Hallo, liebe Experten,
natürlich nur angenommen: wenn im Mietvertrag nichts dazu vereinbart ist - auch keine „Hausordnung“ - muss ein Mieter dann im Winter Schnee schippen?
Und wer ist eigentlich haftbar, wenn jemand auf dem glatten Schnee des Hauseinganges ausgleitet und sich was bricht?
Ich wäre Euch dankbar für einen Hinweis!
Bernd
Hallo Bernd
natürlich nur angenommen: wenn im Mietvertrag nichts dazu
vereinbart ist - auch keine „Hausordnung“ - muss ein Mieter
dann im Winter Schnee schippen?
Nein.
Und wer ist eigentlich haftbar, wenn jemand auf dem glatten
Schnee des Hauseinganges ausgleitet und sich was bricht?
Nicht der Mieter.
Grüße
Ulf
Hi
Was wurde denn gemietet, Wohnung oder Haus- macht das einen Unterschied?
cu
Hallo, liebe Experten,
natürlich nur angenommen: wenn im Mietvertrag nichts dazu vereinbart ist - auch keine „Hausordnung“ - muss ein Mieter dann im Winter Schnee schippen?
Und wer ist eigentlich haftbar, wenn jemand auf dem glatten Schnee des Hauseinganges ausgleitet und sich was bricht?
Ich wäre Euch dankbar für einen Hinweis!
Bernd
Hallo Bernd,
das Thema hatten wir auch gerade. In der Regel ist der Mieter nicht verpflichtet Schnee zu schippen, es sei denn dies ist mündlich oder schriftlich zwischen Vermieter und Mieter vereinbart worden. Der Vermieter ist verpflichtet im Winter den Schnee räumen zu lassen, sei es durch eine Firma, Hausmeister oder Mieter auch wenn da nichts im Mietvertrag steht. Die Schneeräumungskosten werden auf die einzelnen Mietsparteien umgesetzt.
Kommt der Vermieter diesen Verpflichtungen nicht nach und es fällt jemand und bricht sich das Bein, muß der Vermieter durch seine Versicherung für den Unfall aufkommen. Wird ordnungsgemäß gestreut, und es fällt trotzdem jemanden hin, braucht er nicht für den Unfall aufzukommen.
Gruß
Hermelin