Lärmbelästigung

Hallo zusammen,
brauche mal Hilfe in einem rein hypothetischen Fall.
Sagen wir mal es gibt da eine Person wo der Nachbar, der allerdings nicht im selben Haus sondern im Nachbarhaus wohnt, sehr gern laute Musik, bevorzugt mit vielen Bässen und viel Schlagzeug, hört, so dass die Person die Musik im Schlaf-, Wohnzimmer und in der Küche mithören kann.
Der Nachbar hört seine Musik immer abends ab 19:00-19:00 und dann für mehrere Stunden.
Der Mithörer würde natürlich erst einmal rüber gehen höflich klingeln und das Gespräch suchen woraufhin der Übeltäter natürlich auch beteuern würde das es nie wieder vorkäme.
In den nächsten 2-3 Wochen würde sich aber nichts an der Situation ändern und der Mithörer wäre natürlich mittlerweile richtig sauer und genervt.
Wie würde man da vorgehen, gleich die Polizei holen oder versuchen den Vermieter rauszukriegen und dann einen Brief schreiben?

lg Astrid

Hallo,

brauche mal Hilfe in einem rein hypothetischen Fall.
Sagen wir mal es gibt da eine Person wo der Nachbar, der
allerdings nicht im selben Haus sondern im Nachbarhaus wohnt
sehr gern laute Musik, bevorzugt mit vielen Bässen und viel
Schlagzeug, hört, so dass die Person die Musik im Schlaf-,
Wohnzimmer und in der Küche mithören kann.
Der Nachbar hört seine Musik immer abends ab 19:00-19:00 und
dann für mehrere Stunden.

Ab 22:00 Uhr direkt Polizei/Ordnungsamt rufen.

Wie würde man da vorgehen, gleich die Polizei holen oder
versuchen den Vermieter rauszukriegen und dann einen Brief
schreiben?

Der VM des Ruhestörers würde darüber wahrscheinllich nur müde lächeln, hat doch der Gestörte so erstmal gar keine Handhabe gegen ihn.

Man könnte beim eigenen VM schriftlich Abstellung fordern und geg. mit Mietminderung* ankündigen, da der VM die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu halten hat.
Siehe auch:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…
"Überschreitet der Lärm zumutbare Grenzen, muss sich der Mieter theoretisch nicht selbst darum kümmern, sondern kann vom Vermieter verlagen, dass der Lärm abgestellt wird. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Das heißt, er muss bei berechtigten Beschwerden dafür sorgen, das die Lärmverursacher leiser sind oder ggf. auch Schallschutzmaßnahmen durchführen…
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html


Der eigene Vermieter wendet sich daraufhin an den Vermieter des Ruhestörers, weil er die Einbußen durch eine etwaige Minderung bei diesem geltend machen will. Der Vermieter wendet sich nach erfolgloser Abmahnung an den Ruhestörer selbst und wälzt die Kosten auf diesen um, oder versucht es zumindest.

Gruß
Maja

*Mietminderungen immer mit rechtlicher Unterstützung durch Mietrschutz/Anwalt durchsetzen