Hi,
Ich habe mal eine generelle Frage.
Eine leichte Untertreibung! s. u.
Wenn ein Mieter ein unrenovierte Wohnung übernehmen würde um
sie selbst farblich zu gestalten, wäre er dann auch
verpflichtet bei Einzug Türen, Fenster und Heizkörper zu
streichen?
Nur wenn der selbstgestaltete farbliche Anspruch dies möchten…
Was wäre, wenn der Vermieter im Übergabeprotokoll
vermerken würde, dass der Nachmieter Fenster, Türen und
Heizkörper selbst streicht und der Nachmieter dieses Protokoll
unterschreibt?
In einigen Formverträgen steht dies als ein extra Punkt. Wer sich die eigene Mühe macht dies in ein Übergabeprotokoll bei Einzug zu vermerken hat genug Zeit zum selber schreiben. Beim Auszugsprotokoll werden idR Schäden, Mängel an Schönheitsreparaturen aufgenommen, soweit sie für den Mietvertrag relevant sind. Der neue Nachmieter unterschreibt kein Auszugsprotokoll, eher ein neues Einzugsprotokoll.
Beginnen nicht eigentlich ab Einzug in eine Wohnung die
Schönheitsreparaturen von vorn für den jeweiligen Mieter zu
laufen?
Ja.
Ist der Mieter verpflichtet Türen, Fenster und
Heizkörper zu streichen, wenn es im Protokoll steht, obwohl
die Schönheitsreparaturen neu beginnen zu laufen?
Der M ist nicht generell verpflichtet SR zu erledigen. Wenn aber vereinbart, so ist er ab einen Jahr Wohnzeit anteilig verpflichtet sich an den SR-Kosten zu beteiligen. Alternativ kann er die SR auch selber machen (lassen) und vermindert so seinen Anteil der Kosten.
Kann ein
Vermieter überhaupt festlegen, dass ein Mieter diese Sachen zu
streichen hat, wenn er gerade eingezogen ist?
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Vielleicht gibt es bei solch einer Vereinbarung auch eine Gegenleistung von einen VM. Von festlegen kann keine Rede sein, da der potentielle Mieter diese Festlegung nicht unterschreiben muss.
Was ist, wenn
der Mieter nach einem halben Jahr wieder auszieht?
…wäre die Wohnung genauso wie beim Einzug…?
Die
Schönheitsreparaturen sind dann ja noch nicht auszuführen, es
würde eine Weißstreichung ja ausreichen.
Da freud sich der VM 
Was aber, wenn in dem
besagten Protokoll eben steht, dass Fenster, Türen und
Heizkörper zu streichen sind, aber der Mieter das bisher nicht
gemacht hat, weil die Schönheitsreparaturen noch nicht ran
waren?
Was soll den hier ran bedeuten?
Es ist ziemlich kompliziert geschrieben, ich hoffe aber, dass
das jemand verstehen kann.
Vielleicht könnte die Fragen ein wenig übersichtlicher tabellarisch zB mit Absätzen geordnet dargebracht werden…
Danke für alle Antworten!
btw lese doch den Mietvertrag zu diesen Thema durch…
… in diversen Mietrechtsinternetseiten werden Sie zusätzlich geholfen…das Thema ist eben ein Dauerbrenner
vlg MC