Hallo, angenomen die Wohnung über einem Mieter ist unvermietet und dort ensteht im Winter ein Rohrbruch . Der Vermieter will nur die durchnässten Wände in der Wohung darunter renovieren, aber nicht die Schäden des Mieters an seinem Eigentum selbst, und verweist darauf das eine Hausratversicherung des geschädigten Mieters für den Schaden herangezogen werden muss von diesem. Dumm nur wenn dieser gar keine Hausratversicherung hat. Muss er dann auf seinem Schaden sitzen bleiben? Danke für eine Antwort.
Hallo,
Muss er dann auf seinem Schaden sitzen bleiben?
Nein. Der Schaden des Mieters ist ein Folgeschaden und wird von der Gebäudeversicherung oder Haftpflicht des Vermieters übernommen. Wenn in der Gebäudeversicherung Leitungswasserschaden nicht enthalten ist (sparsame Version), dann übernimmt die Haftpflicht des Eigentümers/Vermieters den Schaden des Vermieters. Für den Schaden an den Wänden kommt die Haftpflicht des Vermieters übrigens dann nicht mehr auf, darauf bleibt der Vermieter sitzen.
Gruß
Der Franke
Hallo,
nur zur Richtigstellung:
Wenn in der Gebäudeversicherung
Leitungswasserschaden nicht enthalten ist (sparsame Version),
dann übernimmt die Haftpflicht des Eigentümers/Vermieters den
Schaden des Vermieters Mieters. Für den Schaden an den Wänden kommt
die Haftpflicht des Vermieters übrigens dann nicht mehr auf,
darauf bleibt der Vermieter sitzen.
Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass der Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat, seine Privathaftpflichtversicherung bezahlt das nämlich nicht.
Viele Grüße
Sahne
Hallo,
Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass der Vermieter eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat, seine
Privathaftpflichtversicherung bezahlt das nämlich nicht.
Aber der Mieter sicherlich auch nicht. Oder?
Angenommen, dass Vermieter möglicherweise die Sparversion und keine Haus- und Grundbesitzerpflicht hat. Wie wird dies dann geregelt? Bleibt nur private Auseinandersetzung Mieter gegen Vermieter?
Gruß
Der Franke
Hallo,
Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass der Vermieter eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat, seine
Privathaftpflichtversicherung bezahlt das nämlich nicht.Aber der Mieter sicherlich auch nicht. Oder?
Selbstverständlich ist der Mieter schadlos zu halten - völlig unabhängig davon, ob irgendeine und welche Versicherung nun zahlt oder auch nicht.
Einen wichtigen Unterschied gibt es aber: die Hausratversicherung ist die einzige genannte, die den Neuwert der zerstörten Objekte bezahlen würde. Alle anderen nur den Zeitwert. Und das ist meist nicht mehr sonderlich viel.
Angenommen, dass Vermieter möglicherweise die Sparversion und
keine Haus- und Grundbesitzerpflicht hat. Wie wird dies dann
geregelt? Bleibt nur private Auseinandersetzung Mieter gegen
Vermieter?
Ja. Mit der Versicherung muss der Mieter sich nicht mal unterhalten, der Anspruch besteht hier immer gegenüber dem Vermieter.
Gruß
loderunner (ianal)
hallo!
Selbstverständlich ist der Mieter schadlos zu halten
Kannst Du das noch belegen? Vor ein paar Jahren ist durch ein leckendes Rohr in meiner Eigentunswohnung dem darunterliegenden Mieter ein kleiner Schaden entstanden. Meine Haftpflicht hat gezahlt (waren nur 159 Euro oder so), der Vertreter meinte aber hinterher, eigentlich wäre ich nicht haftbar gewesen, da das leckende Rohr ohne mein Verschulden entstanden wäre. – War das eine Fehlinformation, oder lag da der Fall anders?
lg,
M.
