hallo,
im juli vergangenen jahres zog eine frau mit ihrem zehnjährigen sohn in eine 3
zimmer wohnung (von privat insgesamt 6 wgh) . kurz nach
dem einzug hatte sie es auch schon bereut. die undichten fenster
( und auch nur mit normalem fensterglas versehen) ließen es nicht
warm genug werden. na ja, man kann sie ja abdichten mit handtüchern ,
so wurdeihr von vermieterseite erwiedert. im oktober dann totaler
heizungsausfall von 3 tagen. der brenner sei kaputt und er (der
vermieter) kümmert sich. ok…kann ja mal passieren.im november
erneut 2 tage totalausfall. war ganz schön kalt. nun sei der regler
defekt gewesen. im Dezember dann 5 tage ausfall bei außentemperaturen
von -8 grad. man gab ihr einen heizlüfter der keine abschaltautomatik
hatte, also vorsicht. damit bekommt man keine wohnung warm. im januar
erneut einmal 3 tage und nach einer woche wieder6 tage ausfall. nach
einer schriftlichen aufforderung die anlage zu reparieren bekam sie
eine fristgemäße kündigung wegen nötigung. am 6 februar kam sie vom
dienst und wieder war die heizung aus. darauf hat sie die
außerordentliche kündigung zu ende des monats geschrieben aus
gesundheitsgefährdenden gründen. die miete hat sie gekürzt und auch
die erhöhten stromkosten in rechnung gestellt. da sie kaution gezahlt hat, bat
sie darum die anteilige miete davon abzuziehen und den restbetrag zu
überweisen, nach auszug. nun schreibt der vermieter, ihre kündigung
sei unwirksam und stellt ihr merkwürdige forderungen unter anderem
wegen schwerer geschäftsschädigung ( er hätte mit dem lüfter ja für
ersatz gesorgt) in höhe von 2.390 euro. zu zahlen bis heute, ansonsten
macht er sein vermieterpfandrecht geltend.
lg karin
Hallo Karin,
nun schreibt der vermieter, ihre
kündigung
sei unwirksam und stellt ihr merkwürdige forderungen unter
anderem
wegen schwerer geschäftsschädigung ( er hätte mit dem lüfter
ja für
ersatz gesorgt) in höhe von 2.390 euro. zu zahlen bis heute,
ansonsten
macht er sein vermieterpfandrecht geltend.
Du liebe Zeit! Das klingt fast, als sollte sich die gute Frau umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser kann dann:
- die hoffentlich unberechtigte Forderung abweisen
- die fristlose Kündigung der Mieterin durchsetzen
- eventuell „gepfändete“ Gegenstände zurückfordern
- eine nachträgliche Mietminderung wegen des Ausfalls der Heizung und evtl. wegen anderer Mängel (undichte Fenster, etc.) durchsetzen
- den depperten Vermieter ärgern
Schöne Grüße
Petra
moin,
Du liebe Zeit! Das klingt fast, als sollte sich die gute Frau
umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser kann dann:
- die hoffentlich unberechtigte Forderung abweisen
die möglicherweise nicht unberechtigt sein könnte,
- die fristlose Kündigung der Mieterin durchsetzen
was sicherlich davon abhängt ob die Kündigung überhaupt berechtigt sein könnte,
- eventuell „gepfändete“ Gegenstände zurückfordern
wobei im Sinne des VM zu wünschen ist, dass die gepfändeten Gegenstände überhaupt nur annähernd dem Wert des Rückstandes entsprechen.
- eine nachträgliche Mietminderung wegen des Ausfalls der
Heizung
, die im Falle des Falles durchaus gerechtfertigt wäre,
und evtl. wegen anderer Mängel (undichte Fenster,
etc.) durchsetzen
die aber offensichtlich schon bei Abschluss des Mietvertrages schon vorhanden und desshalb ungerechtfertigt wären.
- den depperten Vermieter ärgern
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Ärgern ist der richtiger Ausdruck, denn eine Rechtsgrundlage ist leider nicht erkennbar.
