Hallo!
Angenommen, ein Mieter kündigt seine Wohnung mit einer Frist, die kürzer als die vereinbarten drei Monate ist, und bietet dem Vermieter an, ihm Nachmieter zu präsentieren.
- Wenn der Kündigungsgrund ein Kind ist, dass erst nach dem Umzug geboren wird - muss der Vermieter dann zustimmen? Auf Seiten wie http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/mietvertra… wird’s nicht ganz klar.
- Wenn der Vermieter zustimmt, darf er verlangen, dass die Vermietung über einen Makler laufen soll, und potentielle Nachmieter damit auch eine Provision zahlen müssen?
Vielen Dank im Voraus!
Angenommen, ein Mieter kündigt seine Wohnung mit einer Frist,
die kürzer als die vereinbarten drei Monate ist, und bietet
dem Vermieter an, ihm Nachmieter zu präsentieren.
Der Mieter kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, er kann natürlich den Vermieter bitten früher aus dem Vertrag zu dürfen wenn er einen Nachmieter findet (den der Vermieter aber nicht akzeptieren muß)
- Wenn der Kündigungsgrund ein Kind ist, dass erst nach dem
Umzug geboren wird - muss der Vermieter dann zustimmen?
Vielleicht und evtl. wenn du in einem 1-Zi.App. mit 15qm wohnst und es wirklich unzumutbar wäre noch 2 Monate mit einem Säugling dort zu leben.
- Wenn der Vermieter zustimmt, darf er verlangen, dass die
Vermietung über einen Makler laufen soll, und potentielle
Nachmieter damit auch eine Provision zahlen müssen?
Der Vermieter darf eigentlich alles - der Mieter will aus dem Vertrag früher raus. Gefallen ihm die Bedingungen des Vermieters nicht dann einfach in der Wohnung bleiben bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist.
meint das Bröselchen
Vielleicht und evtl. wenn du in einem 1-Zi.App. mit 15qm
wohnst und es wirklich unzumutbar wäre noch 2 Monate mit einem
Säugling dort zu leben.
Es geht doch nicht um mich 
Ansonsten - vielen Dank für die Auskunft!
Die genannte Rechtsprechung, die dem Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gibt, bezieht sich auf Zeitmietverträge, die beispielsweise über ein Jahr laufen, ohne dass der Mieter vorher kündigen kann. Diese Rechtsprechung greift nicht bei einem normalen Mietvertrag ein, bei dem die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.
Der Vermieter kann entscheiden, ob er vorgeschlagene Nachmieter akzeptiert oder nicht. Er kann natürlich auch einen Makler einschalten. Hier hat der Mieter kein Mitspracherecht.