Nebenkosten - Personenbezogene Umlage

Hallo,

gibt’s eigentlich allgemeine Richtlinien welche Nebenkosten auf die Anzahl der Mietparteien (also Wohnungen) und welche auf die Anzahl der Bewohner umgelegt werden können.
Kann bspw. die Kabelgebühr auf die Anzahl der Mieter umgelegt werden. Dies würde ja bedeuten, dass neben der Rechnug des Kabelanbieters auch ein Nachweis der Mietverhältnisse des Abrechnungsjahres (wieviele Mieter bewohnten wann welche Wohnung) offen gelegt werden müsste.

Oder bin ich auf dem Holzweg?

mfg
bb

Moin, bb,

gibt’s eigentlich allgemeine Richtlinien welche Nebenkosten
auf die Anzahl der Mietparteien (also Wohnungen) und welche
auf die Anzahl der Bewohner umgelegt werden können.

Richtlinien nicht, manches hat sich eingespielt, manches ist in der Betriebskostenverordnung festgelegt. Verbräuche wie Wasser werden heute meist nach Personen umgelegt, das war früher anders, als mehr Wasser zum Wischen als zum Waschen verbraucht wurde :wink:

Kann bspw. die Kabelgebühr auf die Anzahl der Mieter umgelegt
werden.

Das wäre allerdings sehr ungewöhnlich, da für jede Wohnung unabhängig von der Zahl der Bewohner die gleichen Kosten anfallen. Aber grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit - wer sowas unterschreibt, ist gekniffen.

Gruß Ralf

Hallo,

gibt’s eigentlich allgemeine Richtlinien welche Nebenkosten
auf die Anzahl der Mietparteien (also Wohnungen) und welche
auf die Anzahl der Bewohner umgelegt werden können.

Zur Abrechnung können Verteilerschlüssel kombiniert werden.
http://books.google.de/books?id=qVbTErWn04sC&pg=PA91…
[FAQ:1341]
http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2007/0407/mz_0…

Wenn nichts anderes vereinbart ist wird nach §556a BGB nach Wohnfläche abgerechnet.

Kann bspw. die Kabelgebühr auf die Anzahl der Mieter umgelegt
werden.

? Meines Wissens können diese Kosten gar nicht nach Personen umgelegt werden. Nur nach Wohnfläche oder Wohneinheit.

Aber grundsätzlich müsste der VM bei Umlegung nach Personenzahl die tatsächliche Belegung ermitteln.
http://www.mieterbund.de/pm23012008.html

Kommt halt ganz darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Gruß
Maja

Hallo,

einerseits darf der Vermieter diese Art der Nebenkosten nach „billigem Ermessen“ abrechnen, andererseits darf er einzelne nicht benachteiligen.

Hier läge m.E. schon so eine Benachteiligung vor, da ein Single möglicherweise Tag und Nacht den Kabelanschluss nutzt, aber nur ein Fünftel dessen bezahlt, was die fünfköpfige Familie nebenan zahlt, obwohl die nur selten fernsehen.

Ob das ein Richter allerdings auch so sieht, läßt sich schwer vorhersehen.

Gruß!

Horst