Kaution nicht gezahlt - Fristlos kündigen ?

Hallo,

was würdet ihr zu einem solchen Fall sagen.

Mieter A zieht in eine 2-Zimmer-WG bei Vermieter B als Untermieter ein. Im Mietvertrag wird vereinbart dass die Kaution in höhe von zwei Monatsmieten zu zahlen ist. Nach vier Monaten gibt es eine mündliche Absprache die Kaution später zu erbringen. Da es nun zum auseinander Leben zwischen Mieter A und Vermieter B kommt, wird beschlossen dass der Mieter auszieht (noch keine schriftliche Kündigung). Da nun Vermieter B drängelt dass der Mieter auszieht, schreibt Vermieter B dem Mieter A schriftlich:

hiermit ergeht die Kündigung unseres Mietverhältnisses zum **.**.2009
Nach unserer mündlichen Vereinbarung vom **.**.2008 ist diese Gültig.
Ein Ausziehen vor dem **.**.2009 ist fristlos gestattet.

Nachdem sich der Mieter weigert dieses nun zu unterzeichnen, beschließt der Vermieter dem Mieter eine Mahnung wegen nicht bezahlter Kaution zu schreiben in dem es heißt :

aus gegebenem Anlass mahne ich Sie nach 5-monatigem Nichtüberweisen der Kaution, diese -im Mietvertrag vereinbarte Kaution- innerhalb von 3 Werktagen der Bank (Privates Konto gemeint) zu überweisen. Wenn dies nicht geschieht, kündige ich ihnen fristlos.

Ist dieses „rauseckeln“ vom Vermieter zulässig ?
Wie kann man sich als Mieter schützen um sich ein wenig Zeit zu verschaffen um eine neue Bleibe zu finden.

MfG

Hallo,

der Vermieter braucht eigentlich keine Unterschrift des Mieters, um ihm kündigen zu können. Insofern hat der Mieter hier sogar noch eine zweite Chance erhalten, da ihm nochmals die Chance eingeräumt wurde, die Kaution zu zahlen.

Das ist auch die Antwort auf die Frage: Der Mieter kann seinen vertraglichen Pflichten nachkommen, um die Kündigung zu vermeiden. (Mit Hinausekeln hat das erstmal gar nichts zu tun.)

Gruß!

Horst

Aber es wäre doch kein Grund zur fristlosen Kündigung und das in so kurzer Zeit ?

Dazu muss doch die Kautionszahlung vom privaten Konto getrennt werden oder nicht ?

Kurze Zeit? Es liest sich im Originalbeitrag aber eher so, als ziehe sich das schon eine Weile hin.

Und ja, der Vermieter muss die Kaution auf einem Extrakonto anlegen, aber dazu muss er das Geld erst einmal erhalten.

Wir hatten uns ja darauf geeinigt das ich die Kaution später nachzahle.

Daher war die Sache erstmal für die Zeit unter Tisch gekehrt.

Anscheinend will sie dies aber nun nutzen, um den Mieter direkt und schnell raus zu bekommen.

Ist eine Zahlfrist von drei Tagen überhaupt zulässig ?

Ja aber es war für eine Zeit unter Tisch gekehrt weil man sich geeinigt hat, dass die Kaution später bezahlt werden kann.

Jetzt, wo ein Grund zur Kündigung gesucht wird, wird das wieder rausgeholt und das mit einer Zahlungsfrist von drei Tagen.

Muss es nicht eine angemessenere Frist sein ?

Normalerweise kann man die Kaution in drei Monatsmieten zahlen. Aber nicht erst Monate später damit anfangen.

Wenn da andere Übereinkünfte bestehen und man die nachweisen kann, hat man da villeicht eine Chance. Aber mit Verlaub: Da wurde nur ein Schreiben erwähnt, das der Mieter nicht unterschreiben wollte.

Da ist dann irgendwann ja auch einmal Schluß.

Wie bereits gesagt: Der Mieter hat eine weitere Chance erhalten, die Kaution zu zahlen. Das ist mehr, als er erwarten konnte.

Hallo,

Jetzt, wo ein Grund zur Kündigung gesucht wird,

den Kündigungsgrund liefert dir
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Wenn das Zimmer möbliert oder teilmöbliert vermietet ist
http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
nach http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Ansonsten sind eben die Kündigungsfristen einzuhalten, die im MV vereinbart wurde. Also in selbstbewohnten Wohnungen bekommt man mieter wesentlich leichter raus.

TM

wird das
wieder rausgeholt und das mit einer Zahlungsfrist von drei
Tagen.

Muss es nicht eine angemessenere Frist sein ?