Streit um die Haustür

Guten Tag,

womöglich können Sie bei dieser Frage helfen, da man im www nur sehr widersprüchliche und ungenaue Ausführungen zu diesem Problem finden kann.

Nehmen wir an, jemand bewohnt zur Miete seit etwa 20 Jahren privat zwei Stockwerke in der Innenstadt / Fussgängerzone.

-Im Erdgeschoss ein übliches Ladengeschäft,
-im ersten Stock seit zwei Jahren eine gewerbliche Masseurin,
-darüber zwei Stockwerke ein privater Mieter.

Nun lässt diese Masseurin seit zwei Jahren die Haustür unten mit einem Keil bis zum Anschlag geöffnet, und man hat versucht sich damit anzufreunden.
Nun ist es aber im Winter sehr kalt im Treppenhaus und das wirkt sich auch auf obere Stockwerke sehr aus. Ausserdem wurde dem oberen Privatmieter vor einiger Zeit Post aus dem Briefkasten gestohlen und vor kurzem sogar ein Geldbeutel aus einer Jacke, die er vor einem Einkauf in einem Schrank vor seiner Tür hängte. Es kommen manchmal Leute in die oberen Stockwerke, die hier eigentlich nichts zu suchen haben.

Kann ein privater Mieter sich irgendwie wehren, denn das Haus ist sperrangelweit offen, von morgens bis abends, auch bei Kälte, auch bei Urlaubsabwesenheit. Was hätte er rechtlich in der Hand, bevor er seinen Vermieter anspricht?

Mit freundlichem Gruss,
Martin

Guten Tag,

Kann ein privater Mieter sich irgendwie wehren, denn das Haus
ist sperrangelweit offen, von morgens bis abends, auch bei
Kälte, auch bei Urlaubsabwesenheit. Was hätte er rechtlich in
der Hand, bevor er seinen Vermieter anspricht?

Die offene Haustür ist ja auch ein Sicherheitsrisiko. Man sollte zunächst in er Hausordnung nachsehen, meistens steht da was drin über die Öffnung und Absperrung der Hautür. Wenn da oder ein Gespräch zwischen den Parteien niht hilft, dann ist der Eigentümer die nächste und richtige Anlaufstelle. Normalerweise dürfte ihm ein derartig „offenes Haus“ auch nicht Recht sein.

Wolfgang D.

Danke Wolfgang,

aber was nun, wenn es keine Hausordnung gäbe, auch im Mietvertrag nichts stünde, und der Vermieter es wissen (wenn er im Nebenhaus wohnte) und dulden würde?

Man könnte verzweifeln…

Dann könnte der Mieter z.B. einen kleine, einfachen Test machen um mit erhöhten Heizungskosten, bei geöffneter Haustüre zu argumentieren und nach erfolgloser schriftliche bitte, dafür zu sorgen das die Haustüre geschlossen werden muß, die Miete mindern.
Zum Test, einfach einen Teppich in die Wohnungstüre hängen und täglich den Gas / Strom oder Ölverbrauch aufscheiben. Ist das machbar?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Wolfgang,

aber was nun, wenn es keine Hausordnung gäbe, auch im
Mietvertrag nichts stünde, und der Vermieter es wissen (wenn
er im Nebenhaus wohnte) und dulden würde?

Wehre Dich, indem Du einfach die Haustür zumachst und abschließt, meinetwegen 20 mal oder öfters. Ist ganz legal und keiner kann es Dir verbieten, dazu ist eine Haustür ja da. Dem Massagesalon wird es schnell zu dumm weden und sie werden irgendwie einlenken und kapieren, dass es Dir Ernst ist. Diese Massnahme trägt zwar vorerst nicht zum Hausfrieden bei, das Türoffenlassen aber auch nicht. Manchmal kann man eben keinen Krach vermeiden, wenn alle friedlichen Mittel ausgeschöpft sind.

Wolfgang D.

1 „Gefällt mir“

Danke Wolfgang und Wolf1,

den Heizkosten-Test könnte man leider nicht machen, man habe Nachtspeicheröfen und kann es nicht nachvollziehen. Ausserdem wärmte sich bei der Kälte das Treppenhaus nicht mal mehr übers Wochenende richtig auf, sonst könnte man die Temperatur messen…

Die Haustür zumachen könnte man, wenn man sich traute, aber abschliessen geht nicht wegen Brandschutz / Fluchtweg… Sie meint, sie klage wegen Geschäftsschädigung, wenn man zum Vermieter geht und sie die Haustür zu machen muss.

Man brauchte was Handfestes für sie und den Vermieter, solchen Leuten kann man nur mit Paragrafen kommen.

Gruss,
Martin

Hallo,

aber was nun, wenn es keine Hausordnung gäbe, auch im
Mietvertrag nichts stünde, und der Vermieter es wissen (wenn
er im Nebenhaus wohnte) und dulden würde?

Auf der heutigen Startseite von t-online gibt es einen Beitrag über Mietirrtümer.
Daraus geht hervor, daß Mietkürzungen schon bei Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
In Deinem fiktiven Fall liegt eine Beeinträchtigung IMHO vor. (Zug in der Wohnung, höhere Heizkosten, ungebetener Besuch etc.).

Eine angebliche Geschäftsschädigung durch eine geschlossene Haustür ist absurd.
Eine angebliche Geschäftsschädigung müßte im Streitfall nachgewiesen werden, so ist es nur eine Behauptung.
Man könnte also die Miete kürzen.

Man könnte dem VM auch gleichzeitig den Vorschlag machen, von innen eine automatische Türschließe anzubringen und das Schloß so zu gestalten, daß die Tür aufgedrückt werden kann.
Man könnte vorschlagen, an der Tür ein Schild anzubringen: Bitte drücken.
Schon wäre das Problem gelöst und zwar ohne angebliche Geschäftsschädigung.

Das Druckmittel wäre eine Mietminderung in diesem hypothetischen Fall, um alles in Gang zu bringen.

Gruß:

Manni

1 „Gefällt mir“

Danke Wolfgang und Wolf1,

den Heizkosten-Test könnte man leider nicht machen, man habe
Nachtspeicheröfen und kann es nicht
nachvollziehen.

?? Und wie werden die Stromkosten abgerechnet, wenn kein ? Zähler vorhanden ist.
Ausserdem

wärmte sich bei der Kälte das Treppenhaus nicht mal mehr übers
Wochenende richtig auf, sonst könnte man die Temperatur
messen…

Die Haustür zumachen könnte man, wenn man sich traute, aber
abschliessen geht nicht wegen Brandschutz / Fluchtweg… Sie
meint, sie klage wegen Geschäftsschädigung, wenn man zum
Vermieter geht und sie die Haustür zu machen muss.

Man brauchte was Handfestes für sie und den Vermieter, solchen
Leuten kann man nur mit Paragrafen kommen.

Gruss,
Martin

Der Zählerkasten wurde vom Vermieter geschlossen, weil dritte angeblich darin manipulierten, nur die Tür bleibt immer offen…
Besagter Mieter will nicht gleich zum Rechtsanwalt, ein paar handfeste Paragrafen würden reichen…

Gruß,
Martin