nehmen wir an, man zieht in eine Wohnung ein unter der Bedingung, alle Reparaturen macht man selbst (tapezieren, streichen und was sich ja alles gehört). Bei der Reparatur entdeckt man, dass die mit der Badewanne grenzende Wände vom Schimmel befallen sind.
Frage: gibt es irgendeinen Gesetz, in dem klar steht, dass Schimmel, der durch die Wand geht, schon im Bereich des Vermieters liegt? Dass es nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört? Ich meine, dürfte der Vermieter sagen „diesen Schimmel müssen Sie auf eigene Kosten entfernen“ und welche Rechte hat der Mieter in diesem Fall?
Nein, Schimmel gehört ganz eindeutig nicht zu Schönheitsreparaturen!
Meine Eltern wohnen schon lange in einer Wohnung und da ständig Schimmel auftaucht(wenn auch nur in kleinen Mengen), übernimmt die Kosten für die Beseitigung immer der Vermieter.
nehmen wir an, man zieht in eine Wohnung ein unter der
Bedingung, alle Reparaturen macht man selbst (tapezieren,
streichen und was sich ja alles gehört). Bei der Reparatur
entdeckt man, dass die mit der Badewanne grenzende Wände vom
Schimmel befallen sind.
Das deutet sehr darauf hin, dass am Badewannenrand etwas undicht ist, wie zB Fugen…mit Schönheitsreparaturen hat das nichts zu tun.
(Fotos und Zeugen sind nie verkehrt)
das sollte der Mieter unverzüglich dem Vermieter melden und Abstellung des Mangels fordern. http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
Macht er das nicht und der Schaden vergrößert sich dadurch, kann der Mieter unter Umständen schadenersatzpflichtig werden. http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Nein, Schimmel gehört ganz eindeutig nicht zu
Schönheitsreparaturen!
Stimmt.
Meine Eltern wohnen schon lange in einer Wohnung und da
ständig Schimmel auftaucht(wenn auch nur in kleinen Mengen),
übernimmt die Kosten für die Beseitigung immer der Vermieter.
Da sollte man aber dringend hinzufügen, dass der Vermieter ganz sicher nicht die Beseitigung von Schimmel bezahlt, den ein Mieter selber verursacht hat.
Du solltest in Deinen Äußerungen vielleicht etwas vorsichtiger sein. Wenn sich andere auf derartige Aussagen verlassen, kann das ganz schnell ganz teuer werden. Auch ein Hinweis darauf, dass Du auf diesem Gebiet Laie bist und nur eine persönliche Meinung äußerst, könnte angebracht sein.
Du solltest in Deinen Äußerungen vielleicht etwas vorsichtiger
sein. Wenn sich andere auf derartige Aussagen verlassen, kann
das ganz schnell ganz teuer werden. Auch ein Hinweis darauf,
dass Du auf diesem Gebiet Laie bist und nur eine persönliche
Meinung äußerst, könnte angebracht sein.
Stimmt, bin nur ein Laie, mein Freund ist aber Rechtsanwalt und hat sich genau auf dem Gebiet spezialisiert. Und ab und zu stell ich ihm Fragen Und bevor du ihn und sein Fachwissen in Frage stellst: er sagt mir immer, dass man solche Fragen nicht pauschal beantworten kann und es auf viele Datails ankommt.
Und es war mitten in der Nacht
In diesem Fall war es aber doch klar, dass der Mieter es nicht selbst verursacht haben kann, weil grade erst eingezogen. Stimmt?
Grüsse, Seltsam
Und bevor du ihn und sein Fachwissen
in Frage stellst:
Das würde ich nie tun, ich kenne ihn nicht mal und bin auch ohnehin nur Laie.
er sagt mir immer, dass man solche Fragen
nicht pauschal beantworten kann und es auf viele Datails
ankommt.
Eben. Du hast es hier aber als allgemeine Beschreibung zum besten gegeben.
In diesem Fall war es aber doch klar, dass der Mieter es nicht
selbst verursacht haben kann, weil grade erst eingezogen.
Stimmt?
Stimmt.
Du solltest aber bedenken, dass alle Artikel hier auch in Jahren noch über google gefunden werden können. Und dann schaut jemand vielleicht nicht mehr so genau hin.
Also: immer hübsch zurückhaltend formulieren.