Nebenkosten falschberechnet Mieterhöhung

Hallo,

mal angenommen jemand ist im Oktober07 in eine Wohnung eingezogen und hat jetzt die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Oktober07 bis Dezember07 bekommen. Bei der Nebenkosten stellte sich heraus das die Wasserkosten falsch berechnet wurden. Der Vermieter hatte den Wasseranteil für die 3 Monate von Oktober bis Dezember so ( Jahresverbrauch:12*3) errechnet, obwohl der Zählerstand bei Einzug abgelesen wurde. Die Vormieter hatten in der Wohnung zu zweit gewohnt und dem entsprechend mehr Wasser verbraucht. Insgesamt soll der Mieter 60 Euro Nebenkosten für die 3 Monate nachzahlen, wobei ca 45 Euro durch den Wasserverbrauch des Vormieter zustande kommen. Des Weitern hat der Vermiete die Vorauszahlung der Nebenkosten um 20 Euro pro Monat angehoben.
Der Mieter hat gegen die Abrechnung fristgerecht Einspruch eingelegt und verlangt, dass der Zählerstand bei Einzug als Berechnungsgrundlage genommen wird.
Daraufhin erhielt der Mieter ein Schreiben, in dem der Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) mitteilte das die Bearbeitung des Einspruchs noch einige Monate dauen würde. Bis dahin muss der Mieter die 60 Euro nicht bezahlen, aber die um 20 Euro erhöhten Betriebskosten schon.
Auf Nachfrage wurde dem Mieter mitgeteilt, das bei einem Einspruch gegen die Abrechnung nur die Nachzahlung nicht gezahlt werden muss, der Vermieter aber die Betriebskosten, dem nach der Abrechnung ermittelten Verbrauch anpassen könne und diese auch gezahlt werden müssen.

Die Frage lautet nun kann der Vermieter die Betriebskosten anheben, wenn gegen die Berechnungsgrundlage Einspruch erhoben wurde?

Der Mieter bekommt die zu viel im Vorausbezahlungen Abschläge ja zurück wenn er die Abbrechung für das Jahr 2009 erhält, von daher wäre es ja nicht schlimm wenn die 20 Euro nicht ein Loch in die Haushaltskasse reißen würden.

Puhh langer text… danke schonmal für die Beantwortung der Frage.
Grüße

Hallo Kitty,

da ein Widerspruch überhaupt nichts darüber aussagt, ob man auch im Recht ist, kann man natürlich daraus auch keine Ansprüche stellen.

Gruß!

Horst

Hallo,

mal angenommen jemand ist im Oktober07 in eine Wohnung
eingezogen und hat jetzt die Nebenkostenabrechnung für den
Zeitraum Oktober07 bis Dezember07 bekommen.

falls jetzt das Jahr 2009 bedeutet, wäre die NK-Abrechnung zu spät gekommen und man muss die Nachzahlung überhaupt nicht leisten.
FAQ:1253

Euro durch den Wasserverbrauch des Vormieter zustande kommen.
Des Weitern hat der Vermiete die Vorauszahlung der Nebenkosten
um 20 Euro pro Monat angehoben.

Die NK-Vorauszahlung kann er ab 2009 dann erhöhen, wenn sich im Jahr 2008 ergeben hat, dass es eine erhebliche Nachzahlung gab und der monatl. Abschlag nicht ausreicht, um die voraussichtlichen Kosten annähernd zu decken. Ob es da eine %-Regelung gibt, weiß ich nicht genau.

Der Mieter hat gegen die Abrechnung fristgerecht Einspruch
eingelegt und verlangt, dass der Zählerstand bei Einzug als
Berechnungsgrundlage genommen wird.

Für 2007 hat es sich ja erledigt, wenn die Abrechnung erst in 2009 kam.

TM

Hallo,

mal angenommen jemand ist im Oktober07 in eine Wohnung
eingezogen und hat jetzt die Nebenkostenabrechnung für den
Zeitraum Oktober07 bis Dezember07 bekommen.

falls jetzt das Jahr 2009 bedeutet, wäre
die NK-Abrechnung zu spät gekommen und man muss die
Nachzahlung überhaupt nicht leisten.
FAQ:1253

Euro durch den Wasserverbrauch des Vormieter zustande kommen.
Des Weitern hat der Vermiete die Vorauszahlung der Nebenkosten
um 20 Euro pro Monat angehoben.

