Hallo,ist es erlaubt Mietern,Reinigungskosten auf die Nebenkosten umzulegen gemäß Hausordnung ansonsten umlage,wenn die Mieter nicht gegen die Hausordnung verstossen haben?Und sich an die Reinigungszeiten gehalten haben?
Ist es Richtig wenn aufgrund eines Verstoß gegen die Hausordnung eine Reinigungsfirma bestellt wird,und auf die Umlage gelegt wird?Und die Person die gegen die Hausordnung verstossen hat aufgrund der Nichtreinigung,einen Vertrag über die Reinigung des Treppenhauses erhält inkl monatliches Entgeld? MFG Nicole
Hallo,
ist es erlaubt Mietern,Reinigungskosten auf die
Nebenkosten umzulegen gemäß Hausordnung ansonsten umlage,wenn
die Mieter nicht gegen die Hausordnung verstossen haben?Und
sich an die Reinigungszeiten gehalten haben?
Ist es Richtig wenn aufgrund eines Verstoß gegen die
Hausordnung eine Reinigungsfirma bestellt wird,und auf die
Umlage gelegt wird?Und die Person die gegen die Hausordnung
verstossen hat aufgrund der Nichtreinigung,einen Vertrag über
die Reinigung des Treppenhauses erhält inkl monatliches
Entgeld? MFG Nicole
Es kommt darauf an, was zum Thema Treppenhausreinigung/Hausordnung im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wenn dort zB steht, dass die Arbeiten alternativ (gegen Bezahlung) von einem Dritten eredigt werden können, dann kann der Vermieter das umlegen. Er muß die Mieter allerdings (vor dem neuen Abrechnungszeitraum) darauf aufmerksam machen.
andernfalls:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…
„Nebenkosten - Treppenhausreinigung: Ist die Treppenhausreinigung nach dem Mietvertrag Mietersache, so sind vor einer Fremdvergabe der Reinigung die im Mietvertrag vorgegebenen Voraussetzungen einzuhalten, wie z.B. Abmahnung der unzulänglichen Reinigung und Androhung der Fremdvergabe (AG Hamburg39 a C 25/05, Urteil vom 8.2.2006, MieterJournal 2006, 37).“
oder auch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinig…
Gruß
Maja