Hallo
Ist es möglich das ein Bürge eine Wohnung kündigt OHNE die Zustimmung des eigentlichen (volljährigen) Mieters zu haben? Die Bürgschaft bezieht sich auf das eventuelle Einziehen von Mietrückständen.
Vielen Dank für eure Hilft
mfg
Hallo
Ist es möglich das ein Bürge eine Wohnung kündigt OHNE die Zustimmung des eigentlichen (volljährigen) Mieters zu haben? Die Bürgschaft bezieht sich auf das eventuelle Einziehen von Mietrückständen.
Vielen Dank für eure Hilft
mfg
Hi,
ja der Bürge kann seine Bürgschaft zu einen Regulären Kündigungstermin Kündigen.
Und zwar zu jeden Termin, an den der Vermieter regulär Kündigen kann. (OLG Düsseldorf, njw 1999,3128 und LG Berlin GE2001,135)
cu Naseweis
ja, ich meine aber nicht die Bürgschaft kündigen sondern die Wohnung des Mieters. Das dürfte doch eigentlich nicht funktionieren wenn sich der Mieter querstellen würde oder?
Wenn die Bürgschaft gekündigt wird, so muß der Mieter vom Vermieter wg. Mietrückständen belangt werden (Mahnung, Ankündigung Wohnraumkündigung, Kündigung fristlos). Wenn abzusehen ist, das da keine Miete kommt, so wird sich der Vermieter mit dem Bürgen wg. fristgemäßer Kündigung abstimmen können. Der Bürge kann enstpr. gesetzlichen Fristen seine Bürgschaft zurückziehen, mehr geht ihn die Sache nicht an. Solange die Bürgschaft existiert, solange kann er belangt werden.
Gruß
Selorius
Hi,
ich glaube Du hast die Frage nicht verstanden:
Die Bürge kündigt nicht seine Bürgschaft und es ist nicht der Vermieter der kündigt.
Der Bürge kündigt den Mietvertrag!
Und es war die Frage, ob DAS rechtens ist!
Gruss
Hallo,
wie ich mich vielleicht etwas verworren auszudrücken versuchte.
Der Bürge kann den Mietvertrag nicht kündigen, weil er keinen Mietvertrag geschlossen hat. Er hat keinerlei Rechte am Mietverhältnis, bürgt lediglich für eventuelle Zahlungsschwierigkeiten des Mieters. Das wars auch schon. Daher sollte der Bürge mit dem Vermieter sich versuchen zu einigen, selbstverständlich dabei den Mieter mit einbeziehen.
Viele Grüße
Selorius