Gasversorgungsvertrag auf Namen des Mieters

Hallo.

In Verhandlungen über die Vermietung eines Einfamilienhauses äußert der Vermieter den Wunsch, die Mietinteressentin möge doch bitte direkt mit dem Gasversorger abrechnen und zu diesem Zweck einen Vertrag mit einem Versorger ihrer Wahl schließen.

Technisch sei dies möglich. Ein eigener Zähler ist natürlich vorhanden und der Versorger würde sich darauf auch einlassen. Vorteile für beide Seiten: Der Vermieter muss die Rechnung, die am Ende sowieso die Mieterin zu zahlen hätte, nicht weitergeben. Die Mieterin hat durch die Möglichkeit zum Tarif- und Versorgerwechsel eine bessere Kostenkontrolle.

Ist diese Konstruktion aber auch rechtlich zulässig? Schließlich stellt der Vermieter nur eine Heizungsanlage, aber kein Gas. Ohne Gas heizt die Heizung nicht und ohne Heizung wäre die Mieterin zur 100%igen Mietminderung berechtigt.

Grüße von Tarana

Hallo.

Ist diese Konstruktion aber auch rechtlich zulässig?

Ja. Bei Gasetagenheizungen ist es ja auch so.

Schließlich stellt der Vermieter nur eine Heizungsanlage, aber
kein Gas. Ohne Gas heizt die Heizung nicht und ohne Heizung
wäre die Mieterin zur 100%igen Mietminderung berechtigt.

Zu dieser Bemerkung fällt mir nichts ein. die kann ich nicht einordnen.

TM

hallo,

selbstverständlich ist es zulässig, dass der mieter das gas, das er verbraucht, auch selbst kauft.

warum sollte das wohl anders sein, als beim strom??? … oder in allen sonstigen lebenslagen? :wink:

lg dev

Ja. Bei Gasetagenheizungen ist es ja auch so.

Nicht immer. Manchmal hat der Versorger nur einen Zähler im Keller oder sonstwo und die Zähler der einzelnen Wohnungen gehören dem Hauseigentümer. Die Mieter können dann gar keine eigenen Verträge schließen.

Schließlich stellt der Vermieter nur eine Heizungsanlage, aber
kein Gas. Ohne Gas heizt die Heizung nicht und ohne Heizung
wäre die Mieterin zur 100%igen Mietminderung berechtigt.

Zu dieser Bemerkung fällt mir nichts ein. die kann ich nicht
einordnen.

Es geht darum, ob die Mieterin sich auf den Standpunkt stellen kann, das Gas müsse in jedem Fall der Vermieter stellen und sie müsse keinen Vertrag mit dem Versorger schließen. Ohne Vertrag liefert der aber kein Gas => keine Heizung => keine Miete.

Danke trotzdem!

Gruß von Tarana

Hallo

warum sollte das wohl anders sein, als beim strom??? …
oder in allen sonstigen lebenslagen? :wink:

In Analogie zum Strom klingt das zwar plausibel. Beim Gas gilt aber noch die Heizkostenverordnung, nach der - siehe § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 - höchstens 70 % verbrauchsabhängig umgelegt werden dürfen. Werden - wie beim Strom üblich - 100 % nach Verbrauch umgelegt, wäre die Abrechnung nicht in Ordnung und die Mieterin müsste bis zur Korrektur erst mal gar nichts zahlen.

Gas (und anderes Heizmaterial) ist also „irgendwie anders“ als Strom zu behandeln, deswegen hatte ich explizit nach Gas und nach der Situation in einem Einfamilienhaus (wo man sich um Umlageschlüssel keine Gedanken machen muss) gefragt.

Grüße

Hi

Es geht darum, ob die Mieterin sich auf den Standpunkt stellen
kann, das Gas müsse in jedem Fall der Vermieter stellen und
sie müsse keinen Vertrag mit dem Versorger schließen. Ohne
Vertrag liefert der aber kein Gas => keine Heizung =>
keine Miete.

Klingt als ob da krampfhaft nach einem Grund für eine Mietminderung gesucht würde.
Klappt da aber nicht, weil es ja - wie Du gehört hast - rechtlich zulässig ist, daß der Vertrag zwischen Mieter und Versorger geschlossen wird.

