Guten Tag,
die betroffene Person wohnt nun seit August 2005 in der besagten Wohnung. 250 kalt + 75 Nebenkosten. Nun hat der Mieter zum ersten mal ein Nebenkosten Abrechnung erhalten. Er soll nun 403,17 Euro nachzahlen. Das kuriose: Jeder Mieter im Haus zahlt denselben Anteil. (3 Personen Haushalt zahlt 3 mal) Ich habe allerdings keine genaue Abrechnung wer was verbraucht hat. Da die Person die einzigste Person im Haus ist die einer Beschäftigung nachgeht und somit nur Halb so oft zu Hause ist. Und Heizung so gut wie nie an.
Die Frage ist nun,wie oder ob die Person die Rechnung begleichen kann oder muss?!
Die Person bezieht seit Dezember 2008 allerdings ALG I. Übernimmt das Amt die (evtl.) zu zahlenden Nebenkosten?
Vielen Dank schon mal im vorraus
Muscapee
Hallo,
der Mieter hat ein Recht auf eine ordentliche Abrechnung, wenn die Betriebskosten nach §556 BGB auf den Mieter umgelegt werden sollen…
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html und
http://dejure.org/gesetze/BGB/259.html
Betriebskostenabrechnung allgemein:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/i…
Heizkostenabrechnung allgemein:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/heizkosten/index…
Wie so eine Abrechnung aussehen muß:
http://www.software24.com/blog/ordnungsgemase-betrie…
Wenn im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart wurde, wird nach §556a über die Wohnfläche umgelegt http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Die Frage ist nun,wie oder ob die Person die Rechnung
begleichen kann oder muss?!
Wenn der Vermieter eine ordentlich Abrechnung vorlegt…die muß der Mieter erstmal anfordern.
Die Person bezieht seit Dezember 2008 allerdings ALG I.
Übernimmt das Amt die (evtl.) zu zahlenden Nebenkosten?
Mal im Brett bei Ämter und Behörden nachfragen.
Gruß
Maja
Hallo Muscapee!
die betroffene Person wohnt nun seit August 2005 in der
besagten Wohnung. 250 kalt + 75 Nebenkosten. Nun hat der
Mieter zum ersten mal ein Nebenkosten Abrechnung erhalten. Er
soll nun 403,17 Euro nachzahlen.
So viel ich weiss, eigentlich nicht korrekt. Bin mir zwar nicht GANZ sicher, aber die Frist liegt bei 2J oder gar einem Jahr. Wenn Vermieter nicht rechtzeitig Nebenkostenabrechnung erstellt und zustellt, dann hat er Pech gehabt.
Das kuriose: Jeder Mieter im
Haus zahlt denselben Anteil. (3 Personen Haushalt zahlt 3 mal)
Richtig.
Ich habe allerdings keine genaue Abrechnung wer was verbraucht
hat. Da die Person die einzigste Person im Haus ist die einer
Beschäftigung nachgeht und somit nur Halb so oft zu Hause ist.
Und Heizung so gut wie nie an.
Heizungen haben aber doch Zähler. Und DARAN erkennt man, wieviel man verbraucht hat. Da sollte man aber allerdings darauf achten, dass die Wohnfläche auch richtig im Mietvertrag angegeben worden ist. Bei mir z.B. waren es 9m² zu viel als tatsächlich, somit war die Heizkostenabrechnung nicht korrekt.
Man sollte auch darauf achten, dass bei der Nebenkostenabrechnung das Richtige steht. Wenn man keinen Aufzug hat, dann darf es auch nicht aufgelistet werden. Genau so verhält es sich mit der Reinigung: sorgen die Mieter dafür, kann der Vermieter kein Geld dafür verlangen.
Die Frage ist nun,wie oder ob die Person die Rechnung
begleichen kann oder muss?!
Wenn ich mich nicht täusche, dann zumindest nicht komplett.
Die Person bezieht seit Dezember 2008 allerdings ALG I.
Übernimmt das Amt die (evtl.) zu zahlenden Nebenkosten?
Unwahrscheinlich.
Viel Erfolg!
die betroffene Person wohnt nun seit August 2005 in der besagten Wohnung. 250 kalt + 75 Nebenkosten. Nun hat der Mieter zum ersten mal ein Nebenkosten Abrechnung erhalten.
Entschuldigung, irgendwie habe ich die Jahreszahlen überlesen…
Der VM hat über die Nebenkosten jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muß dem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zugestellt worden sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Stellt der VM die Abrechnung verspätet zu, muß der Mieter keine Nachforderungen mehr begleichen. Guthaben muß der VM allerdings auszahlen.
Es sei denn der VM hat die Verspätung nicht zu vertreten, dann müssen Nachforderungen dennoch beglichen werden.
Werden wirklich Vorauszahlungen geleistet, oder wurde eine Pauschale vereinbart? Was steht zur Umlage/zum Verteilerschlüssel im MV?
Ist ein Abrechnungszeitraum angegeben?
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der VM derzeit keine ordentliche Abrechnung erstellt hat, die er erstmal nachliefern muß. Dabei hat der Mieter das Recht alle Unterlagen/Rechnungen einzusehen (Kopien zahlt er selbst), die in die Abrechnung einfließen.