herr und frau X haben noch eine mietsicherheit
aus dem jahre 2007 zu bekommen . zuerst war sie gepfändet aber wie
die beuiden nun rausbekommen haben hatt der damalige vermieter angegeben sie
nicht mehr zu haben , das war mitte 2008 . als famiele X dann jenes
erfahren haben setzten sie sich mit den gläubiger zusammen und
einigten sich auf ratenzahlung die sie seit dem zahlen . nach der
einigung setzte herr X seinen ehemaligen vermieter eine frist die
mietsicherheit auszuzahlen . das intressiert ihn aber in keinster
weise . nun ist es aber so das famiele X wieder umziehen mußten wegen
nachwuchs , durch kurzfristige arbeitskündigung seits von herrn X und
auslaufenden vertrag seiner frau standen sie nun im regen . somit
mußten sie ihre letzte mietsicherheit nehmen um davon zu leben da
die famiele X seit dem 01.11.08 keinerlei leistung bekommen ausser herrn X
arbeitlosengeld . von den betrag muß er die wohnung + nebenkosten versicherungen
bezahlen sowie seine frau und 2 töchter ernähren . deswegen ist die
mietsicherheit von famiele X neuen wohnung noch offen . die wollten sie aber von
der offenstehende forderung bezahlen , kommen eben nur nicht ran .
nun hatt herrn X seine schwiegermutter ihm angeboten ihn diese auszulegen und
ihr die offene zu überschreiben . geht das ? können frau und herr X dieoffene mietsicherheit an seiner schwiegermutter überschreiben und kann
sie dann rechtlich gegen den ehemaligen vermieter vorgehen ?? fmiele X würden es selber machen
aber ihnen geht die zeit aus weil die neue vermieterin auf zahlung
drängt . und ja famiele X haben es beim amt angesprochen aber da rührt sich
nichts wie mann an der nichzahlung irgendeiner leistung sieht .
Hallo
herr und frau X haben noch eine mietsicherheit
aus dem jahre 2007 zu bekommen .
zuerst war sie gepfändet aber
wie
die beuiden nun rausbekommen haben hatt der damalige
vermieter angegeben sie
nicht mehr zu haben , das war mitte 2008.
Nachweis einfordern…über die Anlageform fordern (Bank, Art der Anlage, geg. Kontonummer, Kontoauszug über angefallene Zinsen)
Der VM hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.
Einfach so verbraten zum Privatvergnügen darf er sie natürlich nicht.
Bitte unbedingt die beiden Teile „Die Mietkaution“ lesen.
Die Mietkaution:
Teil 1
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
Teil 2
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
als famiele X dann
jenes
erfahren haben setzten sie sich mit den gläubiger zusammen und
einigten sich auf ratenzahlung die sie seit dem zahlen .
Das heißt sie haben Schulden bei dem VM, bei dem noch die Kaution hinterlegt ist? als die Höhe der Mietkaution?
Ich verstehe nicht ganz, warum Schulden in raten getilgt werden, wenn eine Mietsicherheit hinterlegt wurde…es sei denn die Schulden wären höher als die Kaution.
nach
der
einigung setzte herr X seinen ehemaligen vermieter eine frist
die
mietsicherheit auszuzahlen . das intressiert ihn aber in
keinster
weise .
Muß ihn eigentlich auch nicht, er könnte genausogut die Schulden mit der Mietkaution verrechnen und wenn die nicht reicht trotzdem weiter auf Begleichung bestehen.
nun ist es aber so das famiele X wieder umziehen
mußten wegen
nachwuchs , durch kurzfristige arbeitskündigung seits von
herrn X und
auslaufenden vertrag seiner frau standen sie nun im regen .
Wäre das nicht die ersten Monate auch in der alten Wohnung gegangen?
somit
mußten sie ihre letzte mietsicherheit nehmen um davon zu
leben da
Also war zuvor noch eine Kaution da?..warum hat der M damit nicht die Schulden bei seinem VM bezahlt, oder einen Teil? Irgendwie habe ich Verständnisprobleme bei dieser Konstruktion.
die famiele X seit dem 01.11.08 keinerlei leistung bekommen
ausser herrn X
arbeitlosengeld . von den betrag muß er die wohnung +
nebenkosten versicherungen
Wie siehts aus mit zB Wohngeldzuschuss?
bezahlen sowie seine frau und 2 töchter ernähren . deswegen
ist die
mietsicherheit von famiele X neuen wohnung noch offen . die
wollten sie aber von
der offenstehende forderung bezahlen , kommen eben nur nicht
ran .
Mal hier reinschauen zum bei ALG II Empfängern gibts da was:
http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/…
Dementsprechend könnte man beim Amt nachfragen, wenn ein Umzug in eine angemessene Wohnung ansteht, ob es in dem Fall auch Möglichkeiten gibt, was eine Kostenübernahme oder ein Darlehen angeht.
nun hatt herrn X seine schwiegermutter ihm angeboten ihn diese
auszulegen und
ihr die offene zu überschreiben . geht das ?
Nein, aber sie können durchaus einen Vertrag machen der beinhaltet etwaiges Guthaben der Kaution (wenn vorhanden Schulden getilgt sind oder mit der Kaution verrechnet wurden) nach Erhalt an sie abzutreten. Vorher hat ja der VM zur Deckung seiner Forderungen die Hand drauf und ist daher gar nicht verfügbar…aber erst muß mal geklärt werden wo die Kaution ist.
können frau und
herr X dieoffene mietsicherheit an seiner schwiegermutter
überschreiben und kann
sie dann rechtlich gegen den ehemaligen vermieter vorgehen ??
Nein
fmiele X würden es selber machen
aber ihnen geht die zeit aus weil die neue vermieterin auf
zahlung
drängt . und ja famiele X haben es beim amt angesprochen aber
da rührt sich
nichts wie mann an der nichzahlung irgendeiner leistung sieht
.
Beharrlich hinter her sein und sich vielleicht auch dort hin wenden:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/
http://www.erwerbslose.de/ini.htm
Gruß
Maja
na da hast was falsch verstanden . herr X hatt keine schulden bei seinen vermieter sondern bei einen dritten person . die pfändung der mietsicherheit jedoch war erfolgloss weil der vermieter nun versucht das geld in seine tasche zu stecken .deswegen umschreiben der mietsicherheit damit der neue vermieter von herrn X endlich die mietsicherheit bekommt und die schwiegermutter dann den alten vermieter vor gericht ziehen kann .
Hatte Dich da wirklich falsch verstanden.
Dann ist die Kernfrage, ob man (der Ex-Mieter)einen Kautionsanspruch einer dritten Person abtreten kann (damit dieser rechtliche Schritte einleiten kann um die Kaution zu beschaffen)
Der Vermieter dürfte das nicht, da die Kaution treuhänderisch verwaltet wird und zweckgebunden ist.
Beim Mieter kann ich das leider nicht sicher sagen…was wenn die Kaution bei der Anlage zuvor schon an den VM sicherungsabgetreten wurde…sorry, vielleicht weiß das jemand anderes hier besser.
Sicherungsabtretung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsabtretung
Der Ex-Mieter könnte aber auch Prozesskostenhilfe http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe beantragen und die Kaution selbst einklagen (vorausgesetzt es sind keine Forderungen mehr des Vermieters offen wie zB. eine ausstehende Endabrechnung der Nebenkosten)
Gruß
Maja
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