! Vermieter hat Kaution ausgegeben !

Hallo,

folgender Mietrechtsfall liegt vor und die Frage ist: Wer soll was wann tun ???

Eine Vermieterpartei besteht aus drei Leuten, die ein Mietobjekt an einen Mieter vermieten.
Der Mieter hat eine Kaution hinterlegt und zwar auf einem Konto Einer der Vermieter.
Kurz vor ordnungsgemäßem Auszug des Mieters stellt sich heraus, dass der Vermieter der die Kaution bekommen hat, inzwischen ausgegeben hat / nicht mehr auftreiben kann.
Darüber wissen bis jetzt nur die beiden anderen Vermieter Bescheid, der Mieter noch nicht.

Was soll wer tun ?
Sollen die beiden Vermieter mit dem Mieter zum Anwalt contra böser Vermieter ?
Sind die beiden „unschuldigen“ Vermieter doch schuldig ?
Können sich die beiden Vermieter aus der Sache rausziehen ?
Muss der Mieter so schnell wie möglich über das Fehlen seiner Kaution informiert werden ?
Als Mieter hat man das Recht darauf zu erfahren „wo“ die gezahlte Kaution ist…
Mit welcher Taktik bzw. zu welchem Zeitpunkt ist diese Frage zu stellen?
Sollte der Mieter anschließend direkt zum Anwalt ?

Vielleicht sehe ich das zum kompliziert, aber ich glaube da kann man „taktisch“ so einiges falsch machen.
Wie seht ihr das ?

LG Mark

Ich betone, dass die beiden Vermieter auch Interesse daran haben gegen den „bösen Vermieter“ vorzugehen…

Können sie nicht gemeinsam mit dem Mieter gegen den vorgehen ?

Hallo,

klingt so als wären alle drei Vermieter gleich verantwortlich. Damit stehen sie auch für die Kaution und der ordnungsgemäßen Verzinsung gleich da.

Ansonsten klingt es nach Veruntreuung der Gelder durch den dritten VM.
Es geht schließlich auch um ihr Geld, nicht nur um das des Mieters - für das ja nun sie selbst verantwortlich sind.

Gruß!

Horst

Hallo!

Sollen die beiden Vermieter mit dem Mieter zum Anwalt contra
böser Vermieter?

Warum sollte sich der Mieter darauf einlasssen? Ich kenne jetzt nicht das genaue Geschäftsverhältnis, das zwischen den Vermietern besteht, aber ich vermute mal stark, daß sie gemeinschaftlich haften. Das heißt: Wenn der eine Vermieter nicht zahlen kann, müssen die anderen beiden dafür einstehen.

Muss der Mieter so schnell wie möglich über das Fehlen seiner
Kaution informiert werden ?

Wieso „fehlt“ die Kaution - haben die beiden anderen Vermieter denn auch kein Geld mehr? In der Regel wird die Kaution zwar treuhänderisch angelegt - aber ich denke, man kann die Kaution nebst Zinsen auch mit „anderem“ Geld zurückzahlen. Also sollten die beiden Vermieter dem Mieter seine Kaution zurückzahlen und dann ihren Partner verklagen. Denn das einer der dreien die anderen beschissen hat, ist ja nicht das Problem des Mieters.

Als Mieter hat man das Recht darauf zu erfahren „wo“ die
gezahlte Kaution ist…

Das weiß er ja: Bei seinen Vermietern.

Sollte der Mieter anschließend direkt zum Anwalt ?

Wenn sich die beiden weigern, die Kaution zurüvckzuzahlen, würde ich als Mieter die beiden verklagen - und natürlich nicht den dritten, bei dem es nichts zu holen gibt.

lg,
Max

Ich betone, dass die beiden Vermieter auch Interesse daran
haben gegen den „bösen Vermieter“ vorzugehen…

Können sie nicht gemeinsam mit dem Mieter gegen den vorgehen ?

Hallo,

warum sollte sich der Mieter darauf einlassen? Da wäre er ganz schön dumm. Wenn alle drei Vermieter gesamtschuldnerisch haften, suche ich mir als Gläubiger (also hier als Mieter) den Schuldner (also hier Vermieter) aus, bei dem ich die besten Chancen habe, dass ich mein Geld (also meine Kaution) wieder bekomme. Wenn dieser nicht freiwillig zahlt, verklage ich ihn.

Der verklagte einzelne Vermieter kann dann bei seinen Partnern nach § 426 BGB deren Anteil wieder hereinklagen.

Bei dem zitierten Vorschlag würde sich der Mieter selber der Chancen berauben, sein Geld wieder zu sehen.

Gruß
Ingrid

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Hi,

Ersteinmal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Das sind die Vertragsparteien. Wer nicht oben im Kopfteil drin steht ist nicht Vertragspartner, auch wenn unten die Unterschrift auftaucht.

Was soll wer tun ?

s.o.

Sollen die beiden Vermieter mit dem Mieter zum Anwalt contra
böser Vermieter ?

Warum? Na ja, wenn man zuviel Geld für Anwälte hat, dann vielleicht schon.

Sind die beiden „unschuldigen“ Vermieter doch schuldig ?

Nur wenn sie Vertragspartner vom M sind, s. o.

Können sich die beiden Vermieter aus der Sache rausziehen ?

kommt darauf an, wenn sie Vertragspartner sind; nur, wenn die zustehende Kaution bezahlt werden muss s. u.

Muss der Mieter so schnell wie möglich über das Fehlen seiner
Kaution informiert werden ?

Sie fehlt ja nicht in dem Sinne. Sie ist nur z. Z. nicht verfügbar.
Die Auszahlung hat ja Zeit.

Als Mieter hat man das Recht darauf zu erfahren „wo“ die
gezahlte Kaution ist…

inho nein, nur dass sie irgendwo sicher angelegt ist.

Mit welcher Taktik bzw. zu welchem Zeitpunkt ist diese Frage
zu stellen?

Welche von den vielen?

Sollte der Mieter anschließend direkt zum Anwalt ?

Wenn amn als VM unbedingt Kosten generieren möchte.

Vielleicht sehe ich das zum kompliziert, aber ich glaube da
kann man „taktisch“ so einiges falsch machen.

nicht wirklich s. o.
Vielleicht bleibt auch nicht viel von der Kaution übrig, wenn noch Kosten oder Schadensersatz ausstehen.

Wie seht ihr das ?

positiv

vlg MC