Übrigens ist in der Rechtschreibung immer noch Groß- und Kleinschreibung verbindlich. Die kommataregelung gilt auch noch.
Nur zum Hinweis: Bei Einhaltung der gültigen Rechtschreibregelung lesen sich Posts erheblich flüssiger. (gilt für das Originalpost)
Schöne Grüße
auch
Petra
vnA
Hallo,
hab nicht gewusst das ich erst eine Rechtschreibprüfung bestehen muss
. Aber im Ernst, es wurde schriftlich und per Einschreiben gekündigt. Vorher wurde schriftlich auf das Problem aufmerksam gemacht und auch eine Frist zur Behebung des Mangels wurde gestellt. Ich weiß nicht, ob das schon Nötigung ist? meines Wissens nach, ist ein Mieter sogar verpflichtet einen Mangel anzuzeigen. Und seine Forderungen sind nicht nach zu vollziehen. Wieso schwere Geschäftsschädigung ? Wieso werden Anwaltskosten in Rechnung gestellt, wo keiner von irgendeinem Anwalt gehört hat? Das ganze scheint mir sehr willkürlich.
Hallo,
Moin,
Aber im Ernst, es wurde schriftlich und per
Einschreiben gekündigt.
Es geht nicht darum, dass gekündigt wurde, sondern um das ‚fristlos‘. Ich bin kein Jurist, aber es ist durchaus vorstellbar, dass ein Gericht der Argumentation nicht folgt.
Vorher wurde schriftlich auf das
Problem aufmerksam gemacht und auch eine Frist zur Behebung
des Mangels wurde gestellt.
Und wenn ich dich richtig verstanden habe, auch irgendwelche Arbeiten durchgeführt.
Ich weiß nicht, ob das schon
Nötigung ist?
von Nötigung war bisher an keiner Stelle die Rede.
meines Wissens nach, ist ein Mieter sogar
verpflichtet einen Mangel anzuzeigen.
stimmt.
Und seine Forderungen sind nicht nach zu vollziehen.
Wessen Forderungen?
Wieso schwere Geschäftsschädigung ?
verstehe ich auch nicht.
Wieso werden Anwaltskosten in Rechnung gestellt, wo keiner von :irgendeinem Anwalt gehört hat?
Hat vielleicht ein Anwalt einen Brief verfasst?
Das ganze scheint mir sehr willkürlich.
Wenn die Mietminderung zu Unrecht war, muss die Miete nachbezahlt werden. Kaution ist nicht zum abwohnen da, sondern für Forderungen des VM. Da zu den einzelnen Kostenpositionen nichts gesagt wurde, kann dein ‚willkürlich‘ auch nicht beurteilt werden.
vnA
Hallo,
Wieso werden Anwaltskosten in Rechnung gestellt, wo keiner von
irgendeinem Anwalt gehört hat?Hat vielleicht ein Anwalt einen Brief verfasst?
Selbst wenn, warum ist es denn das Problems des Empfängers, wenn der Absender sich zum Verfassen seiner Texte an seinen Anwalt wendet? Woraus ergibt sich hier der Schadenersatzanspruch?
Greetz, Teutoburger
Der Geschädigte, ja der VM ist hier geschädigt, da die Gegenpartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, hat eine Schadensminderungspflicht. Nicht bei der kleinsten Kleinigkeit darf ich auf Kosten des Anderen zum Anwalt rennen.
Wenn aber besondere Umstände zu erkennen sind, z.B. das Rechtsgebiet sehr komplex, Streitwert sehr hoch, oder, oder, oder, dann bin ich durchaus berechtigt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Letztendlich wird die Kostenfrage aber ein Richter entscheiden müssen.
vnA
Hi,
ich erlaube mir hier mal was zu zietieren:
Die Gerichte sehen die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ohne Heizung derart eingeschränkt, dass sie Mietminderung in erheblichem Umfang zugestehen. Da der Mieter die Unterbeheizung zu beweisen hat, empfiehlt es sich, täglich Temperaturmessungen in sämtlichen Räumen vorzunehmen und diese tabellarisch in einer Art Mängeltagebuch festzuhalten. Die Messung hat in der Mitte des Raumes circa einen Meter über dem Fußboden zu erfolgen. Die Höhe der Mietminderung wird nach dem Grad der Beeinträchtigung berechnet.