Gruß
Edith

Hallo,

wenn es jetzt nicht nur um das „Recht-haben-wollen“ geht, oder den Versuch, einen Grund für eine Mietminderung zu konstruieren, kann mir mal jemand erklären wo der Unterschied ist?

Variante 1: Der Mieter rechnet direkt mit dem Gasversorger ab.

Varainte 2: Der Mieter rechnent über den Vermiter ab. Letzendlich muss er genauso wie bei der ersten Variante die gesamten Kosten über seine Nebenkostenabrechnung zahlen.

Meine privateigene persönliche Meinung:

Es ist bekannt, dass bei Mietangelegenheiten über nichts mehr als über die Nebenkosten gestritten wird. Je besser getrennt werden kann, desto fairer ist es für beide Seiten.

Als Mieter wäre ich froh, wenn ich selber die Wahl des günstigsten Versorgers hätte.

Als Vermieter würde ich den Versorger nehmen, der mir am bequemsten wäre, die Kosten wären mir egal, denn über die Nebenkostenabrechnung würde ich alles zurückholen. Der Nebenkostenabschlag wäre dann auch in einer Höhe, dass ich nicht „drauflegen“ würde. Ausserdem würde ich mir mehr als einmal überlegen, ob ich mit dieser Mietpartei wirklich ein Vertragsverhältnis eingehen will. Leicht könnte es zu weiteren Streitigkeiten kommen.

Gruß
Jörg Zabel

Hi

Klingt als ob da krampfhaft nach einem Grund für eine
Mietminderung gesucht würde.
Klappt da aber nicht, weil es ja - wie Du gehört hast -
rechtlich zulässig ist, daß der Vertrag zwischen Mieter und
Versorger geschlossen wird.

genau! So hatte ich das auch interpretiert und ich musste mich bei meiner Antwort mächtig zurückhalten, keine bösen Unterstellungen zu machen und diese entsprechend zu kommentieren :wink:

Aber ich bin stolz auf mich, dass ich mein Temperament zügeln konnte. Ich werde immer besser *lach*

TM

Ja. Bei Gasetagenheizungen ist es ja auch so.

Nicht immer. Manchmal hat der Versorger nur einen Zähler im
Keller oder sonstwo und die Zähler der einzelnen Wohnungen
gehören dem Hauseigentümer. Die Mieter können dann gar keine
eigenen Verträge schließen.

Darum ging es doch nicht. Die Voraussetzungen sind ja gegeben und es sollte nur als Beispiel dienen, um die rechtliche zulässigkeit - nach der ja gefragt wurde - zu unterstreichen.

Bin ich froh, dass ich kein VM bin.

Zu dieser Bemerkung fällt mir nichts ein. die kann ich nicht
einordnen.

Es geht darum, ob die Mieterin sich auf den Standpunkt stellen
kann, das Gas müsse in jedem Fall der Vermieter stellen und
sie müsse keinen Vertrag mit dem Versorger schließen. Ohne
Vertrag liefert der aber kein Gas => keine Heizung =>
keine Miete.

Ich hatte das schon verstanden, konnte mir aber eine diesbezügliche, nicht zur Sache beitragende Bemerkung verkneifen.
Dazu fällt mir echt nichts mehr ein. Derlei Gedankengänge sind halt micht meine Welt. :wink:

TM

Wohnung ohne ZH…
Hallo,

… ohne Heizung
wäre die Mieterin zur 100%igen Mietminderung berechtigt.

Mal eine „dumme“ Frage (lebe schon lange nicht mehr in Miete):
Früher gab es Wohnungen OHNE Heizung. Der Mieter durfte sich selbst um Einzelöfen, Elektroheizung o.Ä. kümmern. Gibt’s das heute nicht mehr?

Grüße von
Tinchen

Hallo

Klingt als ob da krampfhaft nach einem Grund für eine
Mietminderung gesucht würde.

Nein, gesucht wird nicht (weder krampfhaft noch sonstwie) nach Gründen für eine Mietminderung, sondern nach potenziellen rechtlichen Stolperfallen, von denen hier vielleicht jemand etwas weiß - wenn nicht, um so besser! Heizen ist nämlich (genau wie alles andere, außer Miete zahlen) an und für sich Vermietersache, und viele Vermieter wissen aus Erfahrung, dass nicht alles, was sie mit Mietern vereinbaren, auch wirksam ist.

