Gültigkeit Übernahmeprotokoll

Hallo!

Ich habe mal eine generelle Frage.

Wenn ein Mieter ein unrenovierte Wohnung übernehmen würde um sie selbst farblich zu gestalten, wäre er dann auch verpflichtet bei Einzug Türen, Fenster und Heizkörper zu streichen? Was wäre, wenn der Vermieter im Übergabeprotokoll vermerken würde, dass der Nachmieter Fenster, Türen und Heizkörper selbst streicht und der Nachmieter dieses Protokoll unterschreibt?
Beginnen nicht eigentlich ab Einzug in eine Wohnung die Schönheitsreparaturen von vorn für den jeweiligen Mieter zu laufen? Ist der Mieter verpflichtet Türen, Fenster und Heizkörper zu streichen, wenn es im Protokoll steht, obwohl die Schönheitsreparaturen neu beginnen zu laufen? Kann ein Vermieter überhaupt festlegen, dass ein Mieter diese Sachen zu streichen hat, wenn er gerade eingezogen ist? Was ist, wenn der Mieter nach einem halben Jahr wieder auszieht? Die Schönheitsreparaturen sind dann ja noch nicht auszuführen, es würde eine Weißstreichung ja ausreichen. Was aber, wenn in dem besagten Protokoll eben steht, dass Fenster, Türen und Heizkörper zu streichen sind, aber der Mieter das bisher nicht gemacht hat, weil die Schönheitsreparaturen noch nicht ran waren?
Es ist ziemlich kompliziert geschrieben, ich hoffe aber, dass das jemand verstehen kann.

Danke für alle Antworten!

Hallo

Vielleicht findet sich in diesem Thread schon die ein oder andere Antwort:
/t/nicht-renovierte-wohnung-uebernehmen/4978395

Wenn der Mieter die Wände farbig gestaltet, kommt es darauf an, wie farbig das Ganze ist, rot oder ähnlich satte Farben muß der Vermieter bei Übergabe zB nicht dulden.

Gruß
Maja

Hi,

Ich habe mal eine generelle Frage.

Eine leichte Untertreibung! s. u.

Wenn ein Mieter ein unrenovierte Wohnung übernehmen würde um
sie selbst farblich zu gestalten, wäre er dann auch
verpflichtet bei Einzug Türen, Fenster und Heizkörper zu
streichen?

Nur wenn der selbstgestaltete farbliche Anspruch dies möchten…

Was wäre, wenn der Vermieter im Übergabeprotokoll
vermerken würde, dass der Nachmieter Fenster, Türen und
Heizkörper selbst streicht und der Nachmieter dieses Protokoll
unterschreibt?

In einigen Formverträgen steht dies als ein extra Punkt. Wer sich die eigene Mühe macht dies in ein Übergabeprotokoll bei Einzug zu vermerken hat genug Zeit zum selber schreiben. Beim Auszugsprotokoll werden idR Schäden, Mängel an Schönheitsreparaturen aufgenommen, soweit sie für den Mietvertrag relevant sind. Der neue Nachmieter unterschreibt kein Auszugsprotokoll, eher ein neues Einzugsprotokoll.

Beginnen nicht eigentlich ab Einzug in eine Wohnung die
Schönheitsreparaturen von vorn für den jeweiligen Mieter zu
laufen?

Ja.

Ist der Mieter verpflichtet Türen, Fenster und
Heizkörper zu streichen, wenn es im Protokoll steht, obwohl
die Schönheitsreparaturen neu beginnen zu laufen?

Der M ist nicht generell verpflichtet SR zu erledigen. Wenn aber vereinbart, so ist er ab einen Jahr Wohnzeit anteilig verpflichtet sich an den SR-Kosten zu beteiligen. Alternativ kann er die SR auch selber machen (lassen) und vermindert so seinen Anteil der Kosten.

Kann ein
Vermieter überhaupt festlegen, dass ein Mieter diese Sachen zu
streichen hat, wenn er gerade eingezogen ist?

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Vielleicht gibt es bei solch einer Vereinbarung auch eine Gegenleistung von einen VM. Von festlegen kann keine Rede sein, da der potentielle Mieter diese Festlegung nicht unterschreiben muss.

Was ist, wenn
der Mieter nach einem halben Jahr wieder auszieht?

…wäre die Wohnung genauso wie beim Einzug…?

Die
Schönheitsreparaturen sind dann ja noch nicht auszuführen, es
würde eine Weißstreichung ja ausreichen.

Da freud sich der VM :smile:

Was aber, wenn in dem
besagten Protokoll eben steht, dass Fenster, Türen und
Heizkörper zu streichen sind, aber der Mieter das bisher nicht
gemacht hat, weil die Schönheitsreparaturen noch nicht ran
waren?

Was soll den hier ran bedeuten?

Es ist ziemlich kompliziert geschrieben, ich hoffe aber, dass
das jemand verstehen kann.

Vielleicht könnte die Fragen ein wenig übersichtlicher tabellarisch zB mit Absätzen geordnet dargebracht werden…

Danke für alle Antworten!

btw lese doch den Mietvertrag zu diesen Thema durch…
… in diversen Mietrechtsinternetseiten werden Sie zusätzlich geholfen…das Thema ist eben ein Dauerbrenner

vlg MC

Hallo Christin,

wo ist eigentlich das Problem? Der Mieter entscheidet selbt, ob die Wohnung renoviert werden muss - bei Einzug - und braucht sie nicht besser abzugeben, als er sie bekommen hat - bei Auszug.

Mir erscheint diese Regelung vorteilhafter für den Mieter als jede andere.

Gruß!

Horst

Das Problem ist der VM, der jetzt eine erneute Streichung der Räume fordert und außerdem noch die Streichung, Fenster, Türen, Heizkörper! Nach einem halben Jahr unmöglich und Vormieter hatte gar nichts gemacht. Auf Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass Nachmieter Fenster, Türen und Heizungen selbst streicht. Warum sollte der Nachmieter das tun, wenn er nur ein halbes Jahr dort wohnt bzw. kann man sich das bei Einzug aufdrücken lassen?

Es geht weniger um die farbliche Gestaltung, als um die Streichung der Türen, Fenster und Heizkörper nach einem halben Jahr. Vermieter legte im Übernahmeprotokoll fest, dass Nachmieter diese Dinge selbst streichen wird. Das würde der Nachmieter sicher auch tun, wenn die Schönheitsreparaturen dran wären, aber nach einem halben Jahr sind die noch lange nicht dran. Es wurde auch vor einem halben Jahr gestrichen und nun soll es erneut getan werden…

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Das ist in der Tat ein Grenzfall. Wenn das Übergabeprotokoll als individuelle Vereinbarung gewertet wird, kommt der Mieter nicht darum herum.

Das sollte zumindest mal einem Fachmann zur Bewertung vorgelegt werden.

Ergänzung
Das gilt natürlich auch im schlimmsten Fall nur für die Arbeiten, die noch nicht gemacht wurden.

Die gestrichenen Wände dürften wohl nach so kurzer Zeit noch in Ordnung sein.