Wenn wirklich über längere Zeiträume die Heizung ausfällt, können Sie als Mieter auch Schadenersatz verlangen.
Desweiteren empfehle ich folgendes zum Thema Mietminderung zu lesen:
http://www.brennecke-partner.de/257/MIETMINDERUNG—…
Den Hausfriedensbrch (=STRAFTAT) des Vermieters (unerlaubtes Betreten der Wohnung) brauchen wir wohl nicht wirklich noch mal zu diskutieren, oder? Hierzu gibt es hier im Archiv genung Infos.
Der Mieter sollte sich in so einem Fall dringend einen Anwalt nehmen!
g
Hi,
Moin,
bei Heizungsausfall kann die Miete um bis zu 100% gemindert werden.
Wenn wirklich über längere Zeiträume die Heizung ausfällt,
können Sie als Mieter auch Schadenersatz
verlangen.
Ich gehe auch davon aus, dass u.U. auch Hotelkosten zu tragen wären.
Desweiteren empfehle ich folgendes zum Thema Mietminderung zu
lesen:
http://www.brennecke-partner.de/257/MIETMINDERUNG—…
Ich empfehle eher zu einem Anwalt zu gehen, als sich selbst bilden zu wollen.
Den Hausfriedensbrch (=STRAFTAT) des Vermieters (unerlaubtes
Betreten der Wohnung) brauchen wir wohl nicht wirklich noch
mal zu diskutieren, oder? Hierzu gibt es hier im Archiv genung
Infos.
Hausfriedensbruch? Hab jetzt alles noch mal gelesen, was bei dem Ursprungspost doch ziemlich schwierig ist
Habe allerdings nirgends etwas von Hausfriedensbruch gelesen.
Das Problem bei Hausfriedensbruch ist leider immer die Beweisbarkeit.
Aber die ‚Nötigung‘ hab ich gefunden. Scheint schon etwas eigenartig zu sein der fiktive Vermieter. Zum Glück sind das keine realen Fälle über die wir hier schreiben …
Der Mieter sollte sich in so einem Fall dringend einen Anwalt
nehmen!
Sagte ich auch schon.
g
vnA
Hallo,
also von Hausfriedensbruch war hier nie die Rede. Will dem „armen“ Mann auch nichts unterstellen. Aber die ganze Sache wird immer unschöner. Vorgestern Abend , klingelte ER an der Tür und erklärte lautstark man habe den Müll nicht richtig getrennt."Alte Schlampe,schimpfte ER los. er hätte den Müllsack aufgerissen und Fotos gemacht. damit würde er Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Inzwischen wurde der Mieterbund um Hilfe gebeten. Mal sehen wie die ganze Sache weitergeht.
lg Karin
nur mal so, zur Info
Inzwischen wurde ein Anwalt eingeschaltet. Dieser Hat herausgefunden, Das sämtliche Forderungen des Vermieters, wie zum Beispiel
-Gerichtskosten (es wurde nie ein Gericht eingeschaltet)
-Anwaltskosten ( er hat keinen Anwalt)
-Gerichtsvollzieher Kosten ( auch der wurde nie eingeschaltet)
nicht belegbar sind. Er hat nur versucht abzukassieren. Nachts wurden dann „zufällig“ die Reifen der Mieterin zerstochen. Einen Tag später wurden dann Drohungen gegen die Mieterin vom Vermieter ausgesprochen. So Sätze wie …ich mach dich fertig …,waren noch harmlos. Die Polizei war inzwischen drei mal da. Es gibt also nicht nur Mietnomaden, sondern auch gefährliche Vermieter.
LG Karin
Kriminelle sind Kriminelle, gleich ob sie Mieten oder Vermieten.
vnA