Mietvertr. beinhaltet Verpflichtung zum Kabel-TV

Es soll Wohnungsgesellschaften geben, die im Mietvertrag als Bestandteil aufführen einen Nutzungsvertrag mit dem regionalen Kabelfernsehbetreiber einzugehen.

Das bedeutet der Mieter muss einen eigenständigen Vertrag mit dem Kablenetzbetreiber abschliessen.

Angenommen, der Mieter unterschreibt den Mietvertrag, muss gleichzeitig auch den Antrag der Kabelnetzbetreibers unterschreiben, da er die Wohnung sonst ncht bekäme, kann der Mieter nach 7 Tagen von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen (das ja vom Kablenetzbetreiber gesetzlich eingeräumt wird), ohne das der Mietvertrag, der jedoch beinhaltet auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen den Kabelfernsehfvertrag bei der Firma abzuschliessen gefährdet ist?

Wäre eine solche Klausel des Vermieters überhaupt rechtens?

Hallo,

kommt per mail, da zu lang und schwierig zu erzählen, ohne gegen die Boardregeln zu verstoßen.

Gruß!

Horst

ach komm, würde mich jetzt auch interessieren

Hi,

mich auch, aber er weiß was er tut.

Und dass er sich die Mühe macht per Mail zu antworten.
Auch noch bei einem langen und schwierigen Sachverhalt.
Das ist doch wirklich grandios!!!

TM

Auch kein Hi,

Es soll Wohnungsgesellschaften geben, die im Mietvertrag als
Bestandteil aufführen einen Nutzungsvertrag mit dem regionalen
Kabelfernsehbetreiber einzugehen.

möglich

Das bedeutet der Mieter muss einen eigenständigen Vertrag mit
dem Kablenetzbetreiber abschliessen.

nein, kein eigenständigen, es gibt zB ein gesammelten, der über den Betreiber abgerechnet wird

btw die Haussammelanschlüsse sind für den einzelnen M billiger!

Angenommen, der Mieter unterschreibt den Mietvertrag, muss
gleichzeitig auch den Antrag der Kabelnetzbetreibers
unterschreiben, da er die Wohnung sonst ncht bekäme, kann der
Mieter nach 7 Tagen von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen

Bei Haussammelempfnag eher nicht, weil der Rabatt für alle gefährtet wäre.

(das ja vom Kablenetzbetreiber gesetzlich eingeräumt wird),
ohne das der Mietvertrag, der jedoch beinhaltet auf eigene
Rechnung und auf eigenen Namen den Kabelfernsehfvertrag bei
der Firma abzuschliessen gefährdet ist?

also doch kein Haussammelempfang, sondern Einzelempfang mit Rechnungsstellung an den M.

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, der dann auch eingehalten wird.

Wäre eine solche Klausel des Vermieters überhaupt rechtens?

imho wäre dies ein Grenzfall, den die Richter entscheiden würden, dass wäre wie immer bei Rechtsstreit mit Streit und uU mit Kosten verbunden. Lohnt sich das bei 12,50 € Empfangskosten überhaupt?

vlg MC

„Hallo“ :wink:(entschludigung für meine Unhöflichkeit)

Vielen Dank für eure Antworten und eure Tipps, vor allem auch an Wildalf für seine mail.

Also um es nochmals klar zu stellen. Es soll Gesellschaften geben die dem Mieter im Mietvertrag aufzwingen (da es sonst die Wohnung nicht gibt)einen einzelnen Vertrag (zu günstigeren Konditionen sagen wir z.B. mal 10 € statt 12€) mit dem Kabelbetreiber abzuschliessen. Würde der gesonderte Vertrag mit dem Kabelbetreiber innerhalb der Widerrufspflicht gekündigt werden, müsste doch aufgrund der freien Anbieterwahl der Passus im Mietvertrag nichtig sein und könnte nicht zu einer Kündigung seitens des Vermieters führen, oder?