Räum-und Streupflicht

Ist der Vermieter verpflichtet,den Mietern Salz bzw.Sand zur Verfügung zu stellen,wenn er die Streu-und Räumpflicht auf die Mieter verlagert hat???(lt.Mietvertrag)

Moin,
Gegenfrage:
Ist der Vermieter verpflichtet Farbe zur Verfügung zu stellen, wenn er die Pflicht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf den Mieter übertragen hat?

vnA

gehüpft wie gesprungen
Hi fancyfree,

sofern alle Mieter an der Streupflicht beteiligt werden, ist es fast egal, ob sie das Streumittel selbst kaufen - oder den kauf auf der nächsten Nebenkostenabrechnung wiederfinden.

Schwieriger wird es, wenn nur ein paar Mieter herangezogen werden. Das sollte dann der Mieter mit dem Vermieter klären.

frohes SChüppen
Ulli

Hallo!

Warum? Wenn man ordentlich räumt und fegt, bekommt man den Bürgersteig doch auch ohne weitere Hilfsmittel rutschfest.

Die Leute die (wie ich auch :wink:) streuen, sind doch nur zu faul, um ordentlich zu räumen. Wenn man also zu faul ist, ist es doch nur gerecht, wenn man die Kosten für seine Faulheit selbst trägt.

Höchstens bei Glatteis ist das Streuen wirklich notwendig.

Abgesehen davon ist die Steuerei für die Passanten doch viel unangenehmer als ein ordentlich freigeräumter Bürgersteig. Entweder holt man sich Schmutz ins Haus (bei abstumpfenden Streugut) oder Ränder an den Schuhen (bei Salz).

Viele Grüße

Anne