Hallo, ich habe mal eine Frage. Kann ein Mitmieter, der seinen Teil des Mietvertrages fristgerecht gekündigt hat und jetzt ca. 6 Wochen vor Ende des Mietverhältnisses steht, seine Kündigung rechtskräftig zurückziehen obwohl bereits ein Untermietvertrag für seinen ehemaligen Teil des Mietvertrages besteht? Oder bis wann könnte er seine Kündigung ohne Schaden zurück ziehen?
Man kann eine Kündigung nicht zurückziehen.
Man kann lediglich versuchen, die Kündigung im Einvernehmen mit dem Vermieter einfach zu vergessen.
Gruß!
Horst
Naja, das wird nicht so einfach sein, da bereits für den gekündigten Teil der Wohnung ein neuer Untermietvertrag besteht. Kann das für denjenigen, der gekündigt hat und evtl. die Wohnung nicht fristgerecht verlassen will, auch rechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen haben wie z.B. Zahlungen von Entschädigung?
Ja, natürlich. Vielleicht kommt es auch zur Räumungsklage.