Hallo,
mich beschäftigen ein paar Dinge und ich hoffe, ich finde hier Antworten:
zum einen frage ich mich, wie der „Preis je Einheit“ für Warmwasser zustande kommt? Kann es sein, daß dieser sich zum Vorjahr um das 3fache erhöhen/verringern kann? Da gibt es doch sicherlich ein Formel für?
Zum anderen: Wie verhält es sich, wenn der Vermieter sich verrechnet hat, und das eigendliche Guthaben aus der NK-Abrechnung geringer sein müßte? Wie lange hat er Zeit, seinen Fehler zu bemerken und den zuviel zurückgezahlten Betrag einzufordern? Und andersrum - wenn die Nachzahlung extrem hoch ist (+/- 1000EURO für 7-8Monate Abrechnungszeitraum) - darf man den Betrag „in Raten zahlen“ und hätte der Vermieter nicht vom Vormieter die Abrechnungen durchsehen müssen und ggfs. die NK beim neuen Mieter höher ansetzen müssen?
Was hat es mit wiederkehrenden Abwasserbeiträgen auf sich?
Wenn der Vermieter eine Position vergessen hat, aufzuführen, darf er diese noch nachträglich einfordern?
Fragen über Fragen… Vermieter ist verstorben und Nachfolger haben keinen blassen Schimmer… so scheint’s…
LG malicat