Fragen zu Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mich beschäftigen ein paar Dinge und ich hoffe, ich finde hier Antworten:

zum einen frage ich mich, wie der „Preis je Einheit“ für Warmwasser zustande kommt? Kann es sein, daß dieser sich zum Vorjahr um das 3fache erhöhen/verringern kann? Da gibt es doch sicherlich ein Formel für?

Zum anderen: Wie verhält es sich, wenn der Vermieter sich verrechnet hat, und das eigendliche Guthaben aus der NK-Abrechnung geringer sein müßte? Wie lange hat er Zeit, seinen Fehler zu bemerken und den zuviel zurückgezahlten Betrag einzufordern? Und andersrum - wenn die Nachzahlung extrem hoch ist (+/- 1000EURO für 7-8Monate Abrechnungszeitraum) - darf man den Betrag „in Raten zahlen“ und hätte der Vermieter nicht vom Vormieter die Abrechnungen durchsehen müssen und ggfs. die NK beim neuen Mieter höher ansetzen müssen?

Was hat es mit wiederkehrenden Abwasserbeiträgen auf sich?

Wenn der Vermieter eine Position vergessen hat, aufzuführen, darf er diese noch nachträglich einfordern?

Fragen über Fragen… Vermieter ist verstorben und Nachfolger haben keinen blassen Schimmer… so scheint’s…

LG malicat

kleine Ergänzung (falls von Belang)
geheizt wird mit Öl

Hallo,

Moin,

zum einen frage ich mich, wie der „Preis je Einheit“ für
Warmwasser zustande kommt? Kann es sein, daß dieser sich zum
Vorjahr um das 3fache erhöhen/verringern kann? Da gibt es doch
sicherlich ein Formel für?

Summe sämtlicher Kosten (ohne Reparaturen, Instandsetzungen) / Einheiten (m³ Warmwasser)
Energie ist stark gestiegen, Wasser ist teurer geworden, wenn dann auch noch viel weniger verbraucht wurde, wird die Einheit erheblich teurer. Ich würde mir trotzdem die Belege zeigen lassen. Insbesondere das auseinanderrechnen Heizung/Warmwasser ist stark Fehleranfällig.

Zum anderen: Wie verhält es sich, wenn der Vermieter sich
verrechnet hat, und das eigendliche Guthaben aus der
NK-Abrechnung geringer sein müßte? Wie lange hat er Zeit,
seinen Fehler zu bemerken und den zuviel zurückgezahlten
Betrag einzufordern?

Dazu habe ich eine Meinung, aber in Wirklichkeit ‚nix Ahnung‘

Und andersrum - wenn die Nachzahlung
extrem hoch ist (+/- 1000EURO für 7-8Monate
Abrechnungszeitraum) - darf man den Betrag „in Raten zahlen“
und hätte der Vermieter nicht vom Vormieter die Abrechnungen
durchsehen müssen und ggfs. die NK beim neuen Mieter höher
ansetzen müssen?

In Raten: Nein, aber welcher Vermieter lässt es darauf ankommen?
Die Vereinbarung der Vorauszahlung ist Verhandlungssache. Lediglich wenn man darauf bestanden hat die genauen Zahlen zu erfahren und es wurde dann die Unwahrheit gesagt hat man eine geringe Chance, vorausgesetzt man kann es beweisen …

Was hat es mit wiederkehrenden Abwasserbeiträgen auf sich?

Regelmäßig wiederkehrende Beiträge an die Gemeinde, die, so vereinbart, auch umgelegt werden dürfen. Es handelt sich wohl um die Kosten die bei der Entsorgung des Schmutzwassers entstehen. Messgröße ist üblicherweise die bezogene Frischwassermenge. U.U. kann es sich auch um die Umlage zur Kanalerneuerung handeln, die, wenn regelmäßig erhoben, auch umlegbar ist. Bezeichnungen sind lokal unterschiedlich.

Wenn der Vermieter eine Position vergessen hat, aufzuführen,
darf er diese noch nachträglich einfordern?

Wenn das Ende des Abrechnungszeitraumes nicht länger als 12 Monate zurückliegt und keine der Sonderumstände zutrifft.

LG malicat

auch LG
vnA