Einlass in die Mietwohnung

Ist es eigentlich zulassig das Klempner, die z.B. von den Wasser oder Elektizitätswerken Instellationen in der Wohnung prüfen/erneuern sollen ohne persöhnliche Terminvereinbarung Kosten erheben wenn sie einen nicht antreffen?

Anscheined ist es in dieser Branche üblich Termine auszugeben ohne absprache mit den Mieter und wenn dieser 2-3 mal nicht angetroffen wird kosten zu erheben.

Die eigentliche Grundlage in diesen Fall dürfte ja der Vertrag mit den Versorger sein, aber kann dieser bestimmen zu welchen Zeiten seine Leute einlass gewährt werden muss? Oder kann der Mieter selbst bestimmen, ohne Kostenanfall, wann diese arbeiten durchgeführt werden.

Mich würde mal die Meinung von euch Interessieren.

Danke.

Gruß
Cutter

Der Mieter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, die Zeiten festzulegen, zu denen er Handwerker Einlass gewähren möchte. Es wird erwartet, dass der Mieter notfalls den Schlüssel einer Vertrauensperson (Hausmeister, Familie, etc.) überlässt, die den Handwerkern den erforderlichen Zugang gewährt.

Ist es eigentlich zulassig das Klempner, die z.B. von den Wasser
oder Elektizitätswerken Instellationen in der Wohnung
prüfen/erneuern sollen ohne persöhnliche Terminvereinbarung Kosten
erheben wenn sie einen nicht antreffen?

Anscheined ist es in dieser Branche üblich Termine auszugeben ohne
absprache mit den Mieter und wenn dieser 2-3 mal nicht angetroffen
wird kosten zu erheben.

Die eigentliche Grundlage in diesen Fall dürfte ja der Vertrag mit
den Versorger sein, aber kann dieser bestimmen zu welchen Zeiten
seine Leute einlass gewährt werden muss? Oder kann der Mieter
selbst bestimmen, ohne Kostenanfall, wann diese arbeiten
durchgeführt werden.

Der Mieter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, die Zeiten
festzulegen, zu denen er Handwerker Einlass gewähren möchte.
Es wird erwartet, dass der Mieter notfalls den Schlüssel einer
Vertrauensperson (Hausmeister, Familie, etc.) überlässt, die
den Handwerkern den erforderlichen Zugang gewährt.

Was ist das denn bitte für ein Stuss?! Woher nimmt der Handwerker denn den Anspruch, auf unangekündigten Einlass? „Es wird erwartet…“ Was erwartet wird, ist ja wohl juristisch nicht von Belang, ohnehin hat der Mieter ja bei Handwerkern, die ohne Vorankündigung eintreffen, gar keine Gelegenheit, jemand vorab den Schlüssel zu geben, oder soll etwa jeder ständig an seine Wohnungstür eine Notiz hängen, wo ein Nachschlüssel zu finden ist…

Denk mal nach…

Der Kater…

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Mikesch,

tu dir selbst und anderen bitte zukünftig den Gefallen und lies die Ausgangspostings, bevor du zu unsachlichen und unzutreffenden Kommentaren greifst. In der Fragestellung und der Antwort ging es um mehrfache Terminankündigungen, zu diesen Terminen hatte der Mieter keine Zeit, zu erscheinen. Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu ist eindeutig. Wer hier also „Stuss“ schreibt, überlasse ich jetzt deiner Phantasie.

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Hallo Bitter Moon,

lies die Ausgangspostings, bevor du zu unsachlichen und
unzutreffenden Kommentaren greifst. In der Fragestellung und
der Antwort ging es um mehrfache Terminankündigungen, zu
diesen Terminen hatte der Mieter keine Zeit, zu erscheinen.

Darf ich aus dem Ursprungsposting zitieren?

Ist es eigentlich zulassig das Klempner ohne
persöhnliche Terminvereinbarung Kosten erheben wenn sie
einen nicht antreffen?

Wer hier also „Stuss“ schreibt, überlasse ich jetzt deiner
Phantasie.

*zwinker*

Grüße von
Tinchen

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Hallo,

Darf ich aus dem Ursprungsposting zitieren?

Ist es eigentlich zulassig das Klempner ohne
persöhnliche Terminvereinbarung Kosten erheben wenn sie
einen nicht antreffen?

Dem setze ich entgegen:

Ist es eigentlich zulassig das Klempner ohne
persöhnliche Terminvereinbarung Kosten erheben wenn sie
einen nicht antreffen?

Auch *Zwinker*.
Gruß
loderunner

Eine persönliche Terminvereinbarung ist auch gar nicht erforderlich. Es genügt die Mitteilung, wann die Handwerker erscheinen werden.

Genau darauf bezog sich die Antwort. Der Mieter hat eben keinen Anspruch darauf, dass mit ihm Termine abgesprochen werden. Die Termine werden vorgeschlagen, ist mehrfach niemand anwesend, hat er die Kosten zu tragen.

Ist es eigentlich zulassig das Klempner, die z.B. von den
Wasser oder Elektizitätswerken Instellationen in der Wohnung
prüfen/erneuern sollen ohne persöhnliche Terminvereinbarung
Kosten erheben wenn sie einen nicht antreffen?

Wie genau sind denn die „Termine“ zustande gekommen? Gab es eine schriftliche Mitteilung? Wenn ja, an wen? Woher weiß denn der Mieter, dass der Handwerker kommt bzw. gekommen ist?

Gruss