Die NK-Vorauszahlung kann er ab 2009 dann erhöhen, wenn sich
im Jahr 2008 ergeben hat, dass es eine erhebliche Nachzahlung
gab und der monatl. Abschlag nicht ausreicht, um die
voraussichtlichen Kosten annähernd zu decken. Ob es da eine
%-Regelung gibt, weiß ich nicht genau.

Der Mieter hat gegen die Abrechnung fristgerecht Einspruch
eingelegt und verlangt, dass der Zählerstand bei Einzug als
Berechnungsgrundlage genommen wird.

Für 2007 hat es sich ja erledigt, wenn die Abrechnung erst in
2009 kam.

Moin,
ich wäre mit dieser Aussage doch vorsichtig (und auch mit dem Glauben daran)
Wenn in unserem fiktiven Fall der Abrechnungszeitraum nicht am 31.12., sondern aus welchen Gründen auch immer, zu einem anderen Datum endet, sieht die Sache möglicherweise doch etwas anders aus. Außerdem hat der Gesetzgeber nicht umsonst auch noch die Möglichkeit einer unverschuldeten Verzögerung offengelassen.

TM

vnA

Hallo,

ich lasse die Vollzitate mal weg :wink:

Wenn in unserem fiktiven Fall der Abrechnungszeitraum nicht am
31.12., sondern aus welchen Gründen auch immer, zu einem
anderen Datum endet, sieht die Sache möglicherweise doch etwas
anders aus. :

danke für den Hinweis!

Allerdings ergibt sich dies aus dem UP nach meiner Auffassung nicht.
mal angenommen jemand ist im Oktober07 in eine Wohnung eingezogen und hat jetzt die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Oktober07 bis Dezember07 bekommen. Hevorhebung durch mich

Außerdem hat der Gesetzgeber nicht umsonst auch
noch die Möglichkeit einer unverschuldeten Verzögerung
offengelassen.

Jedenfalls gut, dass du auf diese möglichen Besonderheiten hinweist.

TM

Moin,

Allerdings ergibt sich dies aus dem UP nach meiner Auffassung
nicht.
mal angenommen jemand ist im Oktober07 in eine
Wohnung eingezogen und hat jetzt die
Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum
Oktober07 bis Dezember07 bekommen.

Nicht unüblich (möglicherweise auch sinnvoll) ist es den Abrechnungszeitraum nach Ende der Heizperiode abzuschließen, also irgendwann im Frühjahr/Sommer.
Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.07.2007-30.06.2008
Dann wäre eine ordnungsgemäße, weil rechtzeitig zugestellte, Abrechnung auch am 30.06.2009 noch möglich.
Da eine derartige Konstellation durchaus vorkommt und auch (sinnvoll und) legal ist, warne ich davor hier pauschal den 31.12. als Ende des Abrechnungszeitraumes anzunehmen.

TM

vnA

Moin,

Da eine derartige Konstellation durchaus vorkommt und auch
(sinnvoll und) legal ist, warne ich davor hier pauschal den
31.12. als Ende des Abrechnungszeitraumes anzunehmen.

warum richtest du das jetzt nochmal an mich?
Ich habe mich für deine Ergänzung doch bereits bedankt, und nur darauf hingewiesen, dass mein Hinweis auf Verjährung der NK im konkreten Fall wohl korrekt war.

Allerdings sollte/könnte man deinen Hinweis in der entspr. FAQ aufnehmen um dies zu verdeutlichen.

TM

Die Abrechnung wurde pünktlich in der letzten Dezember Woche 08 zugestellt und ist nicht verjährt und muss bezahlt werde.

Die Frage ist viel mehr ob die Nebenkosten erhöht werden dürfen, wenn zur Berechnung eine Abrechnung zugrundeliegt die Angezweifelt wurde.

Also darf der Mieter sofort die Nebenkosten erhöhen oder erst nachdem die Bearbeitung des Einspruches abgeschlossen ist.

Die Abrechnung wurde pünktlich in der letzten Dezember Woche
08 zugestellt und ist nicht verjährt und muss bezahlt werde.

Ok, aber das wurde leider nicht deutlich formuliert.

Die Frage ist viel mehr ob die Nebenkosten erhöht werden
dürfen, wenn zur Berechnung eine Abrechnung zugrundeliegt die
Angezweifelt wurde.

Mit dem Anzweifeln allein hat das in 1. Linie nichts zu tun.

Also darf der Mieter sofort die Nebenkosten erhöhen oder erst
nachdem die Bearbeitung des Einspruches abgeschlossen ist.

Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=news/nebenkos…
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/489704.phtml

Ansonsten:
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…

TM