Hallo,
folgender fiktiver Fall.
Mieter A möchte das Haus von Eigentümer B mieten.
Es wird ein niedriger aber angemessener Mietzins vereinbart, wenn der Mieter A sich verpflichtet den Anbau am Haupthaus fertig zu stellen. Vermieter B will dafür auf seine Kosten das Material stellen und lediglich das Dach, die Elektrik, den Heizungs und - Fenstereinbau von einer Fachfirma machen lassen.
Desweiteren wird vereinbart, dass Mieter A z.b. die Reparaturen der Steckdosen und Rolllädenbänder für das Haus selbst zahlt, dadurch soll die Miete nicht erhöht werden.
Mieter A stimmt dem zu und man wird sich einig. Es wird ein Schlüssel übergeben, damit Mieter A das Haus renovieren kann.
Mieter A hat nun in der Zwischenzeit das gesamte Haus renoviert.
Es kommt zu einem Treffen und Mieter A legt die Mietkaution in Höhe von 1300,00 Euro auf den Tisch.
Da Mieter A sich absichern möchte, setzt er eine Zusatzvereinbarung in den Mietvertrag, die da lautet:
"§ 24 Veränderungen und -ergänzungen
Individuelle Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag
Die Betriebskosten vom Haus, werden dem Mieter rechtzeitig zugestellt und sind von ihm zu begleichen.
Sofern der Mieter Heizöl benötigt, hat er sich selbst um die Lieferung zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen.
Die Tierhaltung ist generell erlaubt.
Die Kaution in Höhe von 1300,00 Euro wird vom Vermieter, spätestens 3 Tage nach Erhalt, auf einem Mietkautionssparbuch angelegt.
- Der Mieter verpflichtet sich den Anbau fertig zu stellen. Das Material wird vom Vermieter gestellt und bezahlt. Lediglich das Dach, die Fenster, die Elektrik und der Heizungseinbau wird von Fachleuten ausgeführt.
1.1 Anfallende Reparaturen im Haus trägt der Mieter selbst. Sollten Reparaturen an der Elektrik, Wasserleitungen und Heizungen notwendig sein, dann kümmert der Vermieter sich darum.
1.2 Durch den vom Mieter aufgebrachten Arbeits und Zeitaufwand, wird die Miete für die Dauer von 5 Jahren nicht angehoben und bleibt somit bei monatlich 650,00 Euro kalt.
1.3 Der Vermieter verpflichtet sich das Haus in den nächsten 5 Jahren nicht zu veräußern und keinen Eigenbedarf anzumelden."
Nun gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter sich weigert die Zusatzvereinbarung, trotz Absprache, zu unterschreiben.
Auch weigert er sich die Kautionsquittung, aus der explizit hervorgeht das er sie auf ein Mietkautionssparbuch einzahlen soll, zu unterschreiben.
Er will die Kaution nun auf sein Konto überwiesen haben und sie auf seinen eigenen Namen anlegen.
Als Begründung würde er angeben:„Also im Klartext entweder der gesetzliche Mietvertag ohne Zusatzoptionen,
oder garnicht.
Dann haben sie Zeit bis zum 02.02.09 unser Haus zu verlassen!!!
Denn auf diese Spielereien haben wir keine Lust!!!“
Welche möglichkeiten hat Mieter A?
Muss Mieter A dem zustimmen?
