hoffe auf eure hilfe:
also wenn über einer mietwohnung ein wasserrohr im speicher platzt und alles wasser in die wohnung läuft wie geht man vor.der vermieter will erst jetzt nach über einer woche trockengeräte aufstellen der ganze wohnungsinhalt soll jetzt runter in die garage getragen werden ist das echt die aufgabe des mieters also das der mieter das selbst runtertragen muß?und man kann 3-4 tage bei freunden schlafen nur die wohnung ist im moment unbewohnbar muß ein ersatz vom vermieter gestellt werden z.b hotelzimmer?und wenn das haus unbewohnbar bleibt was passiert dann, denn die februar miete wollte er schon nicht haben und hat schon angeteutet das das haus eh vorher weniger wert war als das grundstück und er verkaufen will und der mieter nach 11 jahren mal eben deshalb ausziehen soll aber durch den wasseschaden steht einem doch wenigstens der umzugkosten zu?muß der vermieter bzw dessen versicherung den umzug und die kosten die damit entstehen zahlen und so eine große wohnung für so wenig geld kriegt man heut nicht mehr was ist wenn man keine wohnung in der preisklasse findet ist das auch vermieteraufgabe?oh gott 100 fragen aber die stellen sich im moment alle und keiner weiß rat hiiilfe…das wasser soll laut vermieter auch aus den steckdosen gekommen sein so das man im moment gar nicht prüfen kann ob der fernseher der pc der computer noch gehen der vermieter meint das vieles defekt ist.es kann doch nicht sein das jetzt die wohnung nur getrocknet wird und man auf den defekten sachen sitzen bleibt und alles selbst zahlen muß oder?oder sollte man von einem gutachter(wer zahlt den?) die schäden schätzen lassen und eine schadensliste aufstellen?denn vor drei jahren war dasselbe schonmal nur nicht ganz so stark die fliesen wurden gewechselt und die tapeten und man blieb auf den ganzen kosten sitzen aber diesmal frage ich lieber hier im vorfeld.also wäre euch für ratschläge bzw tips zur vergehensweise sehr sehr dankbar
Hallo,
derTextistsehrschwerzulesensoohneabsetzeundsatzzeichen…
hoffe auf eure hilfe:
also wenn über einer mietwohnung ein wasserrohr im speicher
platzt und alles wasser in die wohnung läuft wie geht man
vor.
der vermieter will erst jetzt nach über einer woche
trockengeräte aufstellen
Die Stromkosten der Trocknungsgeräte hat der Vermieter zu tragen. Stromverbrauch für diese Dauer ausrechnen und mit der Miete aufrechnen.
Für die Dauer der Unbewohnbarkeit komplett. (wenn sie denn dann auch unbewohnt ist)
der ganze wohnungsinhalt soll jetzt
runter in die garage getragen werden ist das echt die aufgabe
des mieters also das der mieter das selbst runtertragen
muß?
Bin ich jetzt überfragt…? Falls eine Einlagerung erforderlich ist, muß die aber der VM tragen.
und man kann 3-4 tage bei freunden schlafen nur die
wohnung ist im moment unbewohnbar muß ein ersatz vom vermieter
gestellt werden z.b hotelzimmer?
Ja
und wenn das haus unbewohnbar
bleibt was passiert dann, denn die februar miete wollte er
schon nicht haben
Wegen http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
und hat schon angeteutet das das haus eh
vorher weniger wert war als das grundstück und er verkaufen
will und der mieter nach 11 jahren mal eben deshalb ausziehen
-> beim Mieterschutz informieren.
soll aber durch den wasseschaden steht einem doch wenigstens
der umzugkosten zu?muß der vermieter bzw dessen versicherung
den umzug und die kosten die damit entstehen zahlen und so
Ja.
eine große wohnung für so wenig geld kriegt man heut nicht
mehr was ist wenn man keine wohnung in der preisklasse findet
ist das auch vermieteraufgabe?oh gott 100 fragen aber die
Er muß bei der Suche nach Ersatzwohnraum behilflich sein, aber ob das nur für die Dauer der Instandhaltungsmaßnahmen gilt, oder einen dauerhaften Umzug weiß ich nicht.
fernseher der pc der computer noch gehen der vermieter meint
das vieles defekt ist.es kann doch nicht sein das jetzt die
wohnung nur getrocknet wird und man auf den defekten sachen
sitzen bleibt und alles selbst zahlen muß oder?
Nein, den Schaden muß der Vermieter ersetzen. Ob und wie da eine eigene Hausratversicherung tätig werden könnte/müßte bitte im Versicherungsbrett nachfragen.
oder sollte man
von einem gutachter(wer zahlt den?) die schäden schätzen
lassen und eine schadensliste aufstellen?
Wer bestellt, der bezahlt. In den jeweiligen Gemeinden gibt esaber auch Behörden die Wohnraum für unbewohnbar erklären, mal bei der Zentrale anrufen.
Ähnliche Fäll mit unbewohnbaren Wohnungen:
https://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?..
/t/wasserschaden-ersatzwohnung/1237064
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserrohrbruch__f25…
Alles in allem ist dringende Beratung durch den Mieterbund/Anwalt empfohlen.
Gruß
Maja
oder sollte man
von einem gutachter(wer zahlt den?) die schäden schätzen
lassen und eine schadensliste aufstellen?
Wer bestellt, der bezahlt.
Wenn eine Versicherung für den Schaden aufkommt wird die die Dinge gegebenenfalls schätzen.
Gruß
Maja
Doppelposting Versicherung (oT)
oT