Wann verjährt Nebenkosteneinspruch

Hallo! Folgender Fall:
Mensch M ist am 1.2.2007 in eine Mietwohnung gezogen. Am 10.11.2008 hat M die Nebenkostenabrechnung für 2006 erhalten: Er soll knapp 1.000 EUR nachzahlen.
Da M das zu viel erscheint legt er sofort Widerspruch ein. Nun hört M bis zum 21.01.2009 nichts mehr davon…

Frage: Wie lange ist denn die Forderung des Vermieters gültig? Wäre gar keine Abrechnung gekommen wäre sie ja am 1.1.2009 verjährt. Was macht der Widerspruch aus dieser Frist? Gilt der Anspruch nun zum Beispiel bis zum 10.11.2009 (Widerspruchsdatum + 1 Jahr)?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Frage: Wie lange ist denn die Forderung des Vermieters gültig?
Wäre gar keine Abrechnung gekommen wäre sie ja am 1.1.2009
verjährt.

Hallo Stephan,

die Nebenkostenabrechnung für 2006 hätte spätestens am 31.12.2007 da sein müssen. Die Nachforderung hat also keine Grundlage und vermutlich kommt deshalb auch keine Reaktion auf den Widerspruch mehr.

Gruß!

Horst

Hallo

Mensch M ist am 1.2.2007 in eine Mietwohnung gezogen. Am
10.11.2008 hat M die Nebenkostenabrechnung für 2006 erhalten:

Also irgendwie habe ich Schwierigkeiten mmit den Daten…von wann bis wann soll der Abrechnungszeitraum gehen? und um welche Abrechnung geht es in dem Beispiel?

Danke und Gruß
Maja

SORRY! Das muss natürlich heißen „Nebenkostenabrechnung für 2007“!

Hallo,

schau mal hier rein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Demnach müßte die Abrechnung von 2007 bis 12 Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Mieter eingehen.
Nehmen wir an der Zeitraum ginge bis 31.12. dann müßte die Abrechnung von 2007 bis 31.12.2008 beim Mieter sein. Bei später eingegangenen Abrechnungen muß der Mieter die Nachforderungen nicht zahlen, es sei denn, der VM hat die versätung nicht zu vertretn.
Ist sie aber rechtzeitig eingegangen beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist (3 Jahre) ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Das wäre dann 2011.
Siehe auch :
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.redmark.de/inhalt/nebenkostenabrechnung.html

Der Mieter sollte Kopien (auf eigene Kosten)der Abrechnung anfordern, damit er diese prüfen lassen kann.

Die hohe Nachzahlung kann durchaus im Bereich des Möglichen liegen, da der Mieter während der Heizperiode eingezogen ist und keine Rücklagen ansammeln konnte.

Daher-> Abrechnung beim Mieterschutzbund prüfen lassen.

Gruß
Maja

Demnach müßte die Abrechnung von 2007 bis 12 Monat nach Ende
des Abrechnungszeitraumes beim Mieter eingehen.

Ist sie ja - sie kam im November 2008

Ist sie aber rechtzeitig eingegangen beginnt die regelmäßige
Verjährungsfrist (3 Jahre) ab Ende des Jahres in dem der
Anspruch entstanden ist. Das wäre dann 2011.

Gilt das auch in diesem Fall? Das heißt, eine Antwort auf den Widerspruch kann bis 2011 erfolgen und damit der Vermieter bis dahin auch noch die NK-Nachzahlung fordern?

Hallo,

Gilt das auch in diesem Fall? Das heißt, eine Antwort auf den
Widerspruch kann bis 2011 erfolgen und damit der Vermieter bis
dahin auch noch die NK-Nachzahlung fordern?

Ja, rein theoretisch kann noch am letzten Tag ein Mahnbescheid zugestellt werden.
http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/mahnverfahren.shtml

Gruß
Maja

Gilt das auch in diesem Fall? Das heißt, eine Antwort auf den
Widerspruch kann bis 2011 erfolgen und damit der Vermieter bis
dahin auch noch die NK-Nachzahlung fordern?

Noch schlimmer. Der Mieter ist bereits seit Monaten im Verzug und es kann jederzeit ein gerichtlicher Mahnbescheid mit den üblichen Zusatzkosten ins Haus flattern.

Der Widerspruch hat keinerlei Auswirkung auf die Fristen. Und wenn der Mieter lediglich vorbringen kann, dass er die Kosten als zu hoch empfindet und womöglich die gesamte Nachzahlung verweigert hat, sieht das gar nicht gut aus.

Gruß!

Horst

Zu eurer Info: Der Fall hat sich inzwischen „gelöst“.
Mensch M. hat nach den Artikeln hier richtig Angst vor einer Mahnung bekommen. Und gleich mal seine Hausverwalterin angerufen. Die sagte nur „Da müsste Ihnen heute ein Schreiben zugegangen sein, mehr kann ich dazu nicht sagen.“ - was M zusätzlich sehr verunsicherte.

Letztlich stand in dem Schreiben nur, dass die Heizungsablesefirma alles noch mal geprüft und für richtig befunden hat - und jetzt bitte schnellstens das Geld zu zahlen sei.

Also hat M jetzt das Geld überwiesen. Und war dabei noch fast froh, keine Mahngebühren zahlen zu müssen. Da hatte das Forum hier doch was gutes. :smile:

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Da hatte das Forum hier doch was gutes. :smile:

Na ich hoffe doch! Vielleicht kann der M auch für zukünftige Situationen ein wenig mitnehmen.

Gruß
Maja