Wenn der Mieter seine Miete für einen vollen Monat bezahlt hat, aber
schon Mitte des Monats auszieht, muss der Vermieter dem Mieter die Hälfte zurückgeben ?
Oder war das Geld für die Katz ?
Wenn der Mieter seine Miete für einen vollen Monat bezahlt hat, aber
schon Mitte des Monats auszieht, muss der Vermieter dem Mieter die Hälfte zurückgeben ?
Oder war das Geld für die Katz ?
Das kommt darauf an, welche Art von Mietvertrag vorliegt. Grundsätzlich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Nutzt der Mieter die Wohnung nicht mehr und die Wohnung steht leer, dann kann der Mieter das Geld nicht zurück fordern. Etwas anderes ergibt sich nur für den Fall, dass der Vermieter sehr rasch einen Nachmieter findet, der schon Mitte des Monats einzieht und ihm die Miete für den halben Monat bezahlt.
Es handelt sich um eine WG.
Dem Mieter wird fristlos gekündigt und bekommt eine Ziehfrist von
10 Tagen (Auszug liegt daher genau in der Mitte des Monats).
Der Vermieter hat in abwesenheit des Mieters unerlaubt das Zimmer zur besichtigung freigegeben und hat auch einen Nachmieter, jedoch erst zum Ersten des nächsten Monats.
Achja, die Miete wird immer im Vorraus bezahlt.
Wenn die fristlose Kündigung zu Recht erfolgte, hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist in dem Fall der Zeitraum bis zur Neuvermietung des Zimmers. Der Mieter hat also keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete.