Reinigungsdiest

Hallo

Die folgende Situation ist zwar real, betrifft aber nicht mich und ist auch schon eine Weile her. Egal was geantwortet wird, es hat keine Konsequenzen auf irgendwas. Ich frage nur aus purem Interesse und benötige keine Rechtshilfe.

Ein Bekannter wohnt in Miete in einer größeren Wohnanlage (ca. 40 Parteien). Vor einiger Zeit bekam er einen Schrieb vom Vermieter bzw dem Mieterrat der ungefähr so lautete:

Die Kosten für die Reinigungsfirma die für die Sauberkeit der Treppenhäuser verantwortlich ist, sind in diesem Jahr extrem gestiegen. Die Kosten werden sich auf 13,000 Euro belaufen. Bitte kreuzen sie unten an, ob weiterhin eine Reinigungsfirma beauftragt werden soll oder ob die Mieter die Reinung der Treppenhäuser übernehmen sollen.

Also es gab nur folgende Informationen in diesem Schreiben:
Reinigungskosten „extrem“ gestiegen auf 13,000 Euro.

Was haltet ihr von so einem Vorgehen?
Hätte man nicht auch angeben müssen wie hoch die Kosten im Vorjahr waren, bzw um wieviel genau sie gestiegen sind? Um in dieser Sache als Mieter überhaupt eine Entscheidung treffen zu können, hätte man wissen müssen um wieviel die Mietkosten gestiegen wären, oder?
Ausserdem war in dem Schreiben keine Rede von einer eventuellen Mietkosten-Minderung die Rede; die hätte ja entstehen müssen wenn keine Reinigungsfirma mehr beauftrag worden wäre, oder?

Mir kam es damals so vor, als ob der Vermieter auf Kosten der Mieter Einsparungen vornehmen wollte. Was meint ihr dazu?

Hallo,

ich kenne das so:

Die Reinigungskosten der Allgemeinflächen zählen zu den Nebenkosten, nicht zur Grundmiete.
Diese werden in der Abrechnung einmal als Gesamtkosten ausgewiesen und danach der Anteil, der auf die betreffende Wohnung entfällt.

D.h., man kann anhand der Vorjahresabrechung vergleichen, wie hoch die Reinigungskosten waren und sich über die künftige Preissteigerung selbst ein Bild machen.

Wenn der Vermieter anbietet, die Reinigung - sofern gewünscht - künftig durch die Mieter vornehmen zu lassen oder aber weiterhin die Firma zu beauftragen, so finde ich das ein sehr faires Verhalten.

Wenn die Mieter selbst putzen, sparen sie Nebenkosten. Wenn sie das nicht wollen, wird es teurer als im Vorjahr. Egal, wie sie sich entscheiden, der Vermieter verdient hieran nichts.

Möglich wäre eventuell noch, dass der Vermieter ein Angebot einer günstigeren Reinigungsfirma einholt.

Viele Grüße
Maralena

Wenn der Vermieter anbietet, die Reinigung - sofern gewünscht

  • künftig durch die Mieter vornehmen zu lassen oder aber
    weiterhin die Firma zu beauftragen, so finde ich das ein sehr
    faires Verhalten.

Wenn die Mieter selbst putzen, sparen sie Nebenkosten. Wenn
sie das nicht wollen, wird es teurer als im Vorjahr. Egal, wie
sie sich entscheiden, der Vermieter verdient hieran nichts.

Und entscheidet dann die Mehrheit? …ist dann ein Mieter, der sich gegen das Selbst-Putzen entschieden hat verpflichtet, doch selbst zu putzen? Und auf welcher Grundlage? Unter der Annahme, dass m Mietvertrag und der dazugehörigen Hausordnung nichts von Hausreinigung als Pflicht des Mieters steht.

viele Grüße
emily

Hallo Emily,
der Mieter hat einen Mietvertrag, in dem die Reinigung als kostenpflichtige Position (Abrechnung wie bereits gesagt als Nebenkosten) enthalten ist.
Wenn der Mieter das faire Angebot, selbst zu putzen, nicht annehmen wil oder aufgrund z. b. beruflicher oder gesundheitlicher Gründe nicht kann,
könnte er für seinen Anteil ein Reinigungsunternehmen beauftragen, welches dann ebenfalls kostenpflichtig diese Leistung übernimmt.

Ob die Mehrheit der Mieter hierfür rechtsverbindlich entscheidungsberechtigt ist, kann ich nicht beantworten.

MfG BM