Klappt da aber nicht, weil es ja - wie Du gehört hast -
rechtlich zulässig ist, daß der Vertrag zwischen Mieter und
Versorger geschlossen wird.

Dankeschön. Noch nicht ganz klar ist mir, was passiert, wenn die Mieterin die Wohnung wie vereinbart anmietet, den Versorgungsvertrag dann aber (warum auch immer) doch nicht schließt. Vielleicht hat sie keine Lust, sich damit zu befassen. Der Versorger wird seine Forderungen (zu Recht) an den Vermieter (Grundstückseigentümer) richten.

Kann der Vermieter sich irgendwie absichern, dass er dann nicht auf den Kosten sitzenbleibt? Wäre es okay, im Mietvertrag doch zu vereinbaren, dass der Vermieter die Heizkosten an die Mieterin weitergibt, und diese dann mit 0 Euro zu berechnen, falls sie den Versorgungsvertrag schließt?

Grüße

Hallo,

der Vermieter stellt die anlage um zu Heizen und auch den Anschluss, um diese Heizung mit Gas zu bespeisen.

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Energieversorgung dem Mieter obliegt, dann ist das auch gültig, solange die Voraussetzungen (eigener Zähler) das hergeben.

Wenn die Versorgungsbetriebe eine separate Gasleitung mit separatem Zähler installiert hat, so würde ich davon ausgehen, dass diese Leitung auch gesondert abgestellt/aktiviert werden kann.

Wegen des Kostenrisikos würde ich also beim örtlichen Energieversorger (bzw. dem, der die Leitung und Zähler bereitstellt) nachfragen, wem die Leitung der Mietwohnung zugeordnet wird.

Eigentlich dürfte ja nur derjenige in Zahlungspflicht genommen werden, mit dem der Vertag abgeschlossen wurde. Und wenn der VM weder Vertrag hat, noch die Leitung nutzt, ist er ja auch nicht zahlungspflichtig.

Das mal rein von der Logik und meiner Situation ausgehend.
Ich habe einen eigenen Zähler und einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken. Mein VM hat damit nichts zu tun. Zahle ich nicht, bekomme ich die Mahnung, wird mein Gas abgestellt.

Ich hoffe das hilft ein bisschen. Und nimm uns bitte nicht übel, dass wir davon ausgingen, dass es sich um jemanden handelt, der nach fadenscheinigen (fast schon unmoralischen) Mietminderungsgründen sucht. Sowas kommt hier wirklich vor. Die meisten Fragen sind nach meinem Gefühl Mieteranfragen.

Daher möchte ich mich an dieser Stelle entschuldigen.

TM

Hallo

warum sollte das wohl anders sein, als beim strom??? …
oder in allen sonstigen lebenslagen? :wink:

In Analogie zum Strom klingt das zwar plausibel. Beim Gas gilt
aber noch die Heizkostenverordnung, nach der - siehe § 7
Absatz 1 und § 8 Absatz 1 - höchstens 70 % verbrauchsabhängig
umgelegt werden dürfen. Werden - wie beim Strom üblich - 100 %
nach Verbrauch umgelegt, wäre die Abrechnung nicht in Ordnung
und die Mieterin müsste bis zur Korrektur erst mal gar nichts
zahlen.

Dies gilt bei Sammelheizungen, bei der sich mehrere eine Heizungsanlage teilen. Bitte nicht ein Apfel mit einem Äpfelkorb verwechseln.

Es ist durchaus üblich, dass der M bei Etagengasheizungen seinen Brennstoff selbst bezieht und bezahlt. Wenn M nicht bezahlt, stellt dies keine Mangel an der Heizung dar! Das ist kein Minderungsgrund. Im Gegeteil, wenn Schäden duch nichtheizen auftreten wäre der M Schadensersatzpflichtig.

Gas (und anderes Heizmaterial) ist also „irgendwie anders“ als

Gas ist ein Ernergieträger, die Energie ist anders.

Strom zu behandeln, deswegen hatte ich explizit nach Gas und
nach der Situation in einem Einfamilienhaus (wo man sich um
Umlageschlüssel

siehe Äpfelkorb

keine Gedanken machen muss) gefragt.

