Mietkaution und Nebenabsprachen

Hallo,

folgender fiktiver Fall.

Mieter A möchte das Haus von Eigentümer B mieten.

Es wird ein niedriger aber angemessener Mietzins vereinbart, wenn der Mieter A sich verpflichtet den Anbau am Haupthaus fertig zu stellen. Vermieter B will dafür auf seine Kosten das Material stellen und lediglich das Dach, die Elektrik, den Heizungs und - Fenstereinbau von einer Fachfirma machen lassen.
Desweiteren wird vereinbart, dass Mieter A z.b. die Reparaturen der Steckdosen und Rolllädenbänder für das Haus selbst zahlt, dadurch soll die Miete nicht erhöht werden.
Mieter A stimmt dem zu und man wird sich einig. Es wird ein Schlüssel übergeben, damit Mieter A das Haus renovieren kann.
Mieter A hat nun in der Zwischenzeit das gesamte Haus renoviert.

Es kommt zu einem Treffen und Mieter A legt die Mietkaution in Höhe von 1300,00 Euro auf den Tisch.
Da Mieter A sich absichern möchte, setzt er eine Zusatzvereinbarung in den Mietvertrag, die da lautet:

"§ 24 Veränderungen und -ergänzungen
Individuelle Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag

Die Betriebskosten vom Haus, werden dem Mieter rechtzeitig zugestellt und sind von ihm zu begleichen.

Sofern der Mieter Heizöl benötigt, hat er sich selbst um die Lieferung zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen.

Die Tierhaltung ist generell erlaubt.

Die Kaution in Höhe von 1300,00 Euro wird vom Vermieter, spätestens 3 Tage nach Erhalt, auf einem Mietkautionssparbuch angelegt.

  1. Der Mieter verpflichtet sich den Anbau fertig zu stellen. Das Material wird vom Vermieter gestellt und bezahlt. Lediglich das Dach, die Fenster, die Elektrik und der Heizungseinbau wird von Fachleuten ausgeführt.

1.1 Anfallende Reparaturen im Haus trägt der Mieter selbst. Sollten Reparaturen an der Elektrik, Wasserleitungen und Heizungen notwendig sein, dann kümmert der Vermieter sich darum.

1.2 Durch den vom Mieter aufgebrachten Arbeits und Zeitaufwand, wird die Miete für die Dauer von 5 Jahren nicht angehoben und bleibt somit bei monatlich 650,00 Euro kalt.

1.3 Der Vermieter verpflichtet sich das Haus in den nächsten 5 Jahren nicht zu veräußern und keinen Eigenbedarf anzumelden."

Nun gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter sich weigert die Zusatzvereinbarung, trotz Absprache, zu unterschreiben.
Auch weigert er sich die Kautionsquittung, aus der explizit hervorgeht das er sie auf ein Mietkautionssparbuch einzahlen soll, zu unterschreiben.
Er will die Kaution nun auf sein Konto überwiesen haben und sie auf seinen eigenen Namen anlegen.
Als Begründung würde er angeben:„Also im Klartext entweder der gesetzliche Mietvertag ohne Zusatzoptionen,
oder garnicht.
Dann haben sie Zeit bis zum 02.02.09 unser Haus zu verlassen!!!
Denn auf diese Spielereien haben wir keine Lust!!!“

Welche möglichkeiten hat Mieter A?
Muss Mieter A dem zustimmen?

Hi,

Mieter A möchte das Haus von Eigentümer B mieten.

Es kommt zu einem Treffen und Mieter A legt die Mietkaution in
Höhe von 1300,00 Euro auf den Tisch.

Gut sichtbar, hoffentlich :wink:

Da Mieter A sich absichern möchte, setzt er eine
Zusatzvereinbarung in den Mietvertrag, die da lautet:

"§ 24 Veränderungen und -ergänzungen
Individuelle Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag

Die Betriebskosten vom Haus, werden dem Mieter rechtzeitig
zugestellt und sind von ihm zu begleichen.

Sofern der Mieter Heizöl benötigt, hat er sich selbst um die
Lieferung zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen.

Die Tierhaltung ist generell erlaubt.

Die Kaution in Höhe von 1300,00 Euro wird vom Vermieter,
spätestens 3 Tage nach Erhalt, auf einem Mietkautionssparbuch
angelegt.

  1. Der Mieter verpflichtet sich den Anbau fertig zu stellen.
    Das Material wird vom Vermieter gestellt und bezahlt.
    Lediglich das Dach, die Fenster, die Elektrik und der
    Heizungseinbau wird von Fachleuten ausgeführt.

Hier sollte noch festgehalten werden, wer die Handwerkerleistungen beauftragt, bezahlt und die Ausführungen überwacht bzw. für etventuelle Nachbesserungen zuständig sein soll.

1.1 Anfallende Reparaturen im Haus trägt der Mieter selbst.
Sollten Reparaturen an der Elektrik, Wasserleitungen und
Heizungen notwendig sein, dann kümmert der Vermieter sich
darum.

Hier sollte auch stehen, wer die Kosten bezahlt.

1.2 Durch den vom Mieter aufgebrachten Arbeits und
Zeitaufwand, wird die Miete für die Dauer von 5 Jahren nicht
angehoben und bleibt somit bei monatlich 650,00 Euro kalt.

1.3 Der Vermieter verpflichtet sich das Haus in den nächsten 5
Jahren nicht zu veräußern und keinen Eigenbedarf anzumelden."

Fällt imho in alles in die Vertragsfreiheit.

Nun gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter sich weigert
die Zusatzvereinbarung, trotz Absprache, zu unterschreiben.

Welche?

Auch weigert er sich die Kautionsquittung, aus der explizit
hervorgeht das er sie auf ein Mietkautionssparbuch einzahlen
soll, zu unterschreiben.

??? Liegt die Kaution etwa noch auf dem Tisch?

Er will die Kaution nun auf sein Konto überwiesen haben und
sie auf seinen eigenen Namen anlegen.

Für eine VM wäre das sicherer und meist auch billiger. Die Kaution vom Tisch hat VM also nicht genommen? Was spricht den gegen eine Überweisung?

Als Begründung würde er angeben:"Also im Klartext entweder der
gesetzliche Mietvertag ohne Zusatzoptionen,
oder garnicht.

Das wäre auch Vertragsfreiheit, hier eben von der VM Seite.

Dann haben sie Zeit bis zum 02.02.09 unser Haus zu
verlassen!!!

Wie, wohnt M schon im Haus, ohne Mietvertrag?

Denn auf diese Spielereien haben wir keine Lust!!!"

Freie Meinungsäußerungen, die nicht beleidigen, sind im Grundgesetz verankert. btw. Das Gesetz sieht nicht vor, dabei zuzuhören…

Welche möglichkeiten hat Mieter A?

Tja, wenn mehr Infos über die fitiven Wohnverhältnisse zur Verfügung stehen…

Muss Mieter A dem zustimmen?

Da Vertragsfreiheit gilt muss bei Uneinigkeit keiner zustimmen, der Vertrag kommt dann nicht zustande. Möchte der M dennoch das Objekt haben wollen, dann eben hier wohl nur zu den einseitigen Bedingungen des VM.
Im Vorgespräch stellte sich heraus, dass die mündlichen Zusagen nicht rechtsverbindlich schriftlich zu vereinbaren waren. Gut dies vorher zu regeln als nachher auf investierte Kosten sitzen zu bleiben.

btw. Wie ehrlich meint es der VM überhaupt mit seinen (zukünfigen) Mitteilungen? Wird M damit glücklich…

vlg MC