Es soll Wohnungsgesellschaften geben, die im Mietvertrag als Bestandteil aufführen einen Nutzungsvertrag mit dem regionalen Kabelfernsehbetreiber einzugehen.
Das bedeutet der Mieter muss einen eigenständigen Vertrag mit dem Kablenetzbetreiber abschliessen.
Angenommen, der Mieter unterschreibt den Mietvertrag, muss gleichzeitig auch den Antrag der Kabelnetzbetreibers unterschreiben, da er die Wohnung sonst ncht bekäme, kann der Mieter nach 7 Tagen von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen (das ja vom Kablenetzbetreiber gesetzlich eingeräumt wird), ohne das der Mietvertrag, der jedoch beinhaltet auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen den Kabelfernsehfvertrag bei der Firma abzuschliessen gefährdet ist?
Wäre eine solche Klausel des Vermieters überhaupt rechtens?
(entschludigung für meine Unhöflichkeit)