Hallo alle,
ich hätte mal eine Frage zu folgender Thematik: Ein Mieter unterschreibt im März 2006 einen Vierjahres-Mietvertrag. Zu diesem Zeitpunkt hat er eine feste Anstellung, es ist sichergestellt, dass er den Mietzins aufbringen kann. Ende 2007 verliert er den Job, bezieht eine Weile Arbeitslosengeld, dann findet er einen neuen Job, jedoch wesentlich schlechter bezahlt als der ursprüngliche. Es wird unmöglich für ihn, den vollen Mietzins zu zahlen, also kündigt er mit einer Frist von drei Monaten. Diese Kündigung wird vom Vermieter nicht akzeptiert mit dem Verweis auf den Zeitmietvertrag. Daraufhin lässt der Mieter nochmal über einen Anwalt kündigen, begründet die Kündigung auch genau mit seiner finanziellen Lage. Wieder kommt eine Ablehnung der Kündigung mit der Androhung, die Miete bis zum Ende der regulären Mietzeit müsste bei Auszug nachgezahlt werden. Der Mieter bleibt also wohnen, zahlt aber nur noch die Hälfte der Miete. Vor zwei Monaten erklärt der Vermieter sich bereit, den Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen (zum 01.01.2009). Der Mieter zieht aus, bekommt vor einigen Tagen eine Aufstellung über die nicht gezahlte Miete i.H. von 1400,- Euro. Meine Frage: Muss der Mieter diese Miete jetzt nachzahlen?
Liebe Grüße und danke im Voraus!
Micha
Hallo alle,
Moin,
ich hätte mal eine Frage zu folgender Thematik: Ein Mieter
unterschreibt im März 2006 einen Vierjahres-Mietvertrag. Zu
diesem Zeitpunkt hat er eine feste Anstellung, es ist
sichergestellt, dass er den Mietzins aufbringen kann. Ende
2007 verliert er den Job, bezieht eine Weile Arbeitslosengeld,
dann findet er einen neuen Job, jedoch wesentlich schlechter
bezahlt als der ursprüngliche. Es wird unmöglich für ihn, den
vollen Mietzins zu zahlen, also kündigt er mit einer Frist von
drei Monaten. Diese Kündigung wird vom Vermieter nicht
akzeptiert mit dem Verweis auf den Zeitmietvertrag. Daraufhin
lässt der Mieter nochmal über einen Anwalt kündigen, begründet
die Kündigung auch genau mit seiner finanziellen Lage. Wieder
kommt eine Ablehnung der Kündigung mit der Androhung, die
Miete bis zum Ende der regulären Mietzeit müsste bei Auszug
nachgezahlt werden. Der Mieter bleibt also wohnen, zahlt aber
nur noch die Hälfte der Miete. Vor zwei Monaten erklärt der
Vermieter sich bereit, den Mieter aus dem Mietverhältnis zu
entlassen (zum 01.01.2009). Der Mieter zieht aus, bekommt vor
einigen Tagen eine Aufstellung über die nicht gezahlte Miete
i.H. von 1400,- Euro. Meine Frage: Muss der Mieter diese Miete
jetzt nachzahlen?
offensichtlich wurde im vorliegenden fiktiven Fall die Rechtmäßigkeit eines Zeitmietvertrages bereits anwaltlich überprüft. Es besteht somit kein Zweifel daran, dass ein Mietverhältniss bestand. Weshalb sollte dann die vertraglich vereinbarte Miete nicht bezahlt werden? Hätte der VM aufgrund Mietrückstand fristlos gekündigt, hätte jeden Monat ein Schadenersatz in Höhe der Monatsmiete an ihn bezahlt werden müssen, ohne dass der (dann Ex-)Mieter irgendetwas davon gehabt hätte. Der VM war sehr freundlich zu dem Mieter.
Fazit: Man sollte sich bewusst sein WAS man unterschreibt.
