Hallo,
eine Studentin hat einen Untermietvertrag unterschrieben, jedoch das Exemplar mit der Unterschrift der Vermieterin nicht erhalten. Ist der Mietvertrag zustandegekommen?
Gruß Rudi
Hallo,
eine Studentin hat einen Untermietvertrag unterschrieben, jedoch das Exemplar mit der Unterschrift der Vermieterin nicht erhalten. Ist der Mietvertrag zustandegekommen?
Gruß Rudi
Meiner Meinung nach nicht. Da hier beide Parteien eine WE abgeben müssen (Unterschrift). Erst nach Zugang der WE (Unterschrift) des Vermieters beim Mieter ist der Vertrag rechtskräftig. § 130 BGB
Moin,
der Mietvertrag wäre gültig ab dem Moment in dem er vom VM unterschrieben wurde. M müsste das im Zweifelsfall nur beweisen können. VM fällt das Beweisen nicht schwer, da er im Besitz des Vertrages ist. Da Mietverträge auch mündlich abgeschlossen werden dürfen, ist ein Zugang des Vertrages beim Mieter nicht zwingend erforderlich. In dem Moment in dem M unwidersprochen Mietzahlungen leistet ist der Beweis, dass ein Vertrag besteht, erbracht.
vnA