Mietkürzung

wenn jemand im Hochhaus wohnt, zu beiden Seiten(Nord und Süd)Fenster hat, seit ca. 8 Wochen Lärm wegen Einbau neuer Fenster ertragen muss und seit 2 Tagen ein Gerüst vor den Fenstern hat kann man Mietminderung machen wenn ja wie viel %?
Danke.

Slyra

Nicht wirklich, Bauarbeiten sind nun mal mit Lärm verbunden. Das kann keiner Verhindern und ist vom Mieter zu dulden.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
für eine Fundstelle wäre ich dankbar. Würde mir helfen :wink:

vnA

Moin,
für eine Fundstelle wäre ich dankbar. Würde mir helfen :wink:

vnA

Moin moin,

Deutscher Mieterbund - Das Mieterlexikon, Ausgabe 2007, Seite 306 und 314/315.

Grüße

Danke (owT)
.

Hallo,

Nicht wirklich, Bauarbeiten sind nun mal mit Lärm verbunden.
Das kann keiner Verhindern und ist vom Mieter zu dulden.

Komisch. Dann muss diese Tabelle: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer… wohl fern jeglicher Realität sein. Und man findet auch haufenweise weitere Hinweise via google.

Was genau steht denn in Deinem Mieterlexikon und warum sagt es das genaue Gegenteil aller Google-Fundstellen, die ich mir angeschaut habe? Was genau ist denn der Knackpunkt, den ich wohl übersehen habe?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

es liegt in der Sache selbst warum es dazu so viele Urteile und Meinungen gibt. Ich habe in zwei Büchern nachgeschlagen, beide lassen sich mit etwas über 12 Seiten dazu aus und nennen Beispiele. Prinzipiell muss man das Ganze betrachten. Wo befindet sich das Objekt: Stadt, Grosstadt oder Dorf. Hierbei geht es um ein Hochhaus - demnach Stadt/Grosstadt. Damit fallen dir grobe 70% der Gründe für eine Mietminderung bei Lärm weg. Wer in einer Grosstadt Wohnt muss zb. eine U-Bahn/Strassenbahn hinnehmen oder eine stark befahrene Strasse.
Das es noch ein Hochhaus ist, und dort viele Mietparteien sind, wird man einen Grundpegel an Lautstärke voraussetzen, bei 80 WEs gibt es 80 mal so viele Leute die Türen zuschlagen als in einem 2 Familien Haus.
Beliebt sind diese Bei Familien mit Kindern weil diese meist einen Spielplatz vorhalten - also wieder Lärm der als Grundlärm mit aufgenommen wird.
Und so summiert sich das alles sodass eine Lärmbelästigung nur wirklich sehr schwer nachvollziehbar sein dürfte.
Baulärm ist prinzipiell eine Belästigung, die anhand vieler Faktoren aufgewogen wird. Und es muss ein erheblicher Zeitraum im Spiel sein. Deine Bespiele sagen was von 3 und 6 Mon. aus.
Weiter wird noch betrachtet wodruch der Lärm entsteht - da es eine Sanierung ist, und somit eine Verbesserung für den Mieter im Sinn hat, dezimieren sich wieder die Chancen.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
in Deinem ersten Artikel hörte es sich so an, als ob Baulärm prinzipiell nicht zum Recht aus Mietminderung führt. Das hast Du nun relativiert, man muss immer den Einzelfall betrachten, darum ging es mir.
Gruß
loderunner (ianal)

Meine Antwort, auf die ursprüngliche Frage war deutlich kürzer und unbegründeter - wobei die Antwort auf Deine Frage auch durchaus länger ausgeführt werden kann.
Richtig, wie bei allen Fällen ist der Einzelfall zu prüfen, aber das war ja ein Einzelfall…

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]