Hallo M.,
Selbstverständlich ist der Mieter schadlos zu halten
Kannst Du das noch belegen? Vor ein paar Jahren ist durch ein
leckendes Rohr in meiner Eigentunswohnung dem
darunterliegenden Mieter ein kleiner Schaden entstanden. Meine
Haftpflicht hat gezahlt (waren nur 159 Euro oder so), der
Vertreter meinte aber hinterher, eigentlich wäre ich nicht
haftbar gewesen, da das leckende Rohr ohne mein Verschulden
entstanden wäre. – War das eine Fehlinformation, oder lag da
der Fall anders?
In diesem Fall wäre auch der Vermieter zur Schadensregulierung heranzuziehen gewesen, da die Rohre ja nicht aus Deinem Eigentum stammen, sondern Eigentum des Vermieters sind. Anders ist es, wenn beispielsweise Dein Aquarium ausläuft und Schäden bei dem Mieter unter Dir verursacht, denn dann bist Du als Besitzer des Aquariums haftbar zu machen.
Viele Grüße
Sahne
Hallo Sahne!
ein
leckendes Rohr in meiner Eigentunswohnung
In diesem Fall wäre auch der Vermieter zur Schadensregulierung
heranzuziehen gewesen, da die Rohre ja nicht aus Deinem
Eigentum stammen …
Schon mal was von selbstbewohnter Eigentumswohnung gehört? 
Die Argumentation war damals in etwa so
- Haftbar ist nur der Verursacher
- Verursacher ist der, der etwas tut (Waserrohr versehentlich anbohren) oder lässt (notwendige Sanierung/Wartung nicht durchführen)
- Beides traf nicht zu.
- Also kein Verursacher
- Also keine Haftung.
Keine Ahnung, ob das stimmt, deshalb meine Frage. Damals war’s mir egal, denn die Versicherung hat dem Mieter unter mir ja den Schaden ersetzt. (Genaugenommen war’s so, daß ICH den Schaden bereits bezahlt hatte und die Versicherung mir das Geld dann erstattet hat, wobei dann der Hinweis kam, das nächstemal sollte ich mich bitte vorher an die Versicherung wenden, denn eine unberechtigte Forderung würde sie für mich zurückweisen etc …)
lg,
Max
hallo,
zahlt die eigene Hausratversicherung (wenn denn eine da wäre): Ja, klarer Leitungswasserschaden, Schaden am eigenen Hausrat
zahlt die Gebäudeversicherung: nein, der Hausratschaden geht die Gebäudeversicherung nichts an
zahlt eine Haftpflichtversicherung: eher nein. Alleine die Existenz eines Schadens führt noch nicht zu einer Haftung. Es wird noch eine erfüllte Anspruchsgrundlage benötigt.
Nehmen wir aber z.B. an die Wohnung drüber war unbeheizt in der Kälteperiode, Rohbruch aufgrund Frost, damit ist die Fahrlässigkeit erfüllt und führt zur Haftung für den Schaden und damit zur Übernahme durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. .
Gruß
Andreas
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Hallo Max,
Schon mal was von selbstbewohnter Eigentumswohnung gehört?
Der Hinweis fehlte aber vorhin!
Die Argumentation war damals in etwa so
- Haftbar ist nur der Verursacher
- Verursacher ist der, der etwas tut (Waserrohr versehentlich
anbohren) oder lässt (notwendige Sanierung/Wartung nicht
durchführen)- Beides traf nicht zu.
- Also kein Verursacher
- Also keine Haftung.
Das stimmt in Bezug auf die Haftpflichtversicherung. Den Wasserschaden IN der Wand musste ja wohl, bei entsprechender Absicherung, die Gebäudeversicherung bezahlen. Und den Schaden des Mieters UNTER Deiner Wohnung hätte dann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dessen Vermieters zahlen müssen und nicht Du. Insofern hatte Dein Versicherungsvertreter recht.
Keine Ahnung, ob das stimmt, deshalb meine Frage. Damals war’s
mir egal, denn die Versicherung hat dem Mieter unter mir ja
den Schaden ersetzt. (Genaugenommen war’s so, daß ICH den
Schaden bereits bezahlt hatte und die Versicherung mir das
Geld dann erstattet hat, wobei dann der Hinweis kam, das
nächstemal sollte ich mich bitte vorher an die Versicherung
wenden, denn eine unberechtigte Forderung würde sie für mich
zurückweisen etc …)
Auch das ist völlig korrekt.
Viele Grüße
Sahne
Hallo sahne!
Der Hinweis fehlte aber vorhin!
Ich zitiere mein erstes Posting gerne auch noch ein zweitesmal:
ein leckendes Rohr in meiner Eigentunswohnung
Und welcher hinweis darauf, daß es meine Eigentumswohnung war, hat Dir da nun gefehlt? 
Und den Schaden
des Mieters UNTER Deiner Wohnung hätte dann die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht dessen Vermieters zahlen müssen
Mit welcher Begründung? Der war ja noch viel weniger Verursacher als ich …
lg,
Max
Hallo Max,
Und welcher hinweis darauf, daß es meine Eigentumswohnung war,
hat Dir da nun gefehlt?
Keiner, anscheinend hatte ich die falsche Brille auf 
Mit welcher Begründung? Der war ja noch viel weniger
Verursacher als ich …
Bei einem lecken Rohr gibt es wohl keinen Verursacher i. e. Sinne. Fest steht aber, dass der Mieter einen Anspruch auf Schadensregulierung hat. Er ist ja schließlich weder Verursacher des Schadens noch Eigentümer des schädigenden Wasserrohres.
Aber, in der Tat, Du bringst mich jetzt ins Grübeln. Die Frage ist, WAS bei dem Mieter Schaden genommen hat. Sind beispielsweise seine Wände feucht geworden und benötigen deswegen einen Neuanstrich, zahlt das ja auch die Gebäudeversicherung - falls vorhanden. Falls nicht vorhanden, muss der Eigentümer der Wohnung selber zahlen. Nimmt jetzt aber der Hausrat des Mieters Schaden, wäre es in der Tat möglich, dass dafür nur dessen Hausratversicherung, so denn vorhanden, aufkommt.
Dazu müsste ich mal die Bedingungen der Grund- und Eigentümerhaftpflicht studieren.
Viele Grüße
Sahne
Hi,
zahlt die eigene Hausratversicherung (wenn denn eine da wäre):
Ja, klarer Leitungswasserschaden, Schaden am eigenen Hausratzahlt die Gebäudeversicherung: nein, der Hausratschaden geht
die Gebäudeversicherung nichts anzahlt eine Haftpflichtversicherung: eher nein.
Wenn ein Schaden aus einer Wohnung heruas entstanden ist, ist der Wohnungsmieter für diesen Schaden heranzuziehen. Gut, wenn hier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, bitte auf das Detail Wasserschaden im Vertrag achten!
Alleine die
Existenz eines Schadens führt noch nicht zu einer Haftung.
Lies dies mal dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=42…
der Verursacher haftet, auch ohne Versicherung, schön wenn er den Schaden auch bezahlen kann…
Es
wird noch eine erfüllte Anspruchsgrundlage benötigt.
Also wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Nehmen wir aber z.B. an die Wohnung drüber war unbeheizt in
der Kälteperiode, Rohbruch aufgrund Frost, damit ist die
Fahrlässigkeit erfüllt und führt zur Haftung für den Schaden
und damit zur Übernahme durch die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht. .
Nur wenn die Wohnung unvermietet war, ansonsten s. o.
vlg MC
Hallo, angenomen die Wohnung über einem Mieter ist unvermietet
und dort ensteht im Winter ein Rohrbruch . Der Vermieter will
nur die durchnässten Wände in der Wohung darunter renovieren,
aber nicht die Schäden des Mieters an seinem Eigentum selbst,
und verweist darauf das eine Hausratversicherung des
geschädigten Mieters für den Schaden herangezogen werden muss
von diesem. Dumm nur wenn dieser gar keine Hausratversicherung
hat. Muss er dann auf seinem Schaden sitzen bleiben? Danke für
eine Antwort.