Gruß
vnA
Liebe Grüße und danke im Voraus!
Micha
Ja, der Mieter muss zahlen.
Tipp für’s nächste Mal:
Hätte der Mieter dem Vermieter beim Eintreten der „beruflichen Veränderung“ den Vorschlag unterbreitet, die Wohnung unterzuvermieten und er Vermieter hätte das abgelehnt (alles natürlich schriflich!), hätte der Mieter automatisch gesetzliches Kündigungsrecht gehabt und zwar ab dem Zeitpunkt der Ablehnung, also 3 Monate zum Monatsende.
Büromieze
Interessant, aber…
Hi,
woraus ergibt sich das Ganze?
Danke und Gruß
Didi
Die Paragraphen zu dieser Regelung kann ich leider nicht benennen.
Dem Mieter muss bewilligt werden, die von ihm angemieteten Räume unterzuvermieten. Wenn dem der Vermieter aber grundsätzlich widerspricht, ist der Mieter aus dem ursprünglichen Vertrag, der ja über einen langen Zeitraum abgeschlossen worden war, entlassen und die gesetzlichen Kündigungsfristen treten automatisch in Kraft.
Es isch wie’s isch, wie mir im Schwobaländle saget.
Moin,
Vor zwei Monaten erklärt der Vermieter sich bereit, den Mieter aus
dem Mietverhältnis zu entlassen (zum 01.01.2009). Der Mieter zieht
aus, bekommt vor einigen Tagen eine Aufstellung über die nicht
gezahlte Miete i.H. von 1400,- Euro. Meine Frage: Muss der Mieter
diese Miete jetzt nachzahlen?
Offensichtlich wurde im vorliegenden fiktiven Fall die
Rechtmäßigkeit eines Zeitmietvertrages bereits anwaltlich
überprüft. Es besteht somit kein Zweifel daran, dass ein
Mietverhältniss bestand. Weshalb sollte dann die vertraglich
vereinbarte Miete nicht bezahlt werden? Hätte der VM aufgrund
Mietrückstand fristlos gekündigt, hätte jeden Monat ein
Schadenersatz in Höhe der Monatsmiete an ihn bezahlt werden
müssen, ohne dass der (dann Ex-)Mieter irgendetwas davon
gehabt hätte. Der VM war sehr freundlich zu dem Mieter.
Fazit: Man sollte sich bewusst sein WAS man unterschreibt.
Und was ist die Pointe? Ich zitiere "Meine Frage: Muss der Mieter diese Miete jetzt nachzahlen?"
Was war nun Dein Fazit? Muss er? Oder nicht?
Hm… Ich würde sagen: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der Tenor beantwortet dich Frage sehr deutlich !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das ist mir aber neu und erhlich gesagt halte ich das für ein Gerücht… Ich wüsste nich mal annähernd worauf sich das stützen sollte bzw. könnte, mir ist zumindest kein Recht hierzu bekannt und würde das unter Rechtsirrtümer ablegen.
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
1 „Gefällt mir“
Hi,
Das ist mir aber neu und erhlich gesagt halte ich das für ein
Gerücht… Ich wüsste nich mal annähernd worauf sich das
stützen sollte bzw. könnte, mir ist zumindest kein Recht
hierzu bekannt und würde das unter Rechtsirrtümer ablegen.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.pressebox.de/pressemeldungen/immowelt-ag/…
Moin,
die Links in allen Ehren, aber sowohl die Veröffentlichungen als auch der zu Grunde liegende Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html sprechen unisolo von einem TEIL der Wohnung.
Der gezogene Schluss:
„Hätte der Mieter dem Vermieter beim Eintreten der „beruflichen Veränderung“ den Vorschlag unterbreitet, die Wohnung unterzuvermieten und er Vermieter hätte das abgelehnt …“
ist also zumindest was den Teil ‚die Wohnung unterzuvermieten‘ falsch bzw von der Information her nicht vollständig.
vnA