfolg bringen.
Kann der Vermieter sich irgendwie absichern, dass er dann
nicht auf den Kosten sitzenbleibt?
Klar, er vermietet nicht zur Warmmiete, sondern zur Kaltmiete. Hier ist klar, dass das Heizmaterial nicht vom VM bezahlt werden muß.
Wäre es okay, im
Mietvertrag doch zu vereinbaren, dass der Vermieter die
Heizkosten an die Mieterin weitergibt, und diese dann mit 0
Euro zu berechnen, falls sie den Versorgungsvertrag schließt?
Warum sollte der VM dies tun?
Vieleicht weil der daduch mehr Arbeit hat???
Vielleicht will VM auf den vorausgelegten Brennstoffkosten sitzen bleiben, weil er durch so eine Regelung weiss, der M hat keine Lust sie zu bezahlen???
vlg MC