Änderungen bezüglich Kabelanschluss seit Januar?

Kann es sein, daß Mieter seit dem 1. Januar diesen Jahres nicht mehr verpflichtet sind, am Kabel-Gemeinschaftsanschluss „teilzunehmen“, sofern die monatlichen Kabelgebühren monatlich als Betriebskosten an den Vermieter abgeführt werden? Oder kommt man nach wie vor nicht daran vorbei, sowohl die Kabelgebühren und die Gebühren für einen alternativen Fernseh-Emfangsweg zu zahlen?

Das entscheidet die Verwaltung bzw. der Eigentümer. Der Kabelnetzbetreiber bietet der Gemeinschaft bessere/günstigere Konditionen an wenn man alle Parteien anbindet. Hat dann den Vorteil dass die Partei, die es sonst beauftragen würde, weniger Kosten hat. Nachteil hat der, der kein Interesse an dem Paket hat, es aber trotztdem mit den Betriebskosten zahlen muss.

Grüße

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