Nehmen wir an, im Schlafzimmer einer Erdgeschosswohnung kann bei Regen nicht geschlafen werden, weil direkt hinter der Wand, bei der Kellertreppe im Hinterhof zwei Regenrinnen zusammenlaufen. Es hört sich an als wenn ununterbrochen jemand einen Eimer Wasser in die Badewanne laufen lässt. Dies wusste man jedoch beim Einzug im Sommer nicht. Wäre es möglich die Miete zu kürzen wenn sich der Vermieter nicht darum kümmert?! Welche Frist könnte man in so einem Fall angeben ?
Vielen Dank schonmal,
Thomas