Treppenhaus

Nehmen wir mal an in einem Haus wohnen 10 verschiedene mieter.
In dem Mietvertrag ist eine Treppenhausreinigung so vorgesehen (gemäß Hausordnung ansonsten Umlage)soll von jedem Mieter selbst ausgeführt werden.
2 Mieter machen das Treppenhaus nicht,die anderen 8 Reinigen regelmäßig gemäß Hausordnung.
Dann wird wegen den 2 Mietern die nicht Reinigen,eine Hausreinigung beschlossen von der Hausverwaltung,die Hausreinigung wird dann von 1 der 2 Mietern ausgeführt der nicht gereinigt hat und die Kosten für diese reinigung die der Mieter nun leistet fliesst dann mit in die umlage(nebenkosten)mit rein.
Und die übrigen Mieter müssen nun dafür bezahlen.

Wäre das erlaubt?

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Würde mich sehr über Antworten freuen lg Nicole

Hi, (vielleicht sollte ich mir auch abgewöhnen Sozialmuffels zu antworden, die nicht Grüssen können…)

Nehmen wir mal an in einem Haus wohnen 10 verschiedene mieter.
In dem Mietvertrag ist eine Treppenhausreinigung so vorgesehen
(gemäß Hausordnung ansonsten Umlage)soll von jedem Mieter
selbst ausgeführt werden.

üblich

2 Mieter machen das Treppenhaus nicht,die anderen 8 Reinigen
regelmäßig gemäß Hausordnung.

Beanstandungen gehen an den VM.

Dann wird wegen den 2 Mietern die nicht Reinigen,eine
Hausreinigung beschlossen von der Hausverwaltung,

Die Hausverwaltung sollte da nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. Vermieters vorgehen.
Die Treppenhausreinigung kann nur pro Mieter wegen vertragsverletzeder Nichtreinigung durch Fremdvergabe geregelt werden.

die
Hausreinigung wird dann von 1 der 2 Mietern ausgeführt der
nicht gereinigt hat

ungewöhlich, da ja schon Leistungsverweigerung bestand

und die Kosten für diese reinigung die der
Mieter nun leistet fliesst dann mit in die
umlage(nebenkosten)mit rein.

Ist so nicht ohne Zustimmung der anderen M vorgesehen.

Und die übrigen Mieter müssen nun dafür bezahlen.

Wäre das erlaubt?

imho nicht, hier würde ein Widerspruch und eine Rechtsberatung bei zB Mieterbund angeraten sein.

vlg MC