Wenn das EFH nur eine Heizung hat, kann über den Mietvertrag die Betreibung durch den M vereinbart werden. Für den M ist es billiger, VM hat dafür weniger Arbeit.

btw Der Mietinteressent hat gutes Glück, wenn der VM nach diesem Gespräch überhaupf noch an den Interssenten vermieten möchte. Wenn schon zum Anfang Schwierigkeiten auftreten, wie soll es dann in Zukunft weitergehen?

Also zuerst schlau machen, dann Mietgespräche führen, zb als kompetenter Vertragpartner.

vlg MC

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Hi,

Es geht darum, ob die Mieterin sich auf den Standpunkt stellen
kann, das Gas müsse in jedem Fall der Vermieter stellen und
sie müsse keinen Vertrag mit dem Versorger schließen. Ohne
Vertrag liefert der aber kein Gas => keine Heizung =>
keine Miete.

Der M möchte also einen Warmmiete abschließen. Aus den Äußerungen des VM möchte der gerade nicht. Der M soll sein Gas selber beziehen.

Auf diesen unterschiedlichen Vorstellungen kommt wohl kein Vertrag zustande.

vlg MC

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Hi,

Heizen ist nämlich
(genau wie alles andere, außer Miete zahlen) an und für sich
Vermietersache,

Hmm, so wie es dasteht soll also der VM ständig die Heizungsventile bedienen, die Anlage an und abschalten und wenn er schon mal in der Wohnung ist auch noch Lüften??? Stromrechnungen, Telfonfestnetzrechnungen etc. alles VM-Sache??? Bitte bei Google nachsitzen! Hier mangelt es am Grundverständis bzw Grundwissen.

und viele Vermieter wissen aus Erfahrung, dass
nicht alles, was sie mit Mietern vereinbaren, auch wirksam
ist.

Leider greift der Staat mit Gesetzen und Verordnungen nachträglich in bereits geschlossenen Mietverträge ein und verändert diese nachträglich. Das hat mit den aktuellen Mietverträgen wenig zu tun, weil überall sonst Vertragsfreiheit gibt, auch im nachhinein. Nur meist bei Mietverträgen leider nicht. Das wissen die VM.

In Musterverträgen kann es vorkommen, dass überholte Regelungen nicht mehr zulässig sind. Ein streichn wäre unnötig, weil diese nicht wirksam wären. Das weiss der VM auch.

Klappt da aber nicht, weil es ja - wie Du gehört hast -
rechtlich zulässig ist, daß der Vertrag zwischen Mieter und
Versorger geschlossen wird.

Dankeschön. Noch nicht ganz klar ist mir, was passiert, wenn
die Mieterin die Wohnung wie vereinbart anmietet, den
Versorgungsvertrag dann aber (warum auch immer) doch nicht
schließt. Vielleicht hat sie keine Lust, sich damit zu
befassen.

Sollte sie aber, wenn keine Warmmmiete vereinbart wurde, es könnte uU kalt werden.
btw kann ach mit einen Stromradiator geheizt werden, es ist ja nur eine Preisfrage, noch ist Gas billiger als Strom. Üblicherweise wird der Wohnraum mit Stromanlage vermietet, aber ohne Stromversorger.

Der Versorger wird seine Forderungen (zu Recht) an

den Vermieter (Grundstückseigentümer) richten.

Der Versorger wird seine Forderungen an seinen Vertragspartner richten. Alles andere würde zu recht keinen Erfolg bringen.

Kann der Vermieter sich irgendwie absichern, dass er dann
nicht auf den Kosten sitzenbleibt?

Klar, er vermietet nicht zur Warmmiete, sondern zur Kaltmiete. Hier ist klar, dass das Heizmaterial nicht vom VM bezahlt werden muß.

Wäre es okay, im
Mietvertrag doch zu vereinbaren, dass der Vermieter die
Heizkosten an die Mieterin weitergibt, und diese dann mit 0
Euro zu berechnen, falls sie den Versorgungsvertrag schließt?

Warum sollte der VM dies tun?
Vieleicht weil der daduch mehr Arbeit hat???
Vielleicht will VM auf den vorausgelegten Brennstoffkosten sitzen bleiben, weil er durch so eine Regelung weiss, der M hat keine Lust sie zu bezahlen???

vlg MC

die heizkostenverordnung ist aber beim einfamilienhaus nicht relevant, da es dort nicht wirklich was zu verteilen gibt.

der mieter zahlt im regelfall sowieso alles.